Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
25.06.1999
Aktenzeichen
V ZR 190/98
Dazu im Internet
dejure.org
Wassereintritt
§ 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Mahnung ist auch bei Zuvielforderung grundsätzlich wirksam;
keine Schadensberechnung nach Surrogationsmethode bei § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 323 BGB <Fassung seit 1.1.02>);
§ 356 ZPO, § 296 Abs. 2 ZPO, Abbruch einer Beweisaufnahme wegen nicht fristgemäßer Vorschußzahlung nur dann, wenn die Verzögerung nicht auch bei rechtzeitiger Zahlung eingetreten wäre
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Fundstellen
NJW 1999, 3115
ZIP 1999, 1528
MDR 1999, 1128
ZIP 1999, 1528
MDR 1999, 1128
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