Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01   

Walzfräsmaschine nach Spanien

Art. 4, 8, 14, 18 WKR, zu den Anforderungen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge, die dem Wiener Kaufrecht (WKR / CISG) unterliegen (vgl. auch §§ 2, 24 AGBG / §§ 305 Abs. 2, 310 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

zur Möglichkeit von Überschneidungen zwischen dem zwingenden nationalen Verbraucherkaufrecht (vgl. nun §§ 474 ff BGB <Fassung seit 1.1.02>) und dem Wiener Kaufrecht wegen unterschiedlicher Begriffsbestimmungen in § 13 BGB und Art. 2 lit. a WKR

Volltextveröffentlichungen (10)

mehr
  • NWB SteuerXpert START

    CISG Art. 14

  • UNILEX (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CISG Art. 14
    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen der Einbeziehung von AGB nach UN-Kaufrecht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine wirksame Einbeziehung von AGB in einen dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertrag bei bloßem Hinweis auf den AGB-Text

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Internationaler Handelsverkehr: Wie werden AGB in den Vertrag einbezogen? (IBR 2002, 123)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine wirksame Einbeziehung von AGB in einen dem UN-Kaufrecht unterliegenden Vertrag bei bloßem Hinweis auf den AGB-Text

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 149, 113
  • NJW 2002, 370
  • ZIP 2002, 133
  • MDR 2002, 144
  • WM 2002, 442
  • BB 2002, 144
  • IBR 2002, 123
  • DB 2002, 1366



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09  

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Nach Art. 8 CISG ist insoweit erforderlich, dass der Empfänger eines Vertragsangebotes, dem Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde gelegt werden sollen, die Möglichkeit haben muss, von diesem in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (BGHZ 149, 113, 116 f.).

    Soweit im deutschen unvereinheitlichten Recht im Verkehr zwischen Unternehmen die in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dagegen auch dann Vertragsinhalt werden, wenn der Kunde sie nicht kennt, jedoch die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hat (BGHZ 117, 190, 198; 149, 113, 118 m. w. Nachw.), ist diese den unternehmerisch tätigen Vertragspartner nach Treu und Glauben treffende Erkundigungspflicht auf den internationalen Handelsverkehr nicht in gleicher Weise übertragbar (BGHZ 149, 113, 118).

    In Anbetracht der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Klauselwerken und der fehlenden Differenzierung bei der Anwendung des CISG zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (§ 1 Abs. 3 CISG) widerspräche es dem Grundsatz des guten Glaubens im internationalen Handel (Art. 7 Abs. 1 CISG) sowie der allgemeinen Kooperations- und Informationspflicht der Parteien, dem Vertragspartner eine Erkundigungsobliegenheit hinsichtlich der nicht übersandten Klauselwerke aufzuerlegen und ihm die Risiken und Nachteile nicht bekannter gegnerischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen aufzubürden (BGHZ 149, 113, 118 f.).

  • OLG Jena, 10.11.2010 - 7 U 303/10  

    Internationales Recht - Einbeziehung AGB in internationale Kaufverträge

    Rechtsfehlerhaft habe das Landgericht seine Entscheidung auf die Entscheidung des BGH vom 31.10.2001 gestützt (BGHZ 149, 113).

    Danach ist es erforderlich, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, dem Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden sollen, die Möglichkeit haben muss, von dem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen (BGHZ 149, 113).

    Zudem hat das Landgericht zu Recht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 31.10.2001 (BGHZ 149, 113) die Möglichkeit der Klägerin, die AGB der Klägerin in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, verneint.

    Ein Rückgriff auf das vom IPR berufene nationale Recht wird nach herrschender Ansicht (BGHZ 149, 113, Rz. 13f m.w.N. - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken Urteil vom 31.03.1998, Az. 8 U 46/98, Rz. 99 m.w.N.), der sich der Senat anschließt, abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03  

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Wenn es um die Einbeziehung von AGB geht, ist nach der übereinstimmenden Rspr. und Lit. (BGH NJW 2002, 370/371; Schlechtriem, a.a.O. Art. 14 Rdn 16) auch gefordert, dass der Empfänger eines Vertragsabgebots, dem AGB zugrundegelegt werden sollen, die Möglichkeit haben muss, von diesen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

    Mögen diese AGB auch nicht wirksam einen niederländischen Gerichtsstand begründen, weil der Hinweis auf sie nicht in der Vertragssprache Deutsch oder in der Weltsprache Englisch, sondern in niederländischer Sprache erfolgt ist, weil sie außerdem der Klägerin nicht in der vom BGH (NJW 2002, 370/371) geforderten Weise zugänglich gemacht worden sind und / oder weil sie für Geschäfte der streitgegenständlichen Art keine Gerichtsstandsklausel enthielten, so spricht doch deren Existenz gegen die Annahme, die Beklagte habe sich ohne weiteres der den Gerichtsort Düsseldorf vorsehenden Gerichtsstandsklausel in den AGB der Klägerin unterwerfen wollen (vgl. auch OLG Düsseldorf, RIW, 1990, 577/580).

mehr
  • LG Aachen, 22.06.2010 - 41 O 94/09  

    Wann wird ein Brauch zum Brauch?

    Erforderlich für eine wirksame Einbeziehung ist zudem, dass der Erklärungsgegner mit der Angebotserklärung der Text übersendet oder anderweitig zugänglich gemacht wird (vgl. BGHZ 149, 113, 117 f.).

    Damit lagen aber, anders als im Fall des BGH (BGHZ 149, 113 ff.) nicht bereits dem Vertragsangebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Gerichtsstandsklausel bei, sondern erst bei der Vertragsannahmeerklärung durch die Insolvenzschuldnerin, was für die Einbeziehung der AGB in den Vertrag gemäss Art. 8 CISG nicht ausreicht.

  • OLG Oldenburg, 20.12.2007 - 8 U 138/07  

    Internationaler Gerichtsstand nach der EU-Verordnung über die gerichtliche

    Der BGH (WM 2002, 442 ff., 444) hat zudem bei Verträgen, die dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegen, die Auffassung vertreten, dass die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die vertraglichen Vereinbarungen voraussetzt, dass der Verwender seinem Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unaufgefordert übersendet oder anderweitig zugänglich macht.
  • OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05  

    Gerichtsstandsvereinbarung bei einem internationalen Kauf

    Für diese gelten daher die allgemeinen Einbeziehungsvoraussetzungen; nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Einbeziehung von AGB im UN-Kaufrecht (BGH NJW 2002, 370, 372) müssen sie dem Vertragspartner des Verwenders übersandt oder anderweitig zugänglich werden.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - 15 U 88/03  
    Der BGH hat durch Urteil vom 31.10.2001 (VIII ZR 60/01, www.jurisweb.de = NJW 2002, 370) diese Ausführungen zur Einbeziehung der AGB als rechtsfehlerfrei bezeichnet.
  • LG Wuppertal, 16.01.2008 - 15 O 56/06  

    Handelsrecht

    Die bloße in Bezugnahme reicht dazu nicht aus (vgl. § 8 Abs. 1 CISG; ferner BGHZ 149, 113, (117)).
  • LG Neubrandenburg, 03.08.2005 - 10 O 74/04  
    Eine wirksame Einbezliehung von AGB setzt deshalb nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2002, 370, 371 = IHR 2002, 14 ff.) voraus, dass für den Empfänger des Angebotes der Wille des Anbietenden erkennbar ist, dieser wolle seine Bedingungen in den Vertrag einbeziehen.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht