Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87   

Wasseranschluß für Schweinemast

§ 10 Abs. 2 Satz 2 GemO, (nach der hier einschlägigen Satzung:) kein Anspruch auf Anschluß, wenn Durchleitung durch fremde Grundstücke nicht rechtlich gesichert ist, "abstrakte" Ansprüche nach § 7e NRG oder § 88 Abs. 2 WasserG reichen nicht

Volltextveröffentlichungen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 123 Abs 1 BauGB, § 10 Abs 2 S 1 GemO BW, § 10 Abs 2 S 2 GemO BW, § 88 Abs 2 WasG BW, § 7e NachbG BW
    Erschließung eines Grundstückes - Anspruch auf Anschluß an öffentliche Wasserversorgung - Erschließungsangebot

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 28.04.1983 - 1 K 71/82
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 502
  • DÖV 1990, 1030



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07  

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    Die Möglichkeit, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen, setzt voraus, dass der Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Grundstück und der öffentlichen Versorgungsleitung jedenfalls keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 23 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04  

    Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand

    Sie haben nicht zur Folge, dass die Einwohner oder die sonstigen in § 1 Abs. 4 AWS genannten Personen auch die Schaffung oder Beibehaltung einer öffentlichen Einrichtung verlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1964 - VII C 194.63 - VerwRspr 17, 359; BGH, Urt. v. 09.06.1969 - III ZR 183/66 - DVBl. 1970, 145; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502; OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.12.1996, aaO.; Gern, a.a.O. Rn. 293 und 302 m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 873/91  

    Zur Abhängigkeit eines Erschließungsanspruchs vom Abschluß einer

    Den vom Kläger neben dem Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung weiter begehrten Anschluß an die öffentliche Entwässerungsanlage steht, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.3.1990 - 1 S 619/87 -) ausgeführt hat, bereits entgegen, daß im für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt eine rechtliche Anschlußmöglichkeit nicht gegeben ist.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht