Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvR 797/96   

Werbung Vereinigung Berlin-Brandenburg

Art. 3 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Regierung, Art. 118a GG als 'zwingender Grund' für eine Abstimmungswerbung des Senats von Berlin

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wahl- und Chancengleichheit durch Werbemaßnahmen des Berliner Senats für die Fusion der Länder Berlin u Brandenburg

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1996, 997



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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08  

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    (1) Das Verfassungsgebot der grundsätzlich staatsfreien Meinungs- und Willensbildung verpflichtet die staatlichen Organe im Meinungskampf im Vorfeld einer Volksabstimmung durch Volksbegehren oder Volksentscheid zur Sachlichkeit, nicht aber - wie bei Wahlen - zur Neutralität (vgl. Beschluss vom 2. April 1996 - VerfGH 17A /96 -, LVerfGE 4, 30 ; nachgehend BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 1996 - 2 BvR 797/96 -, LKV 1996, 333 ; BremStGH, Entscheidung vom 29. Juli 1996, LVerfGE 5, 137, LS 5; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III- 92, 92-III-92 -, juris Rn. 90 f).
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