Rechtsprechung
| BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98 |
Werbungskosten häusliches Arbeitszimmer
Art. 77 Abs. 2 GG, Ergänzungen durch den Vermittlungsausschuß nur im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des Gesetzgebungsverfahrens;
Art. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (7)
- DFR
Häusliches Arbeitszimmer
- Bundesverfassungsgericht
- Simons & Moll-Simons
2. Die beschränkte Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG ist mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Beschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der beschränkten steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beschränkung des Ausgabenabzugs für häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Häusliches Arbeitszimmer"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Häusliches Arbeitszimmer"
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer: Verfassungsbeschwerde abgeschmettert
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14, GG Art 76
Häusliches Arbeitszimmer - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, GG Art 3 Abs 1, GG Art 76 Abs 1, GG Art 77
Arbeitszimmer; Jahressteuergesetz 1996 - wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungssteuer durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 - verfassungswidrig?" von Dr. Walter Georg Leisner, original erschienen in: NJW 2004, 1129 - 1132.
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 12.12.1996 - V 867/96
- BFH, 21.11.1997 - VI R 4/97
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 101, 297
- NJW 2000, 572
- DVBl 2000, 351
- BStBl II 2000, 162
- BB 2000, 396
- DB 1999, 2610
- NVwZ 2000, 309
- BB 2000, 22
Wird zitiert von ... (189)
- FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise …
Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG, die gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG sinngemäß gilt, ist nicht anwendbar, da das häusliche Arbeitszimmer bei einem Lehrer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung darstellt (vgl. BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).Der Mittelpunkt ist qualitativ und quantitativ die Schule (so auch BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Erforderlichkeit als Kriterium kann ausnahmsweise zur typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre herangezogen werden, wenn wie im Fall des häuslichen Arbeitszimmers eine mehr funktionsbestimmte Trennung nötig ist (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (312), BStBl II 2000, 162 (167)).
Durch Urteil vom 7. Dezember 1999 hat das BVerfG (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (310), BStBl II 2000, 162 (167)) entschieden, dass die beschränkte Absetzbarkeit für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F JStG 1996 mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist.
Der vom BVerfG in der Entscheidung vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)) aufgezeigte entscheidende Gesichtspunkt der fehlenden Nachprüfbarkeit der Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre decke auch eine vollständige Versagung des Werbungskostenabzugs.
Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfE 101, 297, BStBl II 2000, 162) sah das Finanzgericht in seiner Entscheidung die Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nachprüfung der konkreten Nutzung als ausschlaggebend an, auch eine vollständige Versagung im Rahmen einer typisierenden, generalisierenden und pauschalierenden Regelung zu rechtfertigen.
Prüfungsmaßstab ist, wie sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (309); BStBl. II 2000, 162 (166)) ergibt, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Gesetzliche Verallgemeinerungen müssen allerdings auf einer möglichst weiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung aufbauen (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (309); BStBl II 2000, 162 (166 ), vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1 (6) m.w.N..).
Er kann insbesondere dann, wenn die Erwerbsaufwendungen mit Kosten der allgemeinen Lebensführung i.S.d. § 12 EStG in Zusammenhang stehen, sowohl zur Klarstellung wie auch zur Vereinfachung die abziehbaren Erwerbsaufwendungen in einem unwiderlegbaren Regeltatbestand erfassen, um so Ermittlungen im Privatbereich einzugrenzen (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Hinsichtlich des Regeltatbestandes genügt es, dass der Gesetzgeber für bestimmte Arten von Aufwendungen nur den Abzug eines in realitätsgerechter Höhe typisierten Betrags zuläßt (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Nach diesen Grundsätzen sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beruflich veranlasst, wenn eine berufliche Nutzung gegeben ist (vgl. BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl. II 2000, 162 (167); BFH-Entscheidung vom 27. März 2009 VIII B 184/08, [...]; auch Entscheidungen vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18 (19), BStBl III 1966, 219 (220); vom 23. Januar 1981 VI B 122/80, [...]; vom 16. Februar 1990 VI R 144/86, BFH/NV 1990, 763 (763); vom 4. August 2006 VI B 49/06, BFH/NV 2006, 2074 (2075)).
Bei den hier zu beurteilenden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, für dessen betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, handelt es sich zwar um einen Bereich, bei dem Aufwendungen die private Lebensführung berühren (so schon BVerfGUrteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311); BStBl II 2000, 162 (167)).
Die betriebliche bzw. berufliche Nutzung muss ausschließlich sein (so auch BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Folglich unterliegt ein häusliches Arbeitszimmer auch nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG( BVerfGUrteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167); a.A. aber Arndt in Kirchhof/Söhn, EStG, § 12, B 116).
Für eine erhebliche private Mitveranlassung und damit eine Qualifizierung der Aufwendungen als sog. gemischt veranlasste Aufwendungen ist schon aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen kein Platz (so auch Drenseck, FR 2006, 1 (7); Greite, DB 2006, 24 (25); Lang, StuW 2007, 3 (13); Paus, EStB 2008, 252 (255); Kreft, GStB 2009, 45 (46) ; a.A. Wernsmann, Beihefter zu DStR 2008, Heft 17, 37 (45), der ausgehend vom BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 von gemischten Aufwendungen ausgeht; auch Frotscher in Frotscher, EStG, § 4 Rn. 801).
Auch findet sich im Urteil des BVerfG vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162), die Rechtfertigung eines vollständigen Abzugsverbot von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht.
Vielmehr sieht das BVerfG in dieser Entscheidung nur eine Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als sachlich gerechtfertigt an - ohne allerdings den Rechtfertigungsgrund der Einnahmenvermehrung überhaupt zu erwähnen (BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Dies wird im folgenden dann auch noch einmal deutlich und klar herausgestellt (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Von einer solchen Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers ging das BVerfG auch bereits in der Entscheidung vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (310), BStBl II 2000, 162 (166)) aus.
Im Fall, dass das häusliche Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit" bildet, war deshalb ein Vollabzug im Vergleich zur ansonsten vorgenommenen Deckelung verfassungsrechtlich gerechtfertigt BVerfG-Entscheid(ung vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)).
Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG zum häuslichen Arbeitszimmer (BVerfGEntscheidung vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)) hieße dies, dass ein Steuerpflichtiger, der aus diesem Grunde ein Zimmer in der Nähe seiner Privatwohnung nutzt, stets dieses Zimmer in einem so hohen Umfang nichtbetrieblich und nichtberuflich nutzt, dass von einem häuslichen Arbeitszimmer und damit auch von der Berechtigung der Geltendmachung von Erwerbsaufwendungen nicht ausgegangen werden kann.
Die Missbrauchsgefahr bestand so gut wie nicht, da bei Lehrern, wie auch vom BVerfG in der Entscheidung vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)) bestätigt, ein anderer Arbeitsplatz nicht vorhanden war (Leisner-Egensperger, FR 2006, 1018 (1027)).
Denn unabhängig von der Frage, ob bei Nichtigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG der Vollabzug oder ein reduzierten Abzug möglich ist, liegen die geltend gemachten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer unter dem vom BVerfG in der Entscheidung vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297 (311), BStBl II 2000, 162 (167)) als sachgerecht akzeptierten Höchstbetrag.
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Sie ergeben sich aber aus seiner Funktion und Stellung in dem gemäß dem Grundgedanken des Art. 20 Abs. 2 GG durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 77 ff. GG ausgestalteten Gesetzgebungsverfahren und sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (BVerfGE 101, 297 [306 ff.]; - 120, 56 [73 ff.]).Der Vermittlungsausschuss hat danach kein eigenes Gesetzesinitiativrecht, sondern vermittelt zwischen den zuvor parlamentarisch beratenen Regelungsalternativen (vgl. BVerfGE 101, 297 [306]).
Das zum Anrufungsbegehren führende Gesetzgebungsverfahren wird durch die in dieses eingeführten Anträge und Stellungnahmen der Abgeordneten, aber auch des Bundesrates sowie im Falle einer Regierungsvorlage gegebenenfalls der Bundesregierung bestimmt (vgl. BVerfGE 101, 297 [307]; - 120, 56 [75]).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Form der Deutsche Bundestag die Anträge und Stellungnahmen in seinem Gesetzesbeschluss berücksichtigt (vgl. BVerfGE 101, 297 [307]; - 120, 56 [75]).
Der Vermittlungsvorschlag ist deshalb inhaltlich und formal an den durch den Deutschen Bundestag vorgegebenen Rahmen gebunden (vgl. BVerfGE 101, 297 [307]).
Die andernfalls eintretende Verlagerung des Zentrums der politischen Entscheidung in den Ausschuss und die damit verbundene Entparlamentarisierung der Gesetzgebung wären unvereinbar mit der Kompetenzverteilung zwischen den Gesetzgebungsorganen, den Rechten der Abgeordneten, der Öffentlichkeit der parlamentarischen Debatte und der von ihr abhängigen demokratischen Kontrolle der Gesetzgebung (vgl. BVerfGE 101, 297 [306 f.]; - 120, 56 [74 f.]).
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe waren durch das Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) geklärt (vgl. dazu auch BVerfGE 120, 56 [79 f.]).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 bejaht.Ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer führt jedenfalls dem Grunde nach zu beruflich veranlasstem Aufwand, der als "typischer" Erwerbsaufwand nach dem objektiven Nettoprinzip grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage abzuziehen ist und nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG unterfällt (vgl. bereits BVerfGE 101, 297 ).
a) Zwar besteht in Bezug auf eine sachgerechte Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein erheblicher Gestaltungsraum des Gesetzgebers sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, da eine effektive Kontrolle der tatsächlichen Nutzung häuslicher Arbeitszimmer wegen des engen Zusammenhangs zur Sphäre der privaten Lebensführung und des Schutzes durch Art. 13 GG wesentlich eingeschränkt oder gar unmöglich ist (BVerfGE 101, 297 ).
Individuell gestaltete Besonderheiten dürfen hier mit der Festsetzung einer typisierenden Höchstgrenze unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfGE 101, 297 , im Anschluss an BVerfGE 96, 1 ).
Angesichts der möglichen vielfältigen Faktoren, von denen die Entscheidungen der Steuerpflichtigen über Lage, Größe und Qualität ihrer Wohnung einschließlich eines Arbeitszimmers abhängen, ist insbesondere der Ansatz einer grob pauschalierenden Höchstgrenze, wie sie etwa nach der Vorgängerregelung bestimmt war, verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 101, 297 ).
Die erkennbar gegebene Erforderlichkeit fungiert in diesem Fall aber als legitimes Hilfsmittel einer typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre (vgl. BVerfGE 101, 297 ).
- BFH, 27.08.2008 - I R 33/05
Verstößt die höhere Besteuerung umwandlungssteuerrechtlicher Übernahmegewinne im …
Überschreitet der Vermittlungsausschuss die dergestalt gezogenen Grenzen seiner Befugnisse, so ist ein hierauf beruhendes Gesetz nicht ordnungsgemäß zustande gekommen (BVerfG-Beschlüsse vom 13. Mai 1986 1 BvR 99/85 und 1 BvR 461/85, BVerfGE 72, 175; vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85 und 2 BvL 3/86, BVerfGE 78, 249, 271; BVerfG-Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162; BVerfG-Beschluss in BGBl I 2008, 481; Senatsbeschlüsse vom 29. November 2000 I R 38/99, BFHE 194, 49, BStBl II 2001, 374; vom 22. August 2006 I R 25/06, BFHE 214, 424, BStBl II 2007, 793; vom 8. November 2006 I R 69, 70/05, BFHE 215, 491, BStBl II 2007, 662).aa) Im Unterschied zu der aus anderen Gesetzgebungsverfahren bekannten Praxis (vgl. etwa die den Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, und in BGBl I 2008, 481 zugrundeliegenden Sachverhalte) enthielt der Vermittlungsauftrag des Bundesrates zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 eine konkrete Beschreibung und Konkretisierung des Vermittlungsauftrags.
Dem entsprechend heißt es sowohl im BVerfG-Beschluss in BGBl I 2008, 481 als auch im ersten Leitsatz des BVerfG-Urteils in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 ohne jede Differenzierung, der Vermittlungsausschuss dürfe "Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen" des Gesetzesbeschlusses nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens verbleibe.
a) Nach dem BVerfG-Beschluss in BGBl I 2008, 481 kommt es für die Evidenz eines Verfassungsverstoßes aufgrund unzulässiger Gesetzesinitiative des Vermittlungsausschusses entscheidend darauf an, ob sich der Gesetzgeber bis zum Abschluss des betreffenden Gesetzgebungsverfahrens auf die Grundsätze des BVerfG-Urteils in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 hat einstellen können.
b) In dem Gesetzgebungsverfahren betreffend das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hätten die Maßstäbe des BVerfG-Urteils in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 berücksichtigt werden können.
