Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87 |
Wasseranschluß für Schweinemast
§ 10 Abs. 2 Satz 2 GemO, (nach der hier einschlägigen Satzung:) kein Anspruch auf Anschluß, wenn Durchleitung durch fremde Grundstücke nicht rechtlich gesichert ist, "abstrakte" Ansprüche nach § 7e NRG oder § 88 Abs. 2 WasserG reichen nicht
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst (Leitsatz)
Öffentliche Einrichtung; Wasserversorgung Anschlußrecht; Erschließungsanspruch; Fremdgrundstück Durchleitungsrecht
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.04.1983 - 1 K 71/82
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1990 - 1 S 619/87
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 502
- DÖV 1990, 1030
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07
Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen …
Die Möglichkeit, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen, setzt voraus, dass der Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Grundstück und der öffentlichen Versorgungsleitung jedenfalls keine tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 23 m. w. N.). - VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04
Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand
Sie haben nicht zur Folge, dass die Einwohner oder die sonstigen in § 1 Abs. 4 AWS genannten Personen auch die Schaffung oder Beibehaltung einer öffentlichen Einrichtung verlangen können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1964 - VII C 194.63 - VerwRspr 17, 359;… BGH, Urt. v. 09.06.1969 - III ZR 183/66 - DVBl. 1970, 145; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502;… OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.12.1996, aaO.;… Gern, a.a.O. Rn. 293 und 302 m. w. Nachw.). - VGH Baden-Württemberg, 22.06.1992 - 1 S 873/91
Zur Abhängigkeit eines Erschließungsanspruchs vom Abschluß einer …
Den vom Kläger neben dem Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung weiter begehrten Anschluß an die öffentliche Entwässerungsanlage steht, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.3.1990 - 1 S 619/87 -) ausgeführt hat, bereits entgegen, daß im für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt eine rechtliche Anschlußmöglichkeit nicht gegeben ist.
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