Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 27/02   

Wasserbenutzung

§§ 145 ff BGB, Wasserversorgungsvertrag: Vertragsschluß mit Versorgungsunternehmen durch konkludentes Handeln, wenn Grundstückseigentümer duldet, daß seine Mieter aus vorhandenen Leitungen Wasser entnehmen

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