Rechtsprechung
| BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91 |
Wechselgeldfalle
Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 2041
- NStZ 1992, 387
- JR 1993, 519
- JR 1992, 519
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
c) Der Berliner Verfassungsgerichtshof sieht sich durch Art. 31 GG nicht gehindert, die Anwendung von Bundesrecht durch die Landesgerichte am Maßstab der mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleichen Gewährleistungen der Landesverfassung zu überprüfen (…BerlVerfGH, NJW 1993, S. 513 ; S. 515 ;… 1994, S. 436 ;… 1995, S. 1344 ff.; JR 1993, S. 519 ff.;… 1994, S. 300;… 1995, S. 497 ff.;… DVBl 1994, S. 1189 ff.). - VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95
Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige …
Zwar wird das Grundrecht auf rechtliches Gehör auch in der für die Beurteilung des vorliegenden Falles noch maßgebenden Fassung der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (VoBl. S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), gewährleistet; es ist mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht inhaltsgleich (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).Zu Unrecht hält die Mehrheit jedoch diese "Vermutung" für "widerlegt, wenn der Vortrag des Beschwerdeführers ausdrücklich einzig auf die Verletzung einer Bestimmung des Grundgesetzes abstellt." Abgesehen davon, daß die Beschwerdeführerin im vorliegenden Fall mehrfach ausdrücklich von ihrem "Recht auf rechtliches Gehör" spricht, ist gerade wegen der Identität des geschützten Rechts - hier des Rechts auf rechtliches Gehör in Artikel 103 Abs. 1 GG einerseits und Artikel 62 VvB a.F. andererseits (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18.92 - JR 1993, 519) - der Vorwurf der Angabe eines falschen Prüfungsmaßstabes nicht haltbar.
- VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96
Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2: …
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 8. November 1995; durch Art. 62 der im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch maßgebenden Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), wird der Anspruch auf rechtliches Gehör (mit)gewährleistet, der mit dem durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht inhaltsgleich ist (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).Dazu hätte - wenn er denn eine Prüfung am Maßstab der Verfassung von Berlin begehrt hätte - insbesondere auch deshalb Anlaß bestanden, weil die hier noch maßgebende Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (V0Bl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 393), den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht ausdrücklich anspricht, sondern der Verfassungsgerichtshof ein derartiges Grundrecht in seinem Beschluß vom 15. Juni 1993 (VerfGH 18/92 - JR 1993, 519 ) erst durch Auslegung des Art. 62 VvB "ermittelt" hat.
- VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93
Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …
Der Rechtsweg ist im übrigen auch unter Berücksichtigung der unter anderem durch § 33 a StPO eröffneten Möglichkeit, sich bei einem unanfechtbaren Beschluß nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen, erschöpft (vgl. insoweit VerfGH, Beschluß vom 15. Juni 1993, JR 1993, 519 …und vom 2. Dezember 1993, VerfGH 89/93, NJW 1994, S. 436).Das als verletzt geregte Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (vgl Beschl vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519 und vom 11. August 1993 - VerfGH 58/93), auch durch die Verfassung von Berlin, namentlich durch Art. 62 VvB, gewährleistet.
- VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94
Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …
Denn für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren und damit für eine Ausübung der Rechtspflege nach Maßgabe von Art. 62 VvB ist das rechtliche Gehör konstituierend und grundsätzlich unabdingbar (siehe Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92- JR 1993, 519). - VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Eilrechtsschutz zur Neueinteilung der …
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die landesverfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs namentlich Art. 62 VvB zu entnehmen (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519). - VerfGH Berlin, 21.11.1995 - VerfGH 32/95
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verwerfung einer Beschwerde im …
Die Beschwerdeführerin beruft sich auf das durch die Verfassung von Berlin, zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung namentlich durch Artikel 62 VvB, inhaltsgleich mit Artikel 103 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18.92 = JR 1993, 519, und vom 11. August 1993 - VerfGH 58.92 - ) hinsichtlich dessen die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs auch dann besteht, wenn - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht - im vorliegenden Fall der Verwaltungsgerichtsordnung - ist (st. Rspr., u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89.93 - NJW 1994, 437). - VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95
Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch …
Das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist auch in der für die verfassungsgerichtliche Beurteilung im vorliegenden Fall noch maßgeblichen Fassung der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 (VOBl. I, S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 339), - VvB - gewährleistet gewesen und mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleich (vgl. Beschluß vom 25. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519). - VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94
Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung …
Das von der Beschwerdeführerin als verletzt geregte Verfahrensgrundrecht rechtlichen Gehörs ist in der Verfassung von Berlin über Art. 62 VvB im gleichen Umfang wie bundesrechtlich nach Art. 103 Abs. 1 GG grundrechtlich verbürgt und unterliegt damit der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519). - VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 73/94
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch verfahrensfehlerhafte Anwendung der …
Vor diesem Hintergrund kann sich der Beschwerdeführer auf das durch die Verfassung von Berlin, namentlich durch Art. 62 VvB, inhaltsgleich mit Art. 103 GG gewährleistete Grundrecht auf rechtliches Gehör (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 = JR 1993, 519 und vom 11. August 1993 - VerfGH 58/93 -) berufen, dessen Verletzung er durch seine Bezugnahme auf Art. 103 GG sinngemäß und in einer den Anforderungen des § 50 VerfGHG genügenden Weise gerügt hat. - VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 36/95
Aufhebung eines zivilgerichtlichen Urteils wegen Verletzung des Rechts auf …
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 46/95
Mangels Beschwerdebefugnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- VerfGH Berlin, 24.01.1996 - VerfGH 48/95
Keine Verletzung des Rechts auf Wohnraum, des Willkürverbots und des …
