Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52   

Wegschaffung eines Betrunkenen

§ 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', subjektive Kausalität, (keine) Gewaltempfindung durch Opfer

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 4, 210
  • NJW 1953, 1400



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02  

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, dass die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33).

    Der Tatbestand des Raubes erfordert, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 7 = StV 1995, 416 m.w.N.).

  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63  

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB ) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft (BGHSt 1, 145; 4, 210).

    Maßgebend ist allein seine Vorstellung und seine Wille (BGHSt 4, 210, 211 und 1, 145).

  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64  

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    angewendet werden (BGHSt 4, 210; RGSt 67, 183, 186).

    Auch ein Schlafender oder Bewußtloser kann beraubt werden (vgl. RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210).

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