Rechtsprechung
| BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75 |
Waffengesetz
Art. 14, 103 Abs. 2, Art. 77 Abs. 1 Satz 1 GG, zur Frage der Beschlußfähigkeit des Bundestages als Voraussetzung eines wirksamen Gesetzeserlasses (hier: Gesetzesbeschluß durch lediglich 37 Abgeordnete nach Vorbereitung im Fachausschuß ausreichend)
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Beschlußfähigkeit
- Alpmann Schmidt
GG Art. 40 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschäftsordnung und Beschlussfähigkeit des Bundestages bei Abstimmungen über Gesetze
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 86 Qs 266/73
- LG Dortmund, 15.01.1975 - 7 Ns 14/74 StA Dortmund
- OLG Hamm, 25.07.1975 - 1 Ss 324/75
- BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 44, 308
- NJW 1977, 1767
- DÖV 1977, 610
- DVBl 1977, 610
Wird zitiert von ... (44)
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Der durch Art. 38 Abs. 1 GG gewährleistete repräsentative verfassungsrechtliche Status des Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 [149]) ist Grundlage für die repräsentative Stellung des Bundestages, der als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausübt (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]).Dies setzt die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller voraus (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]).
Das Recht des Parlaments, seine Angelegenheiten zu regeln, erstreckt sich traditionell auf die Bereiche "Geschäftsgang" und "Disziplin" (BVerfGE 44, 308 [315 f.]).
Allerdings darf - gerade um der Repräsentationsfähigkeit und der Funktionstüchtigkeit des Parlaments willen - das Recht des einzelnen Abgeordneten, an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestages mitzuwirken und seine besonderen Erfahrungen und Kenntnisse darin einzubringen, dabei nicht in Frage gestellt werden; die Rechte des einzelnen Abgeordneten dürfen zwar im einzelnen ausgestaltet und insofern auch eingeschränkt, ihm jedoch grundsätzlich nicht entzogen werden (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]).
c) Schließlich hat auch das Prinzip der repräsentativen Demokratie (vgl. hierzu BVerfGE 44, 308 [316]) für die parlamentarischen Rechte der Bundestagsabgeordneten keine über Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG hinausgreifende Wirkung.
Die prinzipielle Möglichkeit, in einem Ausschuß mitzuwirken, hat allerdings für den einzelnen Abgeordneten angesichts des Umstandes, daß ein Großteil der eigentlichen Sacharbeit des Bundestages von den Ausschüssen bewältigt wird, eine der Mitwirkung im Plenum vergleichbare Bedeutung; vor allem in den Ausschüssen eröffnet sich den Abgeordneten die Chance, ihre eigenen politischen Vorstellungen in die parlamentarische Willensbildung einzubringen (vgl. BVerfGE 44, 308 [317 f.]).
Jeder einzelne Abgeordnete hat mithin Anspruch darauf, jedenfalls in einem Ausschuß mitzuwirken; dies folgt auch aus der Erwägung, daß ihm die Möglichkeit belassen bleiben muß, sich bestimmten Sachgebieten, denen sein Interesse gilt und für die er Sachverstand besitzt, besonders eingehend zu widmen (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]).
Das folgt schon daraus, daß, worauf der Senat bereits früher hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]), dem einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit belassen werden muß, sich bestimmten Sachgebieten, denen sein Interesse gilt und für die er Sachverstand besitzt, besonders eingehend zu widmen.
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend …
Der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 [149]; 80, 188 [217]) ist Grundlage für die repräsentative Stellung des Bundestages, der als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausübt (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]; 80, 188 [217]).a) Seine Repräsentationsfunktion nimmt der Deutsche Bundestag grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahr, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]; 80, 188 [218]), nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit.
Die Wahrnehmung der Repräsentationsfunktion durch den Deutschen Bundestag als Ganzes setzt gleiche Mitwirkungsbefugnisse aller Abgeordneten voraus (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 56, 396 [405]), die daher auch grundsätzlich über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen.
Das Recht des Parlaments, seine Angelegenheiten zu regeln, erstreckt sich insbesondere auf den Geschäftsgang (vgl. BVerfGE 44, 308 [315]; 80, 188 [218 f.]) und zielt darauf ab, die effektive Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben zu ermöglichen.
Die Befugnis zur Selbstorganisation erlaubt es dagegen nicht, den Abgeordneten Rechte vollständig zu entziehen (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; 80, 188 [219]; 84, 304 [321 f.]).
Die zunehmende Komplexität der zu behandelnden Sachverhalte und die Schwerfälligkeit des Plenums zwingen geradezu zu einer Arbeitsteilung (vgl. BVerfGE 44, 308 [317]).
Es ist ihm namentlich gestattet, Ausschüsse einzurichten (vgl. BVerfGE 44, 308 [318]) und diesen einzelne vom Bundestag wahrzunehmende Aufgaben zu übertragen, beispielsweise die Vorbereitung von Plenumsbeschlüssen oder die Wahrnehmung von Informations-, Kontroll- und Untersuchungsrechten (vgl. §§ 54 ff. GOBT).
b) Nicht von ungefähr entspricht es der parlamentarischen Tradition, dass große Teile der vom Deutschen Bundestag zu erfüllenden Aufgaben außerhalb des Plenums, vor allem in Ausschüssen, erledigt werden (vgl. BVerfGE 44, 308 [317]; 80, 188 [221]; 84, 304 [323]).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Der Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes, durch ihn wird das Volk im Parlament repräsentiert (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]).Freiheit der Wahl und freies Mandat bilden einen unauflösbaren Zusammenhang, der sich in das parlamentarische Entscheidungsverfahren und die näheren Bestimmungen über den Status des Abgeordneten hinein auswirkt (vgl. BVerfGE 102, 224 [238 f.]; - 112, 118 [134]; vgl. auch BVerfGE 44, 308 [316]).
b) Der Abgeordnete repräsentiert gemeinsam mit der Gesamtheit aller anderen Mitglieder des Parlaments (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]; stRspr) das Volk.
Eine rechtliche Pflicht des Abgeordneten, sich mit bestimmten oder gar mit allen im Parlament zu behandelnden Fragen zu beschäftigen, besteht nicht; vielmehr liegt es allein in der freien, lediglich vor dem Wähler zu rechtfertigenden Entscheidung des Abgeordneten, ob und gegebenenfalls in welcher Intensität er sich mit einzelnen Gegenständen parlamentarischer Beratung und Entscheidung befasst (vgl. BVerfGE 44, 308 [316]).
aa) Die vom Volk ausgehende Staatsgewalt wird vom Parlament als Ganzem, also der Gesamtheit seiner Mitglieder, ausgeübt (vgl. BVerfGE 44, 308 [315 f.]; - 56, 396 [405]; - 80, 188 [217 f.]), der einzelne Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Das bedeutet, daß diejenigen Regelungsgegenstände, die herkömmlich als autonome Geschäftsordnungsangelegenheiten des Parlaments gelten, prinzipiell auch vom Grundgesetz diesem Bereich zugewiesen sind (vgl. BVerfGE 44, 308 [314]).Das Gebot, parlamentarische Minderheiten zu schützen, sowie das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition wurzeln im demokratischen Prinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2; vgl. BVerfGE 2, 1 [13]; 44, 308 [321]).
Dem ist grundsätzlich dadurch Rechnung zu tragen, daß die Repräsentation in die Ausschüsse vorverlagert wird, wenn dort der Sache nach die Entscheidungen fallen (vgl. BVerfGE 44, 308 [319]).
Ihre Arbeit gebe den Abgeordneten Gelegenheit, ihre repräsentative Funktion außerhalb des Plenums zu erfüllen (BVerfGE 44, 308 [318]; vgl. auch BVerfGE 56, 396 [405]).
- FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …
Als Rechtsnorm minderen Ranges darf sich die GO BT nicht zu ausdrücklichen Regelungen des GG, zu allgemeinen Verfassungsprinzipien und zu den der Verfassung immanenten Wertentscheidungen in Widerspruch setzen ( BVerfG, Beschluss vom 10.5.1977 2 BvR 705/75 , BVerfGE 44, 308/315; Urteil vom 13.6.1989 2 BvE 1/88, BVerfGE 80, 188 ff. ).Weist das Gesetzgebungsverfahren jedoch einen Verstoß gegen zwingendes Verfassungsrecht auf und beruht der Gesetzesbeschluss auf diesem Verstoß, dann entbehrt das Gesetz der Gültigkeit ( BVerfGE 44, 308/313 ).
Richtmass für die Organisation und den Geschäftsgang muss im Grundsatz das Prinzip der Beteiligung aller Abgeordneter sein (… BVerfGE a.a.O., S. 219 ; BVerfGE 44, 308 / 316 ).
Umgekehrt hat das BVerfG die Mitwirkungsmöglichkeit des einzelnen Abgeordneten in seiner Fraktion oder in der Ausschussarbeit als Ersatz für die Mitwirkung im Plenum angesehen ( BVerfGE 44, 308/318 ) und das konkrete Gesetzgebungsverfahren aus diesem Grund nicht beanstandet.
- BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Diese Regelung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 44, 308 zu der inhaltlich weitgehend übereinstimmenden Regelung des § 49 Abs. 2 GO-BT a.F.). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Im Hinblick auf den bereits festgestellten anderweitigen Verfahrensfehler kann unentschieden bleiben, welchen verfassungsrechtlichen Gehalt die betroffene Regelung der Geschäftsordnung hat und unter welchen Voraussetzungen ihre Verletzung welche Rechtsfolgen nach sich zieht (vgl. BVerfGE 1, 144 [151 f.]; - 29, 221 [234]; s. auch BVerfGE 44, 308 [321]). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Dies spricht dafür, daß der Verfassungsgeber, der den damaligen Besetzungsmodus kannte, an diesem nichts ändern wollte (vgl. BVerfGE 44, 308 [314 f.]; 70, 324 [360 f.]). - BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
Bundeswehreinsatz
- VerfG Brandenburg, 10.11.1994 - VfGBbg 4/94
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- VerfGH Bayern, 21.02.2002 - 13-VIII-00
Mitgliederzahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Vermittlungsausschuss
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
- VerfG Brandenburg, 20.06.1996 - VfGBbg 14/96
Ablehnung des Erlasses einer eA eines Landtagsabgeordneten, die Ausübung seiner …
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
- BFH, 30.09.2010 - III R 39/08
Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
- VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00
Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen …
- LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 2 KLs 310 Js 323/09
Keine Anwendbarkeit des § 184b Abs. 5 StGB auf Bundestagsabgeordnete
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
- VerfGH Thüringen, 19.12.2008 - VerfGH 35/07
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; parlamentarisches …
- BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der nachträglich angeordneten Einziehung eines Pkw
- VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95
Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 32/93
verkürzte Ladungsfrist - Gemeinderatsbeschluß, Verstoß gegen Geschäftsordnung …
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- BVerwG, 25.09.1985 - 7 B 183.85
- VGH Hessen, 05.01.1988 - 6 TG 3547/87
- BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92
- VGH Hessen, 29.10.1995 - 11 TG 3617/95
Parlamentarischer Untersuchungsausschuß: Regeln für die Beweisaufnahme
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04
Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen …
- VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 45/08
Organstreitverfahren
- VG Minden, 26.03.2012 - 9 K 963/09
Verletzung der Auskunfts- und Stellungnahmepflicht bei Beratung über …
- BVerwG, 31.05.1979 - 7 B 77.78
Mindestfraktionsstärke in einem Gemeinderat
- LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83
- VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
- OLG Hamburg, 21.06.2006 - II - 123/05
Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der …
- VG Gießen, 04.07.2001 - 8 E 2732/00
Zum Auskunftsanspruch einer kommunalen Wählergemeinschaft
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.1980 - 10 S 194/80
Bedeutung der Ausschußberichte an den Bundestag für die Auslegung einer …
- BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 125.92
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