Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68   

Weiterverkaufserlös

§ 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 22, 190
  • NJW 1968, 1938
  • JR 1969, 190



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 30/78  
    aa) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß einfache schuldrechtliche Verpflichtungen kein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründen (BGHSt 1, 186, 188; 22, 190, 191; BGH NJW 1953, 1600, 1601; vgl. auch BGHSt 5, 187; 6, 314, 317 f).

    bb) Eine strafrechtlich relevante Treupflicht ergibt sich auch nicht daraus, daß eine Vertragspartei im Rahmen eines gewöhnlichen Schuldverhältnisses ganz oder teilweise vorleistet und darauf vertraut, die Gegenseite werde dies "honorieren" (vgl. BGHSt 22, 190, 192).

    Das Ergebnis liegt auf der Linie der Entscheidung BGHSt 22, 190 , in der Untreue verneint worden ist für den Fall, daß ein Händler den Erlös für Waren, die ihm zur Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt verkauft und geliefert wurden, entgegen den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen weder sofort an den Lieferanten abführt noch getrennt von seinem anderen Vermögen aufbewahrt.

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07  

    Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto

    Dies begründet aber als solches noch keine Untreue ( BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84  

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    Das Interesse, einen Vertrag zu erfüllen und auf den Vertragsgegner Rücksicht zu nehmen, ist noch keine die Untreue in diesem Sinne begründende Pflicht (BGHSt 5, 61, 63; 22, 190, 191; BGH bei Dallinger MDR 1967, 173 f).

    b) Mehrfach hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und ihn ermächtigt hat, sie im eigenen Namen weiter zu veräußern, auch wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös an den Verkäufer abzuführen (BGHSt 22, 190, 191 mit Nachw.).

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  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09  

    Bauvertrag - Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Keine Untreue!

    Dies begründet aber als solches noch keine Untreue (BGHSt 22, 190, 191; 33, 244, 250).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95  

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Dieser Tatbestand setzt nämlich Rechtsbeziehungen voraus, bei denen der Täter innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises zur fremdnützigen Vermögensfürsorge verpflichtet ist, wobei die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den wesentlichen Inhalt des Vertragsverhältnisses bilden muß und nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein darf (BGHSt 22, 190, 191).
  • OLG Celle, 05.11.2010 - 1 Ws 277/10  

    Strafbarkeit bei Missbrauch einer arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellten

    Der Verstoß gegen die Pflicht, sich vertragsgemäß zu verhalten, ist als solche noch keine Untreue (vgl. BGHSt 22, 190; 24 386).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06  

    Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1

    Wegen der uferlosen Weite dieses Tatbestandes stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung relativ strenge Anforderungen an die Vermögensbetreuungspflicht: Vorausgesetzt wird, dass die Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen den typischen und wesentlichen Inhalt des rechtlich begründeten oder faktisch bestehenden Treueverhältnisses bildet, also dessen Hauptgegenstand und nicht eine bloße Nebenpflicht ist (BGHSt 1, 186, 188 f.; 22, 190, 191).
  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72  

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung und Lehre (RGSt 69, 58, 61; 71, 90; BGHSt 1, 186, 188; 5, 187; 22, 190; Schönke/Schröder, StGB 16. Aufl. § 266 Rdnr. 24; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 266 Anm. 8; Kohlrausch/Lange, StGB § 266 Anm. III 2; Dreher, StGB 32. Aufl. Anm. 1 B c cc; Maurach, Deutsches Strafrecht Besonderer Teil 5. Aufl. S. 344).
  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89  
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  • OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01  

    Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und

    Die Pflicht, einen Vertrag zu erfüllen und dabei auf die Interessen des Vertragsgegners Rücksicht zu nehmen, stellt noch keine Treuepflicht im Sinne von § 266 StGB dar, so dass die bloße Nichterfüllung allgemeiner Vertragspflichten nicht unter die Strafdrohung der genannten Vorschrift fällt (BGHSt 22, 190, 191; Tröndle/Fischer, 50. Aufl., § 266 StGB, Rdnr. 8; Lackner/Kühl, 23. Aufl., § 266 StGB, Rdnr. 11).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 4 U 29/04  

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Darlehensrückgewähr bzw. eines

  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 626/86  
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1998 - 22 U 164/98  

    Haftung des Vorbehaltskäufers bei Kauf unter verlängertem Eigentumsvorbehalt

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