Rechtsprechung
| BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56 |
Werkfernverkehr
Art. 12, 3 GG, Sonderbesteuerung;
§ 90 BVerfGG, VB durch Interessenverband
Volltextveröffentlichungen (2)
- DFR
Werkfernverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des BefStG
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 16, 147
- NJW 1963, 1243
- MDR 1963, 737
- DVBl 1963, 644
- DVBl 1964, 111
Wird zitiert von ... (165)
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
Zu den Voraussetzungen wirtschaftslenkender Steuergesetze (im Anschluß an BVerfGE 16, 147 -- Werkfernverkehr -).Die Straßengüterverkehrsteuer verstoße auch gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit, weil die Erfahrungen mit der früheren erhöhten Besteuerung des Werkfernverkehrs (vgl. BVerfGE 16, 147) gezeigt hätten, daß die Maßnahme un geeignet sei und daß dem harten Eingriff kein entsprechender Nutzen für das Gemeinwohl gegenüberstehe.
b) Die Werkfernverkehr betreibenden Beschwerdeführerinnen legen zu Art. 12 Abs. 1 GG dar, die Beschränkung des nicht ersetzbaren Werkfernverkehrs durch das Straßengüterverkehrsteuergesetz schlage - entgegen der in BVerfGE 16, 147 (167) vertretenen Auffassung - auf die Berufswahl durch.
Daher habe sich die Anknüpfung an die frühere Beförderungsteuer für den Werkfernverkehr angeboten, da diese, wie in der Entscheidung BVerfGE 16, 147 anerkannt werde, geeignet gewesen sei, den Werkfernverkehr einzudämmen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Die Beschwerdeführerinnen sind von den Vorschriften des Straßengüterverkehrsteuergesetzes selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, da sich jedenfalls aus § 10 Abs. 1 des Gesetzes unmittelbare Pflichten für den Beförderer ergeben (vgl. BVerfGE 16, 147 [158 ff.] für die frühere Beförderungsteuer).
Das Straßengüterverkehrsteuergesetz ist in erster Linie an Art. 12 Abs. 1 GG als der "lex specialis für das Gebiet des Berufsrechts" zu messen, da es infolge seiner Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen läßt (ebenso schon BVerfGE 16, 147 [162] für die frühere Beförderungsteuer).
Für die Sonderbesteuerung des Werkfernverkehrs nach dem früheren Beförderungsteuergesetz hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 16, 147 (161) ausdrücklich festgestellt, daß es sich um "eine in das Gewand eines Steuergesetzes gekleidete wirtschaftliche Lenkungsmaßnahme" mit dem Hauptziel der Eindämmung des Werkverkehrs handelte.
Sie hat die Grenze nicht überschritten, jenseits derer die Finanzfunktion der Abgabenerhebung in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter umschlägt (vgl. BVerfGE 14, 76 [99]; 16, 147 [161]; 29, 327 [331]; 31, 8 [23]).
In der Tat stellen die Schwierigkeiten einer zutreffenden Prognose den Lenkungserfolg solcher Gesetze nicht selten in Frage (vgl. z. B. BVerfGE 16, 147 [181, 187 f.]; 30, 250 [264]).
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1963 (BVerfGE 16, 147) zum früheren Beförderungsteuergesetz hat die hier auftretenden verfassungsrechtlichen Fragen in grundsätzlicher Hinsicht weitgehend geklärt.
Soweit die Steuer Unternehmer zwar zur Aufgabe oder Unterlassung des Werkfernverkehrs, nicht aber auch zur Aufgabe ihres Betriebes veranlaßt hat, liegt schon deshalb keine Rückwirkung auf die Wahl des Berufes vor, weil das Hinzutreten des Werkfernverkehrs nicht aus dem eigentlichen Beruf einen anderen macht (BVerfGE 16, 147 [163 ff.]).
Im übrigen hatte schon das Bundesverfassungsgericht die Eignung der Beförderungsteuer zur Eindämmung des Werkfernverkehrs in seiner Entscheidung BVerfGE 16, 147 (177 f.) festgestellt.
Die Bedenken, die gegen die frühere erhöhte Beförderungsteuer erhoben worden waren, weil sie nicht, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, der Bundesbahn, sondern dem gewerblichen Güterfernverkehr zugute gekommen sei (vgl. BVerfGE 16, 147 [177 ff.]), bestanden hier vor allem deshalb nicht, weil auch der gewerbliche Güterfernverkehr besteuert wurde.
Dies ist schon für die frühere Beförderungsteuer von 5 Pfennig/tkm in der Entscheidung BVerfGE 16, 147 (174 ff.) dargelegt worden.
b) Der Zweck der Besteuerung des gewerblichen Güterfernverkehrs neben der des Werkfernverkehrs ist zunächst auf dem Hintergrund der Entscheidung BVerfGE 16, 147 zu sehen:.
Deren Ungleichheit war in der Sache selbst begründet (vgl. BVerfGE 16, 147 [185]).
- BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70
Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG
Entstünden aus einer Unordnung im Verkehrswesen Gefahren für die staatliche Gemeinschaft, so müßten die Grundrechte Einzelner hinter die zur Gefahrenbeseitigung notwendigen Maßnahmen zurücktreten (BVerfGE 16, 147 [172]).Das Bundesverfassungsgericht habe schon in der Entscheidung zu § 9 des Personenbeförderungsgesetzes (BVerfGE 11, 168 ) und ferner in den Entscheidungen über die erhöhte Besteuerung des Werkfernverkehrs (BVerfGE 16, 147 ) und über die Straßengüterverkehrsteuer (BVerfGE 38, 61 ) anerkannt, daß der Deutschen Bundesbahn im Rahmen des Verkehrswesens überragende Bedeutung zukomme und daß ihr Bestand und ihre höchstmögliche Wirtschaftlichkeit aus allgemeinen staatspolitischen sowie aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen gesichert werden müßten.
Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb in der Entscheidung BVerfGE 16, 147 [174] anerkannt, daß der Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit es rechtfertigen könne, Verkehrsbeschränkungen nur für Lastkraftwagen des Fernverkehrs vorzusehen.
Wie das Bundesverfassungsgericht anerkannt habe (BVerfGE 16, 147 [169 f., 173]), würde eine Kontingentierung des Werkfernverkehrs auf praktisch nicht überwindbare Schwierigkeiten stoßen.
Demselben Schutzzweck dienen die Versuche, den nicht kontingentierten Werkfernverkehr auf andere Weise in Schranken zu halten und auch so die Beschäftigung der Bahn im Güterverkehr zu sichern (erhöhte Besteuerung: BVerfGE 16, 147 ; Straßengüterverkehrsteuer: BVerfGE 38, 61 ; Beförderungsbescheinigung nach § 50d Abs. 1 Nr. 2 GüKG ).
Daß die Kontingentierung des Güterfernverkehrs den Güterverkehr der Bahn gegen Verkehrsverluste schützen soll, ist vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach (BVerfGE 16, 147 [169] und 38, 61 [87]) festgestellt worden und in den beteiligten Kreisen unbestritten; daß sie zugleich als Konkurrenzschutz für die zum Güterfernverkehr zugelassenen, also bereits im Beruf tätigen Unternehmer wirkt, ist eine nicht vermeidbare Nebenwirkung des Gesetzes (BVerfGE 7, 377 [408]; 11, 168 [189]).
Die sehr ungünstige finanzielle Lage der Bundesbahn ist in erster Linie auf die Defizite im Personenverkehr zurückzuführen (BVerfGE 16, 147 [175]).
Daß die Eindämmung des Güterfernverkehrs der Deutschen Bundesbahn Vorteile bringt, hat das Bundesverfassungsgericht schon festgestellt (BVerfGE 16, 147 [180]).
Eine verteuernd wirkende zusätzliche Besteuerung des Straßengüterfernverkehrs und des Werkverkehrs hat sich bereits als weniger wirksam zum Schutz der Bahn erwiesen (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 38, 61).
Da die Bundesbahn gegenüber den Güterbeförderern auf der Straße in mehrfacher Weise im Nachteil