Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86   

Wachmann

§ 823 Abs. 1 BGB, Außenhaftung des Arbeitnehmers, Haftung für Unterlassen, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. § 328 BGB, hier verneint), ergänzende Vertragsauslegung, Drittschadensliquidation

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung eines Wachmannes

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des von Bewachungsunternehmen zur Bewachung eines Lagerhauses eingesetzten Wachmanns gegenüber den Eigentümern gestohlenen Lagerguts

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • BGH, 02.04.1987 - IX ZR 74/86
  • BGH, 16.06.1987 - IX ZR 74/86

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 2510
  • ZIP 1987, 1260
  • MDR 1988, 48
  • NJW-RR 1987, 1433
  • BB 1987, 1816
  • VersR 1988, 34



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03  

    Rechtsanwälte - Haftung des Rechtsanwaltes

    In einem solchen Falle Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu gewähren, würde auch gegen das von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets hervorgehobene Anliegen verstoßen, eine uferlose Ausdehnung des Kreises der in den Schutzbereich einbezogenen Personen zu vermeiden (BGHZ 70, 327, 329 f; 133, 168, 173 ff; BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - IX ZR 74/86, NJW 1987, 2510, 2511).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 289/97  

    Formularmäßige Vereinbarung von Ausschlußfristen für die Geltendmachung von

    Dabei kann dahinstehen, ob der der C. D. GmbH als Eigentümerin der zu bewachenden und von dem diensthabenden Wachmann vorsätzlich in Brand gesetzten Halle und der darin befindlichen Gegenstände entstandene Schaden nach den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter oder der Drittschadensliquidation zu ersetzen ist (ebenfalls offengelassen in BGH, Urteil vom 16. Juni 1987 - IX ZR 74/86 - NJW 1987, 2510, 2511).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 6 W 36/04  

    Rechtsweg für eine Schadenersatzklage des Arbeitgebers gegen einen

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1987 (NJW 1987, 2510) vermag - abgesehen davon, dass diese Entscheidung keinerlei Ausführungen zum eingeschlagenen Rechtsweg enthält - an allem schon deswegen nichts zu ändern, weil der dort zur Entscheidung anstehende Sachverhalt mangels Aufspaltung der Arbeitgeberstellung und des damit verbundenen Weisungsrechts mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 65/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung in

    In den Schutzbereich dieses Steuerberatervertrages war die Klägerin nicht einbezogen; denn sie war jedenfalls nicht schutzbedürftig (vgl. BGHZ 70, 327, 329 f; 133, 168, 173 f; BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - IX ZR 74/86, NJW 1987, 2510, 2511; v. 22. Juli 2004 - IX ZR 132/03, WM 2005, 1904, 1905).
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