Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
25.06.1999
Aktenzeichen
V ZR 190/98
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dejure.org

Wassereintritt

§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Mahnung ist auch bei Zuvielforderung grundsätzlich wirksam;

keine Schadensberechnung nach Surrogationsmethode bei § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

§ 356 ZPO, § 296 Abs. 2 ZPO, Abbruch einer Beweisaufnahme wegen nicht fristgemäßer Vorschußzahlung nur dann, wenn die Verzögerung nicht auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten wäre

lexetius.com

ibr-online

Immobilien - Schadensberechnung beim Grundstückskauf

Prof. Dr. Lorenz, München

Zuvielforderung bei der Mahnung;

Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 I BGB und Wegfall des primären Erfüllungsanspruchs nach Ablauf der Nachfrist (§ 326 I 2 BGB): Surrogationstheorie vs. Differenztheorie

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Alpmann Schmidt

BGB § 326

judicialis

Fundstellen
NJW 1999, 3115
ZIP 1999, 1528
MDR 1999, 1128
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