Die Maßstäbe des BVerfG-Urteils in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 zu den Grenzen der Initiativbefugnisse des Vermittlungsausschusses hätten demnach bis zum 15. Dezember 1999, als der Vermittlungsausschuss seine Beschlussempfehlung zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 abgegeben hat, bzw. bis zu den Folgetagen, als Bundestag und Bundesrat der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, von den an der Gesetzgebung Beteiligten noch berücksichtigt werden können.
Soweit das FA meint, das BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 sei für die Evidenz des im Streitfall in Rede stehenden Verfassungsverstoßes nicht maßgeblich, weil dem Tätigwerden des Vermittlungsausschusses im Urteilsfall ein sog. "offenes Anrufungsbegehren" zugrunde gelegen hatte, in welchem ein konkretes Vermittlungsbegehren nicht formuliert worden sei, ist dem nicht zuzustimmen.
Denn in dem BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 (und in der Pressemitteilung Nr. 134/99 des BVerfG vom 7. Dezember 1999) wird ausdrücklich und unmissverständlich der "Rahmen des Anrufungsbegehrens" als Grenze für die Vermittlungstätigkeit hervorgehoben.
- BFH, 21.09.2005 - X R 47/03
Ermittlung von nichtabziehbaren Schuldzinsen; Verfassungsmäßigkeit des § 4 …
aa) Diese Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederholt aufgezeigt (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).Stellungnahmen des Bundesrates sind auch dann in den Vermittlungsvorschlag zum Ausgleich der Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat einzubeziehen, wenn diese vom Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss nicht berücksichtigt worden sind" (so unter B. I. 1. c bb der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsvorschlag ist deshalb in dem Rahmen gebunden, der nach den bisherigen Beratungen im Bundestag inhaltlich und formal vorgezeichnet ist" (so unter B. I. 1. c cc der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsausschuss darf hingegen keinen Vorschlag unterbreiten, der außerhalb der bisherigen Auffassungsunterschiede im Parlament oder der bisherigen Gegenläufigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat bleibt" (so unter B. I. 1. d der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Vielmehr wird der Rahmen des Vermittlungsverfahrens nach der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 durch die in das Gesetzgebungsverfahren eingeführten Anträge und Stellungnahmen bestimmt.
Zwar müssen gesetzliche Regelungen verallgemeinern; der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Eigenheiten des Sachverhalts jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
- BFH, 21.09.2005 - X R 40/02
Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen in 1999 und 2000
aa) Diese Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wiederholt aufgezeigt (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).Stellungnahmen des Bundesrates sind auch dann in den Vermittlungsvorschlag zum Ausgleich der Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat einzubeziehen, wenn diese vom Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss nicht berücksichtigt worden sind" (so unter B. I. 1. c bb der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsvorschlag ist deshalb in dem Rahmen gebunden, der nach den bisherigen Beratungen im Bundestag inhaltlich und formal vorgezeichnet ist" (so unter B. I. 1. c cc der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsausschuss darf hingegen keinen Vorschlag unterbreiten, der außerhalb der bisherigen Auffassungsunterschiede im Parlament oder der bisherigen Gegenläufigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat bleibt" (so unter B. I. 1. d der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Vielmehr wird der Rahmen des Vermittlungsverfahrens nach der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162 durch die in das Gesetzgebungsverfahren eingeführten Anträge und Stellungnahmen bestimmt.
Zwar müssen gesetzliche Regelungen verallgemeinern; der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Eigenheiten des Sachverhalts jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die beschränkte Abzugsfähigkeit der …
Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162 = BVerfGE 101, 297) die Begrenzung der abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den Fällen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden eingestuft.Einen Verstoß gegen das Nettoprinzip hat das BVerfG darin nicht gesehen (BStBl II 2000, 162 [167] unter B.II.2.b. der Gründe).
Ebenso war das BVerfG (BStBl II 2000, 162 [167] unter B.II.2.c. der Gründe) der Auffassung, dass das Entfallen der Höchstgrenze nur für Steuerpflichtige (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 2. Halbsatz EStG), bei denen das häusliche Arbeitszimmer den "Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet, vor der Verfassung ebenfalls Bestand hat.
Halbsatz EStG, "bei denen das häusliche Arbeitszimmer den 'Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit' bildet" (BStBl II 2000, 162 [167 r.Sp.]).
Die Differenzierung nach dem Mittelpunkt der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit - und damit nach der Erforderlichkeit der Aufwendungen - ist nach dem BVerfG-Urteil in BStBl II 2000, 162 sachgerecht, um die Erwerbs- von der Privatsphäre abzugrenzen.
