Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85 |
Warenhausvermietungsgesellschaft
§§ 705 ff BGB, § 859 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 725 BGB, Pfändung des Anteils eines Gesellschafters am Vermögen einer GbR, Zustellung des Pfändungsbeschlusses nur an den geschäftsführenden Gesellschafters reicht aus
Volltextveröffentlichungen (5)
- archive.org
Zustellung des Pfändungsbeschlusses
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zustellung an Geschäftsführer bei Pfändung eines Gesellschafteranteils am Vermögen einer BGB-Gesellschaft
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksame Pfändung des Anteils am Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Zustellung des Pfändungsbeschlusses an geschäftsführende Gesellschafter
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 97, 392
- NJW 1986, 1991
- ZIP 1986, 776
- MDR 1986, 825
- BB 1986, 1176
- NJW-RR 1986, 1039
- JR 1987, 63
- DB 1986, 1517
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 07.12.2006 - V ZB 166/05
Immobilien - GbR: Zustellung der Anordnung der Zwangsverwaltung
Denn dieser Grundsatz verbietet lediglich eine Übertragung der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft auf Dritte unter Ausschluss sämtlicher Gesellschafter (…vgl. Senat, Urt. v. 6. April 2006, V ZB 158/05, NJW 2006, 2191, 2192;… BGH, Urt. v. 16. November 1981, II ZR 213/80, NJW 1982, 877;… Urt. v. 20. September 1993, II ZR 204/92, WM 1994, 237, 238; vgl. auch BGHZ 97, 392, 395).Ein solches liegt schon deshalb nicht vor, weil die Entgegennahme eines Vollstreckungstitels lediglich eine formelle Voraussetzung für den Vollstreckungszugriff ist (vgl. Senat, Beschl. v. 6. April 2006, V ZB 158/05, NJW 2006, 2192; BGHZ 97, 392, 395).
Der Geschäftsführung entzogen sind nur solche grundlegenden Angelegenheiten, die - wie etwa Vereinbarungen über den Gegenstand des Gesellschaftszwecks oder die Aufnahme neuer Gesellschafter - der Gestaltung durch die Gesamtheit der Gesellschafter bedürfen (…vgl. nur MünchKomm-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 709 Rdn. 10 ff.;… Staudinger/Habermeister [2003], § 709 Rdn. 2; jeweils m.w.N.) oder Akte, die den rechtlichen Bestand der Gesellschaft als solcher berühren (vgl. BGHZ 97, 392, 395).
- BGH, 14.01.2010 - IX ZR 78/09
Verpfändung von (künftigen) Gewinnforderungen durch GbR-Gesellschafter
Auf der Grundlage eines mindestens vorläufig vollstreckbaren Duldungstitels gegen den Anteilsinhaber kann der Pfandgläubiger den Gesellschaftsanteil nach § 859 Abs. 1 ZPO pfänden (BGHZ 97, 392, 393).Die Vollstreckung in die Mitgliedschaft erfasst sämtliche Ansprüche, die dem Gesellschafter bei einer Auseinandersetzung zustehen (…BGH, Urt. v. 8. Dezember 1971 - VIII ZR 113/70, WM 1972, 81, 82), mithin auch offene Gewinnansprüche (BGHZ 97, 392, 394 f; 116, 222, 229;… MünchKomm-BGB/Ulmer/Schäfer, aaO. § 725 Rn. 8, 11;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Lorz, aaO. § 135 Rn. 12;… Roth, aaO. S. 194).
- BGH, 06.04.2006 - V ZB 158/05
Zwangsvollstreckung - Vollstreckungstitelzustellung bei einer GbR
Die Entgegennahme eines Vollstreckungstitels durch einen Gesellschafter berührt nicht die Grundlagen der Gesellschaft, sondern ist lediglich eine Voraussetzung für die Anordnung der Zwangsverwaltung, ohne dass diese der Zustellung notwendigerweise nachfolgen müsste (vgl. BGHZ 97, 392, 395).
- BFH, 13.01.1987 - VII R 80/84
Pfändung des Anteils am Gesellschaftsvermögen einer KG
Der Bundesgerichtshof (BGH), der die Entscheidung dieser Frage zunächst offengelassen hatte, vertritt nunmehr in seinem Urteil vom 21. April 1986 II ZR 198/85 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1986, 1991) sowohl für die GbR als auch für die Personenhandelsgesellschaften die Auffassung, daß Schuldner der Ansprüche, die dem Pfändungsgläubiger zustehen (Anspruch auf Auszahlung entnahmefähiger Gewinne, auf Abfindung oder auf das Auseinandersetzungsguthaben), die Gesamthand sei.Mit dieser Zustellung an alle Gesellschafter wird, wie der BGH zur Klarstellung ausdrücklich angeführt hat, auch nach der von ihm nunmehr vertretenen Meinung in jedem Fall eine wirksame Pfändung bewirkt (Urteil in NJW 1986, 1991, 1992).
Zudem ist auch, wenn man die Gesellschaft als Drittschuldnerin ansieht, die Pfändung mit der Zustellung an die geschäftsführende Komplementär-GmbH wirksam erfolgt, weil es sich bei der Entgegennahme des Pfändungsbeschlusses (Pfändungsverfügung nach der AO 1977) um eine Geschäftsführungsmaßnahme für die Gesamthand handelt (Urteil in NJW 1986, 1991, 1992).
- BGH, 07.12.2005 - V ZB 166/05 Denn dieser Grundsatz verbietet lediglich eine Übertragung der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft auf Dritte unter Ausschluss sämtlicher Gesellschafter (…vgl. Senat, Urt. v. 6. April 2006, V ZB 158/05, NJW 2006, 2191, 2192;… BGH, Urt. v. 16. November 1981, II ZR 213/80, NJW 1982, 877;… Urt. v. 20. September 1993, II ZR 204/92, WM 1994, 237, 238; vgl. auch BGHZ 97, 392, 395).
Ein solches liegt schon deshalb nicht vor, weil die Entgegennahme eines Vollstreckungstitels lediglich eine formelle Voraussetzung für den Vollstreckungszugriff ist (vgl. Senat, Beschl. v. 6. April 2006, V ZB 158/05, NJW 2006, 2192; BGHZ 97, 392, 395).
Der Geschäftsführung entzogen sind nur solche grundlegenden Angelegenheiten, die - wie etwa Vereinbarungen über den Gegenstand des Gesellschaftszwecks oder die Aufnahme neuer Gesellschafter - der Gestaltung durch die Gesamtheit der Gesellschafter bedürfen (…vgl. nur MünchKomm-BGB/Ulmer, 4. Aufl., § 709 Rdn. 10 ff.;… Staudinger/Habermeister [2003], § 709 Rdn. 2; jeweils m.w.N.) oder Akte, die den rechtlichen Bestand der Gesellschaft als solcher berühren (vgl. BGHZ 97, 392, 395).
- OLG Köln, 25.05.1993 - 24 U 216/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …
Von der Pfändung des Gesellschaftsanteils wird die Gesamtheit der Gesellschafterrechte des Schuldners erfaßt, soweit sie pfändbar sind, also - im Gegensatz zu Verwaltungs- und Auskunftsrechten - insbesondere der Auseinandersetzungsanspruch, § 717 Satz 2 BGB (…BGH, Urt. v. 15. Januar 1972 - VIII ZR 113/70, WM 1972, 81, 82;… K. Schmidt JR 1977, 177 ff und Gesellschaftsrecht 2. Aufl. § 45 IV 3 c, S. 1095; vgl. auch BGHZ 97, 392, 394 f). - KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: …
Die Kündigung nach § 725 BGB setzt weiter eine entsprechende Erklärung des Pfändungspfandgläubigers voraus, die erst dann wirksam wird, wenn alle Gesellschafter - einschließlich des Schuldners - von ihr Kenntnis erhalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395; WM 1957, 163). - BGH, 11.01.1993 - II ZR 227/91
Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Privatgläubiger
Die Revision stellt dabei in erster Linie die Rechtsprechung des Senats zur Überprüfung, wonach die Kündigung eines Privatgläubigers nach § 725 Abs. 1 BGB oder § 135 HGB nur wirksam ist, wenn sie nicht nur den anderen Gesellschaftern, sondern auch dem Schuldner gegenüber erklärt wird (…Sen. Urt. v. 29. November 1956 - II ZR 134/55, WM 1957, 163; vgl. auch BGHZ 97, 392, 395). - AG Karlsruhe, 07.02.2008 - 12 C 490/07 Vorliegend handelt es sich aber der Sache nach um eine Forderungsverpfändung, so dass kein Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO besteht: Zwar handelt es sich bei der Verpfändung von Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich nicht um eine Forderungsverpfändung, gepfändet wird vielmehr grundsätzlich ein Vermögensanteil, also ein Wertrecht (BGH ZIP 1986, 776 =WM 1986, 719, dazu EWiR 1986, 885 (Rümker)).
- OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5165/86
