Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98 |
Wahl der Ausschußmitglieder
§ 24 ff GemO, auch im Wege des Kommunalverfassungsstreit hat ein einzelner Gemeinderat kein objektiv-rechtliches Beanstandungsrecht (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) hinsichtlich Gemeinderatsbeschlüsse;
fehlerhafte Einberufung nach § 34 GemO macht den Gemeinderatsbeschluß rechtswidrig (§ 37 Abs. 1 Satz 1 GemO), dies stellt jedoch dann noch keine Rechtsverletzung für den einzelnen Gemeinderat dar, wenn der Mangel lediglich in der unvollständigen Mitteilung der Sitzungsunterlagen besteht (anders, wenn ein Tagesordnungspunkt ganz fehlt: Fehler läßt sich dem Gemeinderat zurechnen);
Fraktionen im Gemeinderat haben keine im Rahmen des Kommunalverfassungsstreits wehrfähigen Rechte
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 42 Abs 2 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO, § 78 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 GemO BW, § 34 Abs 1 S 2 GemO BW, § 37 GemO BW
Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis - ordnungsgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder - VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Organstreit; Kommunalverfassungsstreit; Gemeinderatsmitglied; Gemeinderat; Bürgermeister; Gutachterausschuß; Informationsrecht; Tagesordnung; Geschäftsordnung; Fraktion
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.02.1998 - 9 K 3274/96
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98
Zeitschriftenfundstellen
- VBlBW 1999, 304
- DVBl 1999, 1752
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00
Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke
Hält ein Ratsmitglied die Einberufung der Ratssitzung für verspätet und stellt gleichwohl keinen Vertagungsantrag, sondern beteiligt sich an der Sachdiskussion und der anschließenden Abstimmung, so ist der behauptete Verfahrensfehler geheilt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -).Um sein Recht auf eine ausreichende Information über die zu beratenden Gegenstände zu wahren, obliegt es grundsätzlich dem Gemeinderatsmitglied, während der Sitzung mit dem Hinweis auf die aus seiner Sicht fehlerhafte Einladung die Vertagung des Beratungsgegenstands zu beantragen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 -).
- VG Sigmaringen, 20.12.2010 - 8 K 3873/10
Verwaltungsrechtlicher Organstreit; Antragsbefugnis; organschaftliche Rechte …
Ein Rechtsschutzbegehren, das auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs oder Organteils gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Rechtsschutzsuchende durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm normativ eingeräumten wehrfähigen Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des verwaltungsrechtlichen Organstreits ein verwaltungsprozessual unzulässiges objektives Beanstandungsverfahren (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 [zum kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit];… Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnrn. 91 ff.; Bauer/Krause, JuS 1996, 411 ff., 512 ff.).Ein allgemeines, gerichtlich durchsetzbares Beanstandungsrecht eines einzelnen, überstimmten Mitglieds eines Gremiums lässt sich weder aus Artikel 20 Abs. 3 GG noch aus sonstigem höherrangigen Recht ableiten (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 03.02.1994 - 7 B 11/94 -, NVwZ-RR 1994, 352; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2006 - OVG 7 S 67.05 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 V 331/07 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 08.11.2006 - W 2 K 06.247 -, juris;… Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rdnr. 97; Schöbener, GewArch 2008, 329 ff.; Bauer/Krause, JuS 1996, 512 ff.).
- VG Karlsruhe, 25.01.2012 - 4 K 2622/10 Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 m.w.N.; Gern, VBlBW 1989, 450 ff.).
Die passive Prozessführungsbefugnis richtet sich hier nicht nach dem Rechtsträgerprinzip (§ 78 VwGO), sondern allein nach der innerorganisatorischen Kompetenz- oder Pflichtenzuordnung (…Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O, § 78 Rn 50 m.w.N.; insoweit unklar VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, a.a.O.;… OVG Sachsen, Urt. v. 19.04.2011 - 4 C 32/08 -, ).
- VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl
Schließlich könnte der Kläger auch eine Verletzung der Bestimmungen über die Ladung zur Sitzung nicht mehr geltend machen, nachdem tatsächlich alle Mitglieder des Wahlausschusses zur Sitzung vom 05.08.2005 erschienen sind und - wie die mündliche Verhandlung vor der Kammer ergab - rügelos an der Sitzung teilgenommen haben (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 24.06.2002 - 1 S 896/00 -, VBlBW 2003, 119; Urt. vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -). - OVG Saarland, 07.03.2007 - 3 Q 146/06
Besetzung von Gemeinderatsausschüssen durch Wahlen; Prinzip der …
Denn Adressat der Verpflichtung, der Einberufung des Rates die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, ist eben allein der (Ober-)Bürgermeister, dem die Sitzungsvorbereitung obliegt vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 - zitiert nach Juris. - VG Stuttgart, 16.11.2011 - 7 K 4075/11
Zur Frage der Verletzung organschaftlicher Rechte eines einzelnen Gemeinderats …
Ein organschaftliches Recht auf eine materiell rechtmäßige Entscheidung der Gemeinderatsmehrheit steht dem einzelnen Gemeinderat nicht zu (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.3.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304). - VG Karlsruhe, 07.04.2011 - 6 K 1487/10
Bauvorhaben und Beteiligung des Gemeinderats
Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304 und vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 - NVwZ-RR 2000, 813). - OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 2 A 10100/09
Kommunalverfassungsstreit; Feststellungsklage; Organ; Organteil; …
Die Prüfung objektiver Rechtsverletzungen ist vielmehr ausschließlich der Staatsaufsicht zugewiesen (BVerwG, NVwZ 1989, 470; OVG RP, AS 19, 65 [67]; OVG NRW, Urteil vom 2. Mai 2006 - 15 A 817/04 -, juris; VGH BW, Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 1 S 2441/99
Kompetenzstreit zwischen Gemeinderat und Ortschaftsrat über Personalfragen der …
Eine Klage, die auf die Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs gerichtet ist und nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass der Kläger durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organstreits eine unzulässige Popularklage (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304). - VG Oldenburg, 02.04.2004 - 2 B 1229/04
Antrags-u.Klagebefugnis i. Kommunalverf.streit, Verletzg.v.Vorschr. ü.d. …
Eine Klage und ein Antrag auf Feststellung einer allein objektiv-rechtlichen Überschreitung oder Unterschreitung von Kompetenzen eines Organs, die nicht dem weiteren Erfordernis genügt, dass das Ratsmitglied durch rechtswidriges Organhandeln in einer ihm gesetzlich eingeräumten Rechtsposition verletzt sein kann, bleibt auch im Gewand des kommunalverfassungsrechtlichen Organsstreits eine unzulässige Popularklage bzw. ein unzulässiger Popularantrag; eine lediglich mittelbare Betroffenheit ist grundsätzlich nicht geeignet, eine Klage- oder Antragsbefugnis zu begründen ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1988 - 7 B 208.87 -, NVwZ 1989, 470; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. März 1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 305 f.). - VG Karlsruhe, 05.02.2002 - 11 K 1851/01
Einvernehmen bei personalrechtlicher Entscheidung zwischen Bürgermeister und …
- VG Bremen, 21.03.2007 - 1 V 331/07
Ernennung eines hauptamtlichen Magistratsmitglieds nach Wiederwahl - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 O 198/09
Möglichkeit der Änderung des Streitgegenstandes in der Beschwerdeinstanz; …
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