Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2001 - X ZR 69/99   

Wasserschäden an Filmen

§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB analog für Ansprüche aus pVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Anwendung des Rechtsgedankens des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB auf den Fall einer nicht aufklärbaren Alternativursache;

§ 254 BGB, Mitverschulden bei Lagerung von wertvollen Gegenständen im Kellerbereich unterhalb eines Naßbereichs

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kausalitätsnachweis bei Haftung für Mangelfolgeschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Folgeschäden bei fehlerhaften Installationsarbeiten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2538
  • ZfBR 2001, 263
  • BauR 2001, 1628 (Ls.)
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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04  

    Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz

    Voraussetzung hierfür ist, dass bei jedem Beteiligten - vom Nachweis der Ursächlichkeit abgesehen - ein den klägerischen Anspruch begründendes Verhalten gegeben war, eine der unter dem Begriff "Beteiligung" zusammengefassten Personen den Schaden verursacht haben muss und nicht feststellbar ist, welcher von ihnen den Schaden - ganz (Urheberzweifel) oder teilweise (Anteilszweifel) - verursacht hat (Senatsurteil BGHZ 67, 14, 18 ff.; 72, 355, 358; BGH BGHZ 101, 106, 108; Urteile vom 12. Juli 1996 - V ZR 280/94 - NJW 1996, 3205, 3207 und vom 16. Januar 2001 - X ZR 69/99 - NJW 2001, 2538, 2539; MünchKommBGB/Wagner, 4. Aufl., § 830 Rn. 35).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06  

    Schadensrecht - Beweislast des Verteidigers bei Notwehrlage

    Nach dieser Vorschrift bedarf es des Nachweises einer Kausalität des jeweiligen Verursachungsbeitrags nicht, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 2006 - VI ZR 259/04 - NJW 2006, 2399 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - X ZR 69/99 - NJW 2001, 2538, 2539).
  • OLG Hamm, 23.10.2008 - 21 U 62/08  

    Bauvertrag - Haftung für Mangel: Deliktsrecht im Vertragsrecht

    In dieser Situation aber ist die deliktsrechtliche Vorschrift des § 830 Abs. 1 S. 2 BGB, die bei mehreren jeweils möglicherweise ursächlichen Schädigungsbeteiligten eine Haftung eines jeden von ihnen begründet, auch im Vertragsrecht anzuwenden (vgl. BGH NJW 2001, 2538; Palandt/Sprau Rn. 13 zu § 830).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10  

    Werkvertrag - Wasserschäden im Bad: Kausalität und Verjährung

    Daraus hat der Bundesgerichtshof einen allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, der auch bei einer vertraglichen Haftung aufgrund einer positiven Vertragsverletzung heranzuziehen sein kann (BGH NJW 2001, 2538 ff).
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