Da die Überlegungen des BVerfG sich auf den Mittelpunkt der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit (explizit in BStBl II 2000, 162 [167 r.Sp.a.E.]) beziehen, führt entgegen der Auffassung der Kläger die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auch dann nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen, wenn der Steuerpflichtige über Einnahmen aus einer oder mehreren Einkunftsarten verfügt und zur Erzielung dieser Einkünfte sein Arbeitszimmer nutzt.
- BFH, 18.07.2001 - I R 38/99
Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995
Diese Grenzen hat das BVerfG wiederholt aufgezeigt, zuletzt im Urteil vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98 (BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162), davor in den Beschlüssen vom 13. Mai 1986 1 BvR 99, 461/85 (BVerfGE 72, 175, 187 ff.) und vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85 und 3/86 (BVerfGE 78, 249, 271).Stellungnahmen des Bundesrates sind auch dann in den Vermittlungsvorschlag zum Ausgleich der Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat einzubeziehen, wenn diese vom Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss nicht berücksichtigt worden sind" (so unter B. I. 1. c bb der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsvorschlag ist deshalb in dem Rahmen gebunden, der nach den bisherigen Beratungen im Bundestag inhaltlich und formal vorgezeichnet ist" (so unter B. I. 1. c cc der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsausschuss darf hingegen keinen Vorschlag unterbreiten, der außerhalb der bisherigen Auffassungsunterschiede im Parlament oder der bisherigen Gegenläufigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat bleibt" (so unter B. I. 1. c d der Entscheidungsgründe in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162).
Der Vermittlungsausschuss wird grundsätzlich nur im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens tätig (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162, 165).
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01
Vermittlungsausschuss
Zu den Grenzen der Kompetenz des Vermittlungsausschusses (im Anschluss an BVerfGE 101, 297).Schließlich rügte die Revisionsklägerin - unter Hinweis auf BVerfGE 101, 297 - die formelle Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995, weil die Gesetzesänderung auf eine Initiative des Vermittlungsausschusses zurückgehe.
Sie ergeben sich aber aus der Funktion und Stellung des Gremiums im Gesetzgebungsverfahren (vgl. zum Folgenden BVerfGE 72, 175 ; 78, 249 ; 101, 297 ).
Entscheidend dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe, an denen gemessen das eingeschlagene Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig anzusehen ist, erst in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) und damit nach Abschluss des hier in Rede stehenden Gesetzgebungsverfahrens konkretisiert hat.
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
a) Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, im Einkommensteuerrecht die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; zur Bedeutung und Dogmatik des objektiven Nettoprinzips vgl. u.a. Deutscher Juristentag 1988, Sitzungsbericht N, 214; Lang, StuW 2007, 3; Tipke, Die Steuerrechtsordnung, Band 11, 762 ff; ders., BB 2007, 1525;… ders. in Festschrift für Raupach, 177; Wernsmann, Verhaltenslenkung in einem rationalen Steuersystem, 317 ff.; Drenseck, FR 2006, 1; Jachmann in Brandt, Deutscher Finanzgerichtstag 2005, 59, jeweils m.w.N.).Andernfalls würden deren Charakter und Implikationen für die Leistungsfähigkeit nicht entsprechend genutzt (BVerfG-Urteil in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162; Brenner, DAR 2007, 441).
Der Gleichheitssatz fordert nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG zwar nicht, dass der Gesetzgeber stets gewillkürten Aufwand berücksichtigen muss; vielmehr kann es der materiellen Gleichheit auch genügen, wenn der Gesetzgeber für bestimmte Arten von Aufwendungen nur den Abzug eines typisiert festgelegten Betrages gestattet (BVerfG-Entscheidungen vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518; in BVerfGE 101, 297, BStBl II 2000, 162; zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers nach der Rechtsprechung des BVerfG vgl. auch Kirchhof, StuW 2006, 3, 15; kritisch dazu Lang, StuW 2007, 1).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09
Eintragung höherer Freibeträge auf den Lohnsteuerkarten 2009 im Wege des …
- BFH, 29.11.2000 - I R 38/99
Unternehmensverkauf im Kombinationsmodell
- BFH, 24.02.2000 - III R 59/98
Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04
Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BFH, 04.07.2002 - III R 8/01
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
Kosten für Arbeitszimmer bald wieder absetzbar!?
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99
Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches …
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
- BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche …
- BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00
Anwendung der Listenpreisregelung
- BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei langfristiger Vermietung
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Arbeitszimmer für Außendienstler absetzbar
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Arbeitszimmer für Außendienstler absetzbar
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02
Energierecht - Pflicht zur Abnahme von "ökologischem" Strom
- BFH, 28.08.2003 - IV R 53/01
Tonstudio kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Steuerrecht - Reihenhäuser sind jeweils einzelne Objekte!
- BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
- BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Arbeitszimmer für Außendienstler absetzbar
- BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- FG Münster, 28.01.2005 - 9 K 1514/02
Verfassungsrechtliche Beurteilung der rückwirkenden Geltung von § 23 Abs. 2 …
- BFH, 09.11.2005 - VI R 19/04
Häusliche Arbeitszimmer - beschränkter Abzug von Renovierungskosten vor Bezug der …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 2312/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG …
- BFH, 22.09.2010 - VI R 55/09
Zuschlagsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht formell …
- FG Baden-Württemberg, 15.12.2000 - 9 K 258/00
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des besonderen Kirchgelds in …
- BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei …
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05
Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist …
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
- BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Abzugsfähigkeit von Unterstützungszahlungen an ausländische Angehörige
- BFH, 08.11.2006 - I R 69/05
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01
Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 06.07.2005 - XI R 47/04
Häusliches Arbeitszimmer - Rechtsanwalt
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 375/00
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Steuertatbeständen
- BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
- BFH, 22.11.2006 - X R 1/05
Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 13 V 13146/07
Häusliches Arbeitszimmer: keine ernstlichen Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § …
- FG Saarland, 25.11.2008 - 2 K 2284/04
BierStG; Zustandekommen der Änderungen in § 2 Abs. 2 BierStG durch HBeglG …
- FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 965/00
Häusliches Arbeitszimmer eines Versicherungsmaklers nicht Mittelpunkt seiner …
- BFH, 19.07.2005 - VI B 175/04
Arbeitszimmer bei Ehrenamt nicht absetzbar
- BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 455/99
§ 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz ist verfassungsgemäß
- BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04
Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur …
- BFH, 07.03.2006 - X B 110/05
Arbeitszimmer: Beschränkte Abziehbarkeit bei Nebentätigkeit
- BFH, 11.11.2009 - II R 63/08
Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei …
- FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
Musterverfahren zur 1 %-Regelung
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 1 K 153/01
Abzugsverbot für Aufwendungen eines Freiberuflers mit eigener Praxis für ein …
- FG München, 25.02.2003 - 2 K 38/02
Häusliches Arbeitszimmer; Praxisräume und ein Arbeitszimmer im Wohnhaus können …
- BFH, 11.09.2003 - VI B 101/03
Entfernungspauschale gilt nur ein Mal pro Tag // Keine Ausnahme für …
- BGH, 17.10.2003 - V ZR 91/03
Immobilien - Verlust des Eigentums durch Eintragung von Volkseigentum?
- BFH, 24.06.2009 - VIII B 134/08
Abzugsbeschränkungen für Arbeitszimmeraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 …
- FG Hessen, 21.11.2000 - 13 K 1005/00
- FG München, 20.11.2001 - 6 K 1645/99
Häusliches Arbeitszimmer bei Schulleiter; Einkommensteuer 1997
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 1857/04
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12366/07
Ausgleichsverbot und Abzugsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder …
- BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04
Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach § …
- OVG Hamburg, 19.01.2009 - 1 Bf 69/05
Anrechnung des Einkommens aus Nebentätigkeit bei Rechtsreferendaren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99
Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern …
- FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben bzw. gewerblich geprägten …
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 3/99 R
Einführung der Karenzstunde bei der Schlechtwettergeldregelung nicht …
- BFH, 05.06.2002 - X R 1/00
Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente
- BFH, 20.12.2006 - X R 42/04
Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06
Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und …
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 1066/98
Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines Servic-Technikers im häuslichen …
- BFH, 27.09.2001 - X R 92/98
Arbeitszimmer bei Eigenheimzulage ausgenommen
- BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02
Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns bei Land- und Forstwirtschaft
- FG Niedersachsen, 13.06.2003 - 13 V 131/03
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung gemäß …
- FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
- FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05
Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2007 - 5 K 2146/06
Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Satz 2 EigZulG bei getrennter …
- FG Hamburg, 10.12.2008 - 1 K 162/07
Umwandlungssteuergesetz: Zeitpunkt der Anwendung von § 4 Abs. 6
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 131/00
Erhebung von Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
- FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 10 K 606/98
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
- BFH, 17.06.2004 - IV R 33/02
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungswidrigkeit der …
- BFH, 18.01.2006 - II R 64/04
Erbschaftsteuerfreie Zugewinnausgleichsforderung
- FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02
Erhöhung von Ansparabschreibungen; Rechtsfehler bei Antragsrechten im Falle der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 2884/09
Anspruch des Angehörigen einer Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE) …
- BFH, 15.06.2007 - XI B 93/06
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von …
- FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09
(Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 1 A 1988/09
Vereinbarkeit der Regelungen in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 1 A 1987/09
Vereinbarkeit der Regelungen in § 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 2883/09
Anspruch eines Polizeihauptmeisters als Angehöriger einer Mobilen …
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Keine verfahrensrechtliche Schlechterstellung bei der Gewährung von Kindergeld …
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- FG Köln, 18.12.2000 - 3 K 1309/99
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
- FG Münster, 28.08.2001 - 11 K 1454/00
Angemietete Wohnung als häusliches Arbeitszimmer
- FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 2035/01
Ansparrücklage; Einbringungsbedingte Auflösung; Rumpfwirtschaftsjahr; Zurechnung; …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00
Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen …
- FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen
- BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten …
- BVerfG, 23.11.2005 - 1 BvR 2558/03
Verfassungsmäßigkeit der Ausschlußregelung des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB
- BFH, 23.05.2007 - X R 35/06
Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der …
- SG Detmold, 27.05.2008 - S 2 R 72/07
Rentenversicherung
- BFH, 26.01.2010 - VI B 115/09
Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken …
- FG Münster, 24.02.2000 - 2 K 5471/98
Voraussetzungen für ein Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes beim häuslichen …
- FG Köln, 29.09.2000 - 7 K 4746/99
Aufwendungen für im Haus der Mutter angemietetes Arbeitszimmer als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 17.10.2001 - 3 K 148/99
Keine Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG für an den Arbeitgeber …
- FG Thüringen, 25.10.2001 - III 1084/99
Büro- und Praxisräume im Wohnhaus als Betriebsstätte oder häusliches …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00
PC ist zu 50 Prozent absetzbar
- FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00
Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2003 - 2 K 2429/02
Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale
- FG Niedersachsen, 13.06.2003 - 13 V 131/01
Vollziehungsaussetzung; Verfassungsmäßigkeit; Mindestbesteuerung; …
- FG München, 01.10.2003 - 1 K 2530/02
Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2003 - 4 K 350/00
Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer bei Aufwendungen vor Bezug der …
- FG Münster, 16.10.2003 - 8 K 2688/02
Gewinnbegriff bei Begrenzung des Schuldzinsenabzugs
- FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten; …
- BFH, 14.06.2005 - VIII R 20/04
Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten i.S.d. § 17 EStG
- BFH, 17.07.2007 - IX R 49/05
Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei den Einkünften aus …
- BFH, 09.08.2007 - VI R 24/05
Doppelte Haushaltsführung; notwendiger Grundbedarf
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
- FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG - Keine Missachtung des …
- FG Sachsen, 18.06.2009 - 2 K 783/08
Verlustberücksichtigung nach § 8 Abs. 4 KStG 2002 nach Verschmelzung der …
- BFH, 07.04.2010 - I R 42/09
Verfassungsmäßigkeit des § 8a GewStG 2003 - Voraussetzungen einer Vorlage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1926/09
Prozessuale Geltendmachung eines Anspruchs auf eine höhere als die gesetzlich …
- BFH, 13.12.2011 - VIII B 39/11
Häusliches Arbeitszimmer bei Erwerbslosigkeit; Zulässigkeit von gegen eine …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2000 - 1 K 2165/99
Umgebaute Garage als häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 08.11.2000 - 14 K 4010/99
Dienstzimmer eines Schulleiters als anderer Arbeitsplatz
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3227/99
Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines selbständigen Herstellers von …
- FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; …
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 252/99
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99
Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2002 - 1 V 48/01
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. …
- FG Münster, 27.02.2002 - 7 K 2392/99
Bestehen eines anderen Arbeitsplatzes in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2002 - 2 K 491/00
Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2003 - 3 K 2439/02
Entfernungspauschale bei mehreren arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und …
- FG Düsseldorf, 28.02.2005 - 4 V 410/05
Biersteuer; Vollziehungsaussetzung; Verfassungsmäßigkeit; Haushaltsbegleitgesetz …
- FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03
Aufwendungen für eine Messezimmer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe
- BFH, 08.11.2006 - I R 70/05
"Körperschaftsteuer-Moratorium" ist verfassungsgemäß
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06
Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung; …
- BFH, 24.04.2007 - IX B 104/06
Änderung der Eigenheimzulage durch HBeglG 2004
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1960/09
Prozessuale Geltendmachung eines Anspruchs auf eine höhere als die gesetzlich …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1959/09
Analoge Anwendung von § 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) auf die Mobile …
- BFH, 25.01.2000 - VI B 219/98
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Köln, 26.06.2000 - 10 K 6048/99
Zum Begriff "anderer Arbeitsplatz"
- FG Baden-Württemberg, 31.08.2000 - 1 V 46/00
Verlusteinschränkung in Umwandlungsfällen
- BFH, 28.09.2000 - III R 21/00
Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. …
- FG München, 13.02.2001 - 8 K 5129/98
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit eines mehrere …
- FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
- FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99
Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines angestellten …
- FG München, 23.04.2002 - 6 K 4621/01
Häusliches Arbeitszimmer eines Klinikseelsorgers; Einkommensteuer 1996
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2002 - 10 K 168/00
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Vertriebsleiters einer …
- FG München, 18.06.2002 - 6 K 876/02
Häusliches Arbeitszimmer eines im Außendienst tätigen Verkaufsleiters; …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002 - 5 K 1821/99
Häusliches Arbeitszimmer kann auch bei Außendienstmitarbeiter den Mittelpunkt der …
- FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 254/01
Zum Begriff häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 04.06.2003 - IV B 141/02
Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Unrichtigkeiten im Tatbestand des …
- FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 440/01
Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers
- BFH, 05.07.2005 - XI B 190/04
- FG Hamburg, 13.07.2005 - V 13/00
Einkommensteuerrecht: Voraussetzungen der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein …
- FG München, 26.07.2005 - 6 K 4602/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienstmitarbeiters; pauschaler …
- FG Düsseldorf, 10.05.2000 - 9 K 6204/97
- FG München, 15.11.2000 - 10 K 3634/99
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …
- FG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 6 K 7/98
Gestaltungsmissbrauch bzw. Fremdvergleich bei Vermietung von Arbeitszimmern durch …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99
Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und …
- FG München, 22.01.2002 - 6 K 3603/01
Häusliches Arbeitszimmer für Geistlichen; Einkommensteuer 1996, 1997, 1998 und …
- FG Nürnberg, 29.04.2002 - VI 22/99
Häusliches Arbeitszimmer eines Gebietsverkaufsleiters
- FG München, 02.07.2002 - 9 V 1969/02
Aussetzung der Vollziehung; häusliches Arbeitszimmer eines Krankengymnasten und …
- VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1626/01
Zum Ausschluss der Versorgungsempfänger von der Einmalzahlung im Sinne des Art. 3 …
- FG München, 11.02.2003 - 6 K 1044/01
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit eines selbständigen …
- FG Niedersachsen, 26.07.2005 - 13 K 448/02
Abzugsbegrenzung für Krafträder bei der Entfernungspauschale
- FG Niedersachsen, 08.11.2005 - 15 K 646/04
Anwendung des Halbabzugsverfahrens auf Aufwendungen zur Fremdfinanzierung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - 5 N 12.06
Einkommensberechnung in der Wohnungsbauförderung
- FG München, 12.03.2008 - 5 K 4022/07
Antrag auf Verdoppelung eines für ein häusliches Arbeitszimmer vorgesehenen …
- FG Münster, 28.07.2000 - 14 K 2913/99
Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
- FG Münster, 06.03.2001 - 13 K 6759/00
Einmonatige Mindestbesteuerung inländischer Kraftfahrzeuge weder verfassungs- …
- FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 3546/99
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer
- FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 1027/01
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Schulleiters nicht abzugsfähig
- FG Nürnberg, 05.12.2002 - VI 107/00
Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers
- FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 14 K 8074/05
Praxisräume im Keller des Einfamilienhauses eines Arztes als häusliches …
- FG Münster, 22.02.2011 - 1 K 3351/08
Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und …
- LAG Hamburg, 31.01.2000 - 8 Sa 80/99
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 119/07
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines technischen Aufsichtsbeamten
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