Rechtsprechung
| BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 |
Wegnahme des Kindes in der Wohnung des Vaters
Art. 13 Abs. 2 GG, Anforderungen an die Bestimmtheit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung (hier: einstweilige Anordnung zu unbestimmt, da nicht einmal deutlich wurde, daß der Richter an die Möglichkeit einer Wohnungsdurchsuchung dachte);
Art. 13 Abs. 2 GG, zur Frage, ob eine Durchsuchungsanordnung in § 33 Abs. 2 FGG eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben kann (offengelassen);
§ 227 Abs. 2 BGB, zur Frage des Rechtmäßigkeitsmaßstabs bei Widerstand gegen rechtswidrige behördliche Handlungen (vgl. die Rspr. zu § 113 StGB) (offengelassen)
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit der Zuerkennung von Schadensersatz an Polizeibeamte, die bei einer Wohnungsdurchsuchung ohne ausreichende Rechtsgrundlage Schaden erleiden
Verfahrensgang
- AG Eschwege, 14.11.1996 - 2 C 253/95
- LG Kassel, 22.08.1997 - 10 S 845/96
- BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 943
- FamRZ 2000, 411
- NVwZ 2000, 546
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05
Immobilien - Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen
Eine Durchsuchung liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein Betreten der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungsinhaber von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 327; BVerfG NJW 2000, 943, 944). - BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Das Gewicht der präventiven Schutzzwecke, die Gesetzgeber und Strafgerichte der Strafandrohung beimessen dürfen, ist jedoch im Falle des § 113 Abs. 1 StGB so hoch, dass auch dieser schwerwiegendere Eingriff gerechtfertigt ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, S. 943 ). - BGH, 24.02.2011 - V ZB 280/10
Zwangsvollstreckung - Anordnung der Zwangsvollstreckung ist Vollstreckungstitel
Eine Durchsuchung liegt nur dann vor, wenn ein Betreten der Wohnung der ziel- und zweckgerichteten Suche nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines nicht bereits offenkundigen Sachverhalts, d.h. dem Aufspüren dessen dient, was der Wohnungseigentümer von sich aus nicht herausgeben oder offen legen will (BVerfGE 51, 97, 106 f.; 75, 318, 372; BVerfG, NJW 2000, 943, 944).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08
Ausführung, unmittelbare; Bekanntgabe; Durchsuchung; Gefahrenerforschung; …
Denn das Durchsuchen der Wohnung im Sinne des § 44 SOG LSA ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will (BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, NJW 1979, 1539; s. auch BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, 943). - AG Neuruppin, 09.11.2005 - 71 M 2286/05
Zwangsvollstreckung eines Urteils auf Duldung einer Gas-Zählersperrung: …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch in seiner von der Gläubigerin zitierten Entscheidung vom 19. November 1999 (NJW 2000, 943, 944) ausgeführt, dass es sich um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG handele, wenn Vollstreckungsorgane eine Wohnung betreten, um dort dem Inhaber ein Kind wegzunehmen, das dieser nicht herausgeben wolle. - VG Neustadt, 08.11.2011 - 5 N 992/11
Vollstreckungsrecht
Hintergrund der Regelung in § 9 Abs. 2 LVwVG ist, dass die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG einen besonderen grundrechtlichen Schutz genießt (BVerfGE 96, 44; BVerfG, NJW 2000, 943).
