Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1970 - VII ZR 70/68   

Wärmeaustauscher

§ 463 S. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unanwendbarkeit des § 306 BGB <Fassung bis 31.12.01> bei Eingreifen des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts;

§ 346 HGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben nach schriftlicher Annahme eines telefonischen Angebots

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 54, 236
  • NJW 1970, 2021
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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 213/98  

    Transportrecht - Zum Erlass eines Gebührenanspruchs aus Tarifunterschreitung

    a) Die Rechtsfolgen einer widerspruchslosen Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens treten in der Regel nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus der Sicht des Absenders zu einem gültigen Abschluß geführt haben (vgl. BGHZ 54, 236, 239; BGH, Urt. v. 6.5.1975 - VI ZR 120/74, NJW 1975, 1358; MünchKommBGB/Kramer, 3. Aufl., § 151 Rdn. 31; K. Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl., S. 573; Erman/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 147 Rdn. 10).

    Auch wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne nicht zwingend als solches bezeichnet werden muß (vgl. BGHZ 54, 236, 239; BGH, Urt. v. 25.2.1987 - VIII ZR 341/86, NJW 1987, 1940, 1941; MünchKommBGB/Kramer aaO § 151 Rdn. 27; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 148 Rdn. 13), macht die Verwendung der im kaufmännischen Rechtsverkehr geläufigen Terminologie den Empfänger doch auf die Rechtserheblichkeit des Schreibens aufmerksam.

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 685/05  

    Architekten & Ingenieure - Vertragsschluss durch Bestätigungsschreiben beweisen?

    Auch der Umstand, dass der Kläger sein Schreiben nicht als Bestätigungsschreiben sondern als Auftragsbestätigung bezeichnet hat, hindert nicht daran, es als kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne aufzufassen (vgl. BGHZ 54, 236, 239).

    Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben setzt voraus, dass Vertragsverhandlungen vorangegangen waren (BGHZ 54, 236, 239 f.); das heißt, dass jedenfalls ein geschäftliches Gespräch über den schriftlich "bestätigten" Vorgang stattgefunden haben muss (BGHR HGB § 346 Bestätigungsschreiben 7).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02  

    Bauvertrag - Folgen eines zu anspruchsvollen Nachbesserungsverlangens

    Fehlt einem Werk die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, so haftet der Lieferant auch dann nach den §§ 633 ff. BGB a.F., wenn es technisch nicht möglich ist, dem Vertragsgegenstand die geschuldete Beschaffenheit zu verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2000 - VII ZR 17/99, NJW 2001, 1642, 1644; BGHZ 96, 111, 115; 54, 236, 238).
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  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72  

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

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  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73  

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    b) Der Senat hat wiederholt Lieferungsbedingungen für im allgemeinen zulässig und verbindlich erachtet, mit denen die Gewährleistungsrechte des Bestellers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und, falls eine solche unterbleibt oder unmöglich ist, auf den Rücktritt vom Vertrag beschränkt werden (BGHZ 48, 264, 267; 54, 236, 242; BGH NJW 1963, 1148; 1974, 272).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99  

    Bauvertrag

    Wer es übernimmt, ein Bauwerk nach von ihm gefertigten Plänen zu errichten, haftet nach den §§ 633 ff. BGB, wenn feststeht, daß die Baugenehmigung aus Rechtsgründen nicht erteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1970 - VII ZR 70/68, BGHZ 54, 236, 237 f.).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89  

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung (BGHZ 54, 236, 239; BGH, Urteil vom 12. Februar 1968 - VIII ZR 84/66 = WM 1968, 400 unter I 2 und vom 7. Oktober 1971 - VII ZR 177/69 = WM 1972, 41 unter I 2 a), vielmehr zeigt die Praxis, daß im Rechtsverkehr - selbst im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten - der Ausdruck "Auftragsbestätigung" ständig auch dort verwendet wird, wo ein Vertragsschluß bereits vorausgegangen ist.
  • OLG Bamberg, 11.11.2002 - 4 U 234/01  

    Anforderungen an ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Die Rechtsfolgen einer widerspruchsfreien Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens treten nur dann ein, wenn das Schreiben in seinem Wortlaut mit hinreichender Deutlichkeit auf ernsthafte Vertragsverhandlungen Bezug nimmt, die zumindest aus der Sicht des Absenders zu einem gültigen Vertragsschluß geführt haben (BGHZ 54, 236, 239).

    Auch wenn ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben im Rechtssinne nicht zwingend als solches bezeichnet werden muß (vgl. BGHZ 54, 236, 239; BGH NJW 1987, S. 1940 f.), so macht doch die Verwendung der im kaufmännischen Rechtsverkehr geläufigen Terminologie den Empfänger auf die Rechtserheblichkeit des Schreibens aufmerksam.

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 303/84  

    Nachbesserungsanspruch: Neuherstellung

    Wie der Senat bereits entschieden hat, haftet derjenige, der eine Eigenschaft eines Werkes zusichert, auch dann nach den §§ 633 ff BGB , wenn es technisch nicht möglich ist, dem Vertragsgegenstand die zugesicherte Eigenschaft zu verleihen (BGHZ 54, 236, 238).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94  

    Grundurteil: Ausklammerung einzelner Punkte

    Zu der von der Revision befürworteten Anwendung des § 306 BGB würde der Umstand, daß eine völlige Vermeidung der Verschmutzung nicht erzielbar war, ohnehin nicht führen, weil dem der Vorrang der kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften entgegensteht BGHZ 54, 236, 237 f.
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75  

    Schuldhafte Verletzung der Nachbesserungspflicht: Allgemeine

  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 222/87  

    Bauträgervertrag: Wandlung bei nicht voller Nutzfähigkeit des Erwerbsobjekts

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94  

    Bauvertrag - Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 729/03  

    Bauvertrag - Folgen des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97  

    Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2000 - 15 U 59/99  

    Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische

  • BGH, 09.04.1981 - VII ZR 194/80  

    Verstoß gegen AGB-Gesetz: Einschränkung der Gewährleistung; Verkürzung der

  • BGH, 25.01.2000 - X ZR 149/97  

    Annahme eines Angebots unter Erweiterungen und Änderungen

  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZR 6/85  

    Schweigen als Zustimmung

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2004 - 4 U 76/04  
  • BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83  

    Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

  • OLG Koblenz, 13.07.2006 - 5 U 1847/05  

    Annahme eines Wandelungsbegehrens des Leasingnehmers durch den Verkäufer

  • BGH, 30.01.1985 - VIII ZR 283/83  

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

  • LG Bonn, 25.09.2003 - 14 O 16/03  

    Form des kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Umfang der Vertretungsmacht des

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