Rechtsprechung
| BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64 |
Wegnahme nach Kuß
§ 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 249
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 20, 32
- NJW 1965, 115
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Der Tatbestand des Raubes erfordert, dass die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33).Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 = StV 1995, 416 m.w.N.).
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Nun hätte es allerdings für den Tatbestand des § 175a Nr. 1 StGB (ähnlich wie im Falle des § 249 StGB , vgl. BGHSt 20, 32 ) ausgereicht, daß der Täter die zunächst zu einem anderen Zweck verübte, aber noch andauernde Gewaltanwendung auf Grund eines neuen Willensentschlusses dazu benutzte, das Opfer zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu nötigen. - BGH, 07.09.1994 - 2 StR 431/94 Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen; die Gewalt muß also zum Zwecke der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1983, 380, 381 m.w.N.; 1983, 364, 365).
- BGH, 22.01.2004 - 4 StR 554/03
Konkurrenzverhältnis zwischen schwerem Raub und versuchter schwerer räuberischen …
Danach ist zwar die wegen schweren Raubes erfolgte Verurteilung rechtlich nicht zu beanstanden, da zum Zeitpunkt der Fassung des Raubvorsatzes und der Wegnahme des Geldes die zuvor ausgeübte Gewalt ersichtlich andauerte und fortwirkte (vgl. BGHSt 20, 32;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3). - BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97
'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und …
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen, die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7). - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94 Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94).
- BGH, 09.11.1976 - 1 StR 393/76 Aber auch wenn man der Auffassung folgt, es sei zu unterscheiden, ob der Täter nur die ohne Bereicherungsabsicht geschaffene und psychisch fortwirkende Zwangslage auf Grund eines neuen Entschlusses zur Bereicherung ausnutzt oder ob er fortdauernder, mit anderer Motivation begonnener Gewaltanwendung (oder Drohung) eine neue Zielrichtung gibt, sie nunmehr (auch oder nur) als Mittel der Verwirklichung von auf Bereicherung gerichteter Absicht einsetzt und nur in Fällen der zweiten Alternative (räuberische) Erpressung annimmt (vgl. BGHSt 20, 32 [33]; BGH bei Dallinger MDR 1968, 17 [18]; BGH, Urteile vom 2. Oktober 1973 - 1 StR 422/73 - und vom 8. Oktober 1974 - 1 StR 272/74 -;… LK 9. Aufl. § 249 Rdn. 10), ist tatbestandsmäßiges Handeln des Angeklagten zu bejahen: Er hatte die brutal mißhandelte E. so in der Gewalt, daß es einer zusätzlichen Einwirkung auf ihren Willen nicht mehr bedurfte.
- BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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