Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94   

Werbeverbotsauflage für politische Veranstaltung

Recht einer Partei auf Nutzung einer für politische Veranstaltungen gewidmeten Stadthalle (vgl. § 10 Abs. 1 GemO) aus Art. 21 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, § 5 PartG;

§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, eine konkludente Anordnung der aufschiebenden Wirkung gibt es nicht;

ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann - jdf. bei Gefahr schneller Erledigung - schon vor Einlegung des Widerspruchs gestellt werden;

§ 36 Abs. 1 VwVfG, Auflagen sind bei der Zulassung zur Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (§ 10 Abs. 1 GemO) nur zur Sicherung des Widmungszwecks rechtmäßig

Volltextveröffentlichungen

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 10 Abs 2 GemO BW, Art 21 GG, § 5 Abs 1 PartG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 3 GG
    Keine lediglich konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich; Zulassung von politischen Parteien zu öffentlichen Einrichtungen im Rahmen des Widmungszweckes

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94
  • VG Karlsruhe, 30.04.1994 - 4 K 1165/94

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1995, 17
  • VBlBW 1994, 282
  • DVBl 1995, 302
  • NVwZ 1995, 813



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Wird zitiert von ... (6)  

  • VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11  

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den

    Es spricht vieles dafür, dass ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bereits vor Einlegen eines Rechtsbehelfs, der Träger des Suspensiveffektes sein kann, zulässig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 -, ).

    Dies gilt nach Ansicht der Kammer jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Einlegung eines Widerspruchs deshalb als entbehrlich erscheinen muss, weil sich der Verwaltungsakt unmittelbar durch Zeitablauf erledigen wird, bevor die Widerspruchsbehörde über ihn entscheiden kann und dann nicht mehr entscheiden darf (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 30.04.2003 - 10 K 696/01  

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne

    Das könnte nicht konkludent geschehen, sondern müsste ausdrücklich erfolgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.04.1994, NVwZ 1995, S. 813 = VBlBW 1995, S. 17).
  • VG Sigmaringen, 01.03.2005 - 8 K 2112/04  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ersatzvornahme

    Die Antragsteller können auch nichts anderes aus der angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94, VBlBW 1995, 17) herleiten.
mehr
  • VG Cottbus, 10.12.2008 - 3 L 238/08  
    Denn während von der nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich erforderlichen besonderen Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 Satz 2 VwGO abgesehen werden kann, lässt das Gesetz eine Ausnahme von der ausdrücklichen Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht zu (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. April 1994 - 1 S 1144/94 -, NVwZ 1995, 8813).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 3 M 2/07  

    Stilllegung eines Bauvorhabens wegen fehlenden wasserrechtlichen Einvernehmens

    Eine konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes scheidet daher aus (vgl. VGH Mannheim, B. v. 30.04.1994 - 1 S 1144/94 - NVwZ 1995, 813).
  • VG Berlin, 06.09.2007 - 3 A 315.07  

    Rechtsschutz gegen schulrechtlichen Verweis

    Eine konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes scheidet daher aus (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 30. April 1994, 1 S 1144/94, juris).
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