Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
09.11.1993
Aktenzeichen
VI ZR 248/92
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Weisheitszahnextraktion

§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Aufklärungspflicht über Risiken, auch wenn medizinisch "keine Alternative" gegeben ist;

Prüfung des Fehlens eines "plausiblen Entscheidungskonflikts" ("hypothetische Einwilligung") nur bei Berufung darauf durch die Behandlungsseite, Maßstab der persönlichen Situation des Patienten;

Annahme falscher Protokollierung nur im Rahmen von § 415 Abs. 2 ZPO;

§ 411 Abs. 3 ZPO, zu den Voraussetzungen einer - erneuten - mündlichen Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht

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Fundstellen
NJW 1994, 799
VersR 1994, 682
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