Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97 |
Wahrsagerin in der Untersuchungshaft
Entsprechende Anwendung von § 136a StPO, wenn sich staatliche Behörden die Verhaltensweise Privater zurechnen lassen müssen, Ausforschung von Beschuldigten unter den besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft, Pflicht des Staates zum Entgegenwirken bei massiven Übergriffen von Mithäftlingen
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 136a StPO; Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG; § 136 StPO; § 163a StPO; § 112 StPO
Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in Untersuchungshaft; Zurechnung von Privatpersonen zu den Ermittlungsbehörden (besondere Bedingungen der Untersuchungshaft; Wahrsagerinnenfall); nemo tenetur-Grundsatz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beweisverwertungsverbot (Hörfalle); Zweck der Untersuchungshaft. - Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- uni-erlangen.de
(Entscheidungsbesprechung)
Ausforschung einer Beschuldigten durch Wahrsagerin in der Untersuchungshaft (RA Dr. Matthias Jahn; JuS 2000, 441)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 44, 129
- NJW 1998, 3506
- NStZ 1999, 147
- StV 1998, 527
- JR 1999, 346
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07
Selbstbelastungsfreiheit (Freiheit von Zwang; Freiheit von Täuschung; verdeckter …
Insbesondere hätten auch der Verwertung von Äußerungen des Angeklagten keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden, die dieser - jedenfalls außerhalb bestimmter Haftsituationen (vgl. dazu BGHSt 34, 362; 44, 129) - aufgrund des von dem Verdeckten Ermittler geschaffenen Vertrauensverhältnisses diesem gegenüber von sich aus gemacht hätte.Als Beispiele aus der älteren Rechtsprechung werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Fälle erwähnt, dass einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt ( BGHSt 34, 362; vgl. auch BGHSt 44, 129) oder das gesprochene Wort verbotswidrig fixiert wurde (BGHSt 31, 304; 34, 39).
- BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08
Verwertungsverbot aus dem Recht auf ein faires Verfahren bei der heimlichen …
bb) Der Senat verkennt nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden den Angeklagten nicht durch gezieltes und beharrliches Einwirken seitens eines nur zu diesem Zweck auf ihn angesetzten Gesprächspartners zu einer selbstbelastenden Aussage veranlasst haben, wie dies etwa bei dem Einsatz eines Verdeckten Ermittlers oder bei dem Tätigwerden eines als Vertrauensperson eingesetzten Mitgefangenen der Fall sein könnte (vgl. dazu BGHSt 34, 362, 363; 44, 129, 136; BGH NJW 2007, 3138, 3141). - BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10
Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten …
Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.
- OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - 2 Ws 79/02 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hätte sich ein etwaiges Verschulden des Angeklagten oder seines Bevollmächtigten an der Fristversäumung zwar nicht mehr ausgewirkt, wenn der fristgebundene Schriftsatz so rechtzeitig bei dem Oberlandesgericht eingegangen wäre, dass eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zu erwarten gewesen wäre (BVerfG NJW 1995, 3173; zu der Problematik ferner: OLG Naumburg NStZ-RR 2001, 272 f; KG, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 5 Ws 320/01 - und Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 Ws 112/00 -; OLG Düsseldorf (1. Senat) NStZ 1999, 147).
- OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 StE 4/02
Erhebungs- und Verwertungsverbot von durch Folter erpresster Aussagen - voller …
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO, wenn Privatpersonen unzulässige Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. für viele BGH NStZ 1999, 147ff), sind nach Auffassung des Senates auch dann anwendbar, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen. - OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
Verwertbarkeit von von der US-Regierung übersandten Protokollen über die …
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO, wenn Privatpersonen unzulässige Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. für viele BGH NStZ 1999, 147ff), sind nach Auffassung des Senates auch dann anwendbar, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen. - OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO bei unzulässiger Vernehmungsmethoden durch Private (vgl. für viele BGH NStZ 1999, S. 147 ff) greifen nach Auffassung des Senates auch dann ein, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
- BayObLG, 17.02.1999 - 3 ObOWi 751/98
Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen
Art und Umfang der in diesem Rahmen zu erhebenden Beweise (Verlesung von Urkunden; Vernehmung von Zeugen, deren Glaubwürdigkeit zu beurteilen sein wird) lassen das Rechtsbeschwerdeverfahren hierfür jedenfalls als ungeeignet erscheinen (vgl. BGH StV 1998, 527/530). - OLG Hamburg, 19.08.2005 - 1/04 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO bei unzulässiger Vernehmungsmethoden durch Private (vgl. für viele BGH NStZ 1999, S. 147 ff) greifen nach Auffassung des Senates auch dann ein, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
