Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
16.01.2001
Aktenzeichen
X ZR 69/99
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Wasserschäden an Filmen

§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB analog für Ansprüche aus pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anwendung des Rechtsgedankens des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auf den Fall einer nicht aufklärbaren Alternativursache;

§ 254 BGB, Mitverschulden bei Lagerung von wertvollen Gegenständen im Kellerbereich unterhalb eines Naßbereichs

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Benkelberg & Kollegen

judicialis

Fundstellen
NJW 2001, 2538
BauR 2001, 1628
ZfBR 2001, 263
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