Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80   

Wehrsportgruppe Hoffmann

Art. 9 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 61, 218
  • NJW 1981, 1796



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94  

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot der Wiking-Jugend

    Dazu genügt, daß sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muß ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 >220 70<) gilt in gleicher Weise für ein Vereinsverbot, weil jedenfalls eine die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erstrebende Zielrichtung im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist (Gerichtsbescheid vom 6. August 1997 - BVerwG 1 A 13.92 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 28, S. 122).

    Der Verbotstatbestand kann deshalb auch erfüllt sein, wenn im Zeitpunkt des Verbots keine begründete Aussicht darauf besteht, daß die Vereinigung ihre Ziele in absehbarer Zukunft erreichen kann; ist die Absicht der Vereinigung erkennbar, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben, ist der Zeitpunkt, an dem der angestrebte Zustand objektiv oder nach der Vorstellung der Vereinigung eintreten kann, soll oder wird, ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1980, a.a.O., S. 220 und vom 13. Mai 1986, a.a.O., S. 6 f.).

    Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ist sie deswegen gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, daß die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980, a.a.O., S. 222).

  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82  
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  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02  

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    In diesem Sinne schult und indoktriniert der Kläger unbestrittenermaßen fortlaufend seine Mitglieder und schafft damit Verfassungsfeinde (vgl. grundsätzlich Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218, 221).
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  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02  

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

    Es kann dahinstehen, ob die Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgebot bereits daraus folgt, dass ein Verbotstatbestand im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG erfüllt ist, so dass sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsbehörde nicht unverhältnismäßig sein kann (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08  

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

    Dazu genügt, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (Urteile vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 = Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 6 S. 51 f. und vom 13. Mai 1986 a.a.O. S. 6, Beschlüsse vom 21. April 1995 a.a.O. S. 42 und vom 20. Oktober 1995 a.a.O. S. 73, Urteil vom 13. April 1999 a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97  

    Recht der Ämter für Verfassungsschutz

    Dies erscheint zweifelhaft, weil das genannte Merkmal einer "aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" nämlich bereits dann erfüllt ist, wenn die Partei die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne eines "planvoll verfolgten politischen Vorgehens" fortlaufend untergraben will und die verfassungsmäßige Ordnung nicht lediglich ablehnt und ihr andere Grundsätze entgegenstellt (vgl. BVerfGE 5, 85 ; für Vereinsverbote vgl. BVerwGE 61, 218 sowie Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8 S. 7 und vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Urteilsabdruck S. 7).
  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532  

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

    Dazu genügt es, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG, U.v. 2.12.1980 ­ 1 A 3.80, BVerwGE 61, 218/220).

    Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ist sie deswegen gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten, ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (BVerwG, U.v. 2.12.1980 ­ 1 A 3.80, BVerwGE 61, 218/222; U.v. 13.4.1999 ­ 1 A 3.94, NVwZ-RR 2000, 70/74 f.).

  • VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52  

    Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

    Dazu genügt es, dass sie die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will; sie muss ihre Ziele nicht durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen suchen (BVerwG vom 2.12.1980 BVerwGE 61, 218/220).

    Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ist sie deswegen gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten, ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahingehende Feststellung der Verbotsverfügung und die mit dieser nach § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäßig sind (BVerwG vom 2.12.1980 BVerwGE 61, 218/222; vom 13.4.1999, a.a.O., S. 74 f.).

  • BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05  

    Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit

    Einer gesonderten Prüfung am Maßstab des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1980 - BVerwG 1 A 3.80 - BVerwGE 61, 218 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 24).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93  

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf

    Richtet sich ein Gesamtverein einschließlich seiner mitverbotenen Teilorganisationen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und verwirklicht damit einen Verbotstatbestand des Art. 9 Abs. 2 GG (vgl. auch Art. 26 Abs. 1 GG ), so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, daß das darauf gestützte Verbot des Gesamtvereins und die mit dem Verbot gemäß § 3 VereinsG verknüpften weiteren Entscheidungen grundsätzlich nicht unverhältnismäßig sind (vgl. BVerwGE 61, 218, 222).
  • VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03  

    Scientology klagt wegen Beobachtung durch Verfassungsschutz

  • BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04  

    Verbot eines Vereins, der zur Vernichtung Israels und zur Tötung von Menschen

  • BVerwG, 21.04.1995 - 1 VR 9.94  

    Wiking-Jugend - Art. 9 Abs. 2 GG

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 VR 2.09  

    Vereinsverbot, verfassungsmäßige Ordnung, Wesensverwandtschaft mit dem

  • BVerwG, 01.09.2010 - 6 A 4.09  

    Vereinsverbot; Vereinszeitschrift; Anhörung; Verfassungswidrigkeit eines Vereins;

  • BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98  
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10  

    Verbot von rechter Hooligan-Gruppierung in Sachsen-Anhalt aufgehoben

  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98  

    Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 1 A 9.05  

    Vereinsverbot bei verfassungsfeindlichen Tendenzen

  • OVG Niedersachsen, 21.09.1993 - 13 M 978/93  

    Observierung einer Partei durch Verfassungsschutz; Extremismus; Grundordnung,

  • BVerwG, 11.08.2009 - 6 PKH 20.09  

    Vereinsverbot; verfassungsmäßige Ordnung; Wesensverwandtschaft mit dem

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