Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90   

Wackersdorf

§ 240 StGB, Gewalt, Dazwischentreten eines Dritten;

'Fernwirkung'

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 240 Abs. 1
    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

Verfahrensgang

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90
  • BGH, 23.03.1991 - 1 StR 3/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 37, 350
  • NJW 1991, 2300
  • MDR 1991, 784
  • StV 1991, 348
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Wird zitiert von ... (7)  

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  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95  

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Der Fall eines zwischengeschalteten, nach eigenem Ermessen handelnden Dritten ( BGHSt 37, 350; vgl. auch Altvater aaO S. 281 f.: Fernwirkung von Sitzblockaden) ist nicht zu entscheiden.
  • BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95  

    Kurdische Autobahnblockade II - § 240 StGB, Gewaltbegriff,

    Im Hinblick auf diese physischen Hindernisse muß hier nicht entschieden werden, ob die Wirkung, die von einer auf der Fahrbahn stehenden oder sitzenden Mehrheit von Personen ausgeht, von dem Kraftfahrer wirklich nur als seelischer Zwang (so Bundesverfassungsgericht aaO.) und nicht vielmehr auch als physisches Hindernis, als Barriere, und damit als körperlicher Zwang empfunden wird (so BGHSt 37, 350, 353; BVerfG aaO., abweichende Meinung dreier Richter NStZ 1995, 281; Krey aaO. S. 271).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05  

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Anders als bei § 212 StGB und § 223 StGB, die mit dem menschlichen Leben und der körperlichen Unversehrtheit zwei verschiedene Rechtsgüter schützen, bezwecken § 240 StGB und § 241 StGB den gleichen aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten Freiheitsschutz (vgl. BGHSt 37, 350, 353 - zu § 240 StGB -; Träger/Schluckebier aaO Rdn. 1 - zu § 241 StGB -).
  • BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91  
    Dies begegnet keinen Bedenken; denn nach gefestigter Rechtsprechung erfüllt den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB , wer im Rahmen eines "Sitzstreiks" oder einer "Sitzblockade" gemeinschaftlich mit anderen durch das Sitzen auf der Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt hindert (vgl. BGH NJW 1991, 2300 ).
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