Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00   

Warnsignal "RO1"

§ 823 Abs. 1 BGB, zur Verkehrssicherungspflicht der Bahn AG gegenüber Bauarbeitern in einem nicht gesperrten Streckenbereich

Volltextveröffentlichungen (7)

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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bahnarbeiten: Welche Verkehrssicherungspflicht hat die Bahn AG? (IBR 2002, 135)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 1263
  • MDR 2002, 578
  • BauR 2002, 951
  • NZV 2002, 314
  • VersR 2002, 330
  • ZfBR 2002, 353
  • IBR 2002, 135
  • BauR 2002, 833 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10  

    Kein Schadensersatz für einen durch das Zugfenster aussteigenden Fahrgast, der

    Bei Abwägung des Verschuldens und der Betriebsgefahr sind jedoch nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, NJW 2002, 1263 Rn. 10 nach juris; Geigel, aaO., § 26 Rn. 50).
  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07  

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Nach diesen Normen hat eine Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile stattzufinden, wobei nur die bewiesenen oder unstreitigen Umstände in die Abwägung miteinbezogen werden können (BGH NJW 2002, 1263 ).

    Bleibt der Grund für einen schweren objektiven Sorgfaltsverstoß offen, kann das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit nicht angenommen werden (vgl. BGH NJW 2002, 1263 ).

  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04  

    Schadensrecht - Halterhaftung für Hunde auf einem Reiterhof

    Eine Nachprüfung ist dem Revisionsgericht aber dahin möglich, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00 - VersR 2002, 330, 331 m.w.N.).
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  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 17 U 270/05  

    Körperverletzung eines leichtfertig handelnden Aufzugmonteurs: Gewichtung des

    Dem entsprechend wird in der Rechtsprechung auch bei vergleichbaren Fallgestaltungen ein Mitverschulden des Geschädigten Arbeitnehmers auch im Hinblick auf fahrlässiges Verhalten geprüft (vgl. BAG, NJW 71, 957; BGH NJW 02, 1263; OLG Hamm, VersR 86, 974; vgl. Kühne, VersR 73, 207 f.).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 193/09  

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Missachtung von SV-Beweis

    Sie sollen vor typischen Gefährdungen des jeweiligen Gewerbes schützen und nicht Erfahrungsdefizite ausgleichen (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 15/88, VersR 1989, 109, 110; vom 8. Januar 2002 - VI ZR 364/00, VersR 2002, 330, 331).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2003 - 15 U 188/02  

    Anforderungen an die Darlegung eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen

    Auch derjenige der es gewohnt ist, in Gefahrensituationen zu arbeiten, soll so weit wie möglich davor geschützt werden, dass er durch ein unbedachtes, jedoch naheliegendes Verhalten zu Schaden kommt (BGH Urt. v. 08.01.2002, VI ZR 364/00, www.jurisweb.de S. 2 = NJW 2002, 1263).
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 8 Ss 425/04  
    Andererseits ist nicht schon jede verkehrsordnungswidrige Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die zu einer gewissen Beschränkung der Fortbewegungsmöglichkeit führt, bereits als zwanghafter Eingriff mittels Gewalt in das selbstbestimmte Verhalten zu verstehen (vgl. Senat NZV 00, 99 = DAR 00, 84 = VRS 98, 124, dort für die Fallgestaltung des bewussten Versperrens eines Weges durch Schaffung eines Hindernisses; zusammenfassend erneut SenE vom 28. September 2004, 8 Ss 412/04; vgl. ferner OLG Frankfurt zfs 03, 469 = NZV 04, 158; OLG Karlsruhe NJW 02, 1263).
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