Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90 |
Wackersdorf
§ 240 StGB, Gewalt, Dazwischentreten eines Dritten;
'Fernwirkung'
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 240 Abs. 1
Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade
Verfahrensgang
- BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90
- BGH, 23.03.1991 - 1 StR 3/90
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 37, 350
- NJW 1991, 2300
- MDR 1991, 784
- StV 1991, 348
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Zu Blockadeaktionen durch Errichtung physischer Barrieren
Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34;… BGH, NJW 1995, S. 2862;… NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben. - BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg); …
Die Gewaltanwendung muss kausal zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen ( BGHSt 37, 350, 353).Die Gewaltanwendung muß in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen ( BGHSt 37, 350, 353).
- BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05
Nötigung als Erfolgsdelikt (Abgrenzung vom notwendigen Erfolg der …
Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen ( BGHSt 37, 350, 353;… BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen ( BGHSt 37, 350, 353;… BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
- BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95
Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …
Der Fall eines zwischengeschalteten, nach eigenem Ermessen handelnden Dritten ( BGHSt 37, 350;… vgl. auch Altvater aaO S. 281 f.: Fernwirkung von Sitzblockaden) ist nicht zu entscheiden. - BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
Kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff, …
Im Hinblick auf diese physischen Hindernisse muß hier nicht entschieden werden, ob die Wirkung, die von einer auf der Fahrbahn stehenden oder sitzenden Mehrheit von Personen ausgeht, von dem Kraftfahrer wirklich nur als seelischer Zwang (…so Bundesverfassungsgericht aaO.) und nicht vielmehr auch als physisches Hindernis, als Barriere, und damit als körperlicher Zwang empfunden wird (so BGHSt 37, 350, 353;… BVerfG aaO., abweichende Meinung dreier Richter NStZ 1995, 281;… Krey aaO. S. 271). - BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05
Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang …
Anders als bei § 212 StGB und § 223 StGB, die mit dem menschlichen Leben und der körperlichen Unversehrtheit zwei verschiedene Rechtsgüter schützen, bezwecken § 240 StGB und § 241 StGB den gleichen aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Freiheitsschutz (vgl. BGHSt 37, 350, 353 - zu § 240 StGB -;… Träger/Schluckebier aaO Rdn. 1 - zu § 241 StGB -). - BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91 Dies begegnet keinen Bedenken; denn nach gefestigter Rechtsprechung erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB , wer im Rahmen eines "Sitzstreiks" oder einer "Sitzblockade" gemeinschaftlich mit anderen durch das Sitzen auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt hindert (vgl. BGH NJW 1991, 2300 ).
