Rechtsprechung
| BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75; 2 BvR 958/76; 2 BvR 977/76 |
Wahlwerbesendung KPD/ML
Art. 3 i.V.m. Art. 21 GG;
Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, 'Zensur';
§ 90a StGB
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Wahlwerbesendungen
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Wahlwerbesendungen
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen politischer Parteien
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1975 - III A 667/75
- VG Karlsruhe, 14.09.1976 - VI 230/76
- VG Karlsruhe, 14.09.1976 - VI 320/76
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.1976 - X 1868/76
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1976 - 2 B 110/76
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75; 2 BvR 958/76; 2 BvR 977/76
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 47, 198
- afp 1978, 86
Wird zitiert von ... (75)
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Die Frage, inwieweit Rundfunkanstalten zur Ausstrahlung anstehende Wahlwerbespots inhaltlich überprüfen dürften, sei durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (BVerfGE 47, 198) grundsätzlich geklärt.§ 90 a Abs. 1 Nr. 1 und § 185 StGB gehörten zu den allgemeinen Strafgesetzen, die sich nach den in BVerfGE 47, 198 (230 f.) entwickelten Grundsätzen nicht gerade gegen das in Art. 21 GG geschützte Rechtsgut als solches richteten.
Als politischer Partei steht der Beschwerdeführerin der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie - wie hier - behaup tet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 27, 152 [158]; 47, 198 [223]).
Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben nach Rundfunkrecht zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören und die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie im Wahlkampf Sendezeiten zur Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [130]; 47, 198 [223]).
Der Grundsatz der Subsidiarität steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann nicht entgegen, wenn verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in ihrer Wirkung die Hauptsache vorwegnehmen (BVerfGE 47, 198 [224]) und die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen die gleichen sind.
Bei dieser Sachlage kann von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden, zunächst das verwaltungsgerichtliche Hauptverfahren durchzuführen (vgl. BVerfGE 47, 46 [64]; 47, 198 [224]; 59, 63 [84]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern auch für die zur Wahlvorbereitung unerläßliche Wahlwerbung, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflußt wird (BVerfGE 47, 198 [225] m. w. N.).
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten üben, wenn sie ihre Einrichtungen für Wahlwerbesendungen zur Verfügung stellen, öffentliche Gewalt aus und haben dabei das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zu beachten (vgl. BVerfGE 14, 121 [132 f.]; 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
Sie dürfen nur mit in diesem Sinne "allgemein erlaubten Mitteln" arbeiten und nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 47, 198 [230] m. w. N.).
Zu diesen allgemeinen Strafvorschriften, deren Verletzung jedermann untersagt ist, zählt sowohl die nach § 185 StGB mit Strafe bedrohte Beleidigung (BVerfGE 47, 130 [141 f.]), als auch das Beschimpfen oder böswillige Verächtlichmachen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des § 90 a Abs. 1 StGB (BVerfGE 47, 198 [231]).
Die Pflicht des Intendanten zu großzügiger Handhabung des ihm zustehenden Prüfungsrechts läßt eine spätere rechtliche Würdigung der Sachverhalte durch die Strafgerichte unberührt (vgl. im einzelnen BVerfGE 47, 198 [233 ff.]).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
Einstellung der NPD-Verbotsverfahren
Insofern kommt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konstitutive Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 12, 296 ; s.a. BVerfGE 47, 198 ).Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts schließt ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten (BVerfGE 40, 287 ; 47, 198 ).
Die Partei kann zwar politisch bekämpft werden, sie soll aber in ihrer politischen Aktivität von jeder Behinderung frei sein (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 47, 198 ).
Die Partei handelt, auch wenn sie verfassungsfeindliche Ziele propagiert, im Rahmen einer verfassungsmäßig verbürgten Toleranz (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Entsprechend war für die Qualifizierung des § 90a StGB als allgemeines Gesetz maßgeblich, dass diese Vorschrift die Herabwürdigung der Bundesrepublik Deutschland "unabhängig von einer politischen Überzeugung" unter Strafe stellt (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
Abzustellen ist hierbei insbesondere darauf, in welchem Maße eine Norm sich auf abstrakt-inhaltsbezogene, für verschiedene Haltungen offene Kriterien beschränkt oder konkret-standpunktbezogene, insbesondere etwa ideologiebezogene Unterscheidungen zugrunde legt (vgl. ähnlich bereits BVerfGE 47, 198 ).
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie in Ausübung des Rundfunkmonopols im Wahlkampf Sendezeiten für Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 47, 198 [223] m.w.N.).Gegen die Zulässigkeit spricht auch nicht, daß der Rechtsweg im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren nicht erschöpft ist (vgl. BVerfGE 47, 198 [224]).
Die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen muß daher dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien als dem für den gesamten Wahlvorgang gültigen Maßstab Rechnung tragen (BVerfGE 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, bei der Zuteilung von Sendezeit an zur Teilnahme an einer Wahl zugelassene Parteien auch kleineren oder neuen Parteien eine angemessene Sendezeit zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 47, 198 [225]).
Dabei dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden; das den Rundfunkanstalten zustehende Prüfungsrecht ist großzügig zu handhaben (BVerfGE 47, 198 [230 ff.]).
- BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01
Verunglimpfung des Staates (BRD als Unrechtsstaat); Beleidigung; Meinungsfreiheit …
Die Grenze zur Strafbarkeit ist erst überschritten, wenn die Kritik beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verunglimpft ( BVerfGE 47, 198, 231 f.).Die Strafvorschrift des § 90 a StGB ist zwar ein allgemeines Gesetz i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Schranken setzt (vgl. BVerfGE 47, 198, 232).
Die Grenze zur Strafbarkeit ist erst überschritten, wenn die Kritik beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verunglimpft ( BVerfGE 47, 198, 231 f.).
Die strafrechtliche Erfassung einer solchen Äußerung würde das nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Recht der freien Gedankenäußerung unzulässig beschränken ( BVerfGE 47, 198, 233).
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich statuiert, ergibt sich aber aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 6, 273 [280]; 47, 198 [225]).Mit der Freiheit der Gründung ist im Grundsatz auch die freie Auswirkung bei der Wahl, d.h. die volle Gleichberechtigung aller Parteien, notwendig verbunden (BVerfGE 14, 121 [133]; 47, 198 [225]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit beherrscht nicht nur den Wahlvorgang selbst; er gilt auch für die Wahlvorbereitung (BVerfGE 14, 121 [132 f.]; 47, 198 [225]) und den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden (BVerfGE 6, 273 [280]; 8, 51 [64]).
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Rechnungslegung einer Partei
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).Verboten ist deshalb jede unterschiedliche Behandlung, die nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 34, 160 ; 44, 125 ; 47, 198 ).
- BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
BVG zeigt erneut Grenzen von Demonstrationsverboten auf // Begründungen zu den …
Hierbei handelt es sich nicht um eine bloße Zuständigkeitsregelung, sondern - in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG - um eine Privilegierung der politischen Parteien gegenüber den übrigen Vereinigungen und Verbänden (vgl. BVerfGE 2, 1 ; 47, 198 ).Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts schließt ein administratives Einschreiten gegen den Bestand einer politischen Partei schlechthin aus, mag sie sich gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung noch so feindlich verhalten (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 47, 198 ).
Sie soll aber in ihrer politischen Aktivität von jeder rechtlichen Behinderung frei sein, soweit sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitet (vgl. BVerfGE 12, 296 ; 39, 334 ; 40, 287 ; 47, 130 ; 47, 198 ; stRspr).
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 1545/05 Selbstverständlich darf Wahlwerbung nicht gegen die Verfassung oder die mit ihr im Einklang stehenden Gesetze verstoßen oder gar Straftatbestände erfüllen (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
Nur ein evidenter Verstoß rechtfertigt eine Zurückweisung (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
So werden die Parteien nicht gehindert, an der politischen Willensbildung teilzunehmen, sondern ihnen wird lediglich verwehrt, dabei die von den verfassungsgemäßen Gesetzen gezogenen Grenzen zu überschreiten und anderweitig geschützte wichtige Rechtsgüter zu verletzen (vgl. BVerfGE 47, 198 ).
Deren Entscheidung ist von Verfassungs wegen nur zu beanstanden, wenn ihre Feststellungen und Wertungen in der fraglichen Wahlwerbesendung keine Stütze finden (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Dieses Recht ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich gewährleistet, ergibt sich aber aus der Bedeutung, die der in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 6, 273 [280]; 47, 198 [225]; 52, 63 [88]).Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich statuiert, ergibt sich aber aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 [225]; ständige Rechtsprechung).
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
- BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02
Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig
- BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von …
- BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99
Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik …
- BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Verfassungsmäßigkeit eines Redeverbots bei einer Versammlung
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Ungleiche steuerliche Behandlung von Parteien und Wählervereinigungen …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88
Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht
- BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Absetzbarkeit von Spenden an Wählervereinigungen nicht von der Verfassung geboten
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
Ausschluß einer Wahlzeitung von der Postbeförderung wegen Verstoßes gegen …
- BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung
- BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08
Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96
Grundmandatsklausel
- LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06
Betriebsratswahl
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 2 B 11269/05
Ausstrahlung schwer jugendgefährdender Wahlwerbespots
- BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08
Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
- BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 86.85
Wahlwerbesendungen II - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02
Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 15 L 4148/02
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider
- BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08
Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, …
- BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkrechtliche Regelungen zu Werbung für ein Volksbegehren verstoßen gegen …
- BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
- BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97
MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden
- BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- VG Berlin, 18.08.2011 - 2 L 131.11
Rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen
- BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85
Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien
- BVerwG, 30.08.1995 - 1 A 14.92
Deutsche Alternative - §§ 2, 3 VereinsG, Art. 21 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 ParteienG, …
- VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08
- OLG Köln, 27.08.1993 - 2 U 122/93
- VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07
Ausstrahlung volksverhetzender Wahlwerbespots im Rundfunk
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90
- BVerwG, 06.08.1997 - 1 A 13.92
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Abgrenzung zwischen Verein und politischer Partei, …
- OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04
Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung …
- LG Darmstadt, 26.08.2005 - 24 S 20/05
- BVerfG, 09.09.1993 - 2 BvR 1952/93
Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung wegen Ausstrahlung von Wahlwerbespots
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96
Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1980 - IV 2126/79
Probebeamter - NPD-Mitglied - Entlassung
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
Bestimmung des Nachwahltermins für Gemeinderatswahlen - Zusammenlegung mit …
- BGH, 19.01.2006 - IX ZA 126/05
- BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvQ 21/94
Wahlwerbesendungen politischer Parteien und Wählervereinigungen innerhalb …
- StGH Bremen, 16.11.1996 - St 5/96
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
Keine Antragsbefugnis für Landesverband einer Partei im Organstreitverfahren zur …
- AGH Niedersachsen, 04.04.2006 - AGH 31/05
- BVerfG, 19.07.1991 - 2 BvR 314/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Sendezeiten für …
- OVG Niedersachsen, 21.07.1993 - 13 K 334/93
Verbot eines Vereins wegen Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus; …
- BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvQ 6/94
Verpflichtung eines Privatsenders zur Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen …
