Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68   

Wand

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 22, 235
  • NJW 1968, 2115
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98  

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Danach ist das gefährliche Werkzeug als Oberbegriff anzusehen (BGHSt 22, 235, 236; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223 a Rdn. 4; Lackner StGB 22. Aufl. § 223 a Rdn. 2; a.A. Tröndle StGB 48. Aufl. § 223 a Rdn. 2; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 a Rdn. 6).
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04  

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. Nr. 1 StGB nur solche Gegenstände sind, die durch menschliche Einwirkung in Bewegung gesetzt werden können, nicht dagegen unbewegliche Gegenstände wie etwa ein Fußboden oder eine Wand ( BGHSt 22, 235; BGH NStZ 1988, 361, 362).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß Werkzeuge im Sinne dieser Vorschrift nur solche Gegenstände sind, die durch menschliche Einwirkung in Bewegung gesetzt werden können, nicht dagegen unbewegliche Gegenstände wie etwa ein Fußboden oder eine Wand ( BGHSt 22, 235; BGH NStZ 1988, 361, 362; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 224 Rdn. 8).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07  

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Gestützt auf die nach Art. 103 Abs. 2 GG maßgebliche Wortlautgrenze versteht die Rechtsprechung als gefährliches Werkzeug nur Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung bewegt werden können ( BGHSt 22, 235).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 2 Ss 288/09  

    Gift; gefährliches Werkzeug; Körperverletzung

    Der Begriff "Werkzeug" erfasst vielmehr nur körperliche Gegenstände, mittels derer durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (BGHSt 22, 235; BGH-NStZ 1988, 361 f.; BGH NStZ-RR 2005, 75).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht