Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
30.04.1994
Aktenzeichen
1 S 1144/94
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dejure.org

Werbeverbotsauflage für politische Veranstaltung

Recht einer Partei auf Nutzung einer für politische Veranstaltungen gewidmeten Stadthalle (vgl. § 10 Abs. 1 GemO) aus Art. 21 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG, § 5 PartG;

§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, eine konkludente Anordnung der aufschiebenden Wirkung gibt es nicht;

ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann - jdf. bei Gefahr schneller Erledigung - schon vor Einlegung des Widerspruchs gestellt werden;

§ 36 Abs. 1 VwVfG, Auflagen sind bei der Zulassung zur Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (§ 10 Abs. 1 GemO) nur zur Sicherung des Widmungszwecks rechtmäßig

Landesrecht Baden-Württemberg

§ 10 Abs 2 GemO BW, Art 21 GG, § 5 Abs 1 PartG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 3 GG

Keine lediglich konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich; Zulassung von politischen Parteien zu öffentlichen Einrichtungen im Rahmen des Widmungszweckes

Fundstellen
NVwZ 1995, 813
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