Rechtsprechung
Gericht
OLG Frankfurt
Datum
05.11.1996
Aktenzeichen
3 Ws 901/96; 3 Ws 902/96; 3 Ws 903/96
Dazu im Internet
dejure.org
Wegzug aus dem Selbsthilfe-Heim
§ 37 Abs. 1 StPO, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 181 ZPO), Wirksamkeit der Ersatzzustellung setzt voraus, daß der Empfänger sowohl im Zeitpunkt des erfolglosen Zustellversuchs als auch in dem der Niederlegung beim Postamt unter der Zustelladresse wohnt, "im Zweifel" keine wirksame Zustellung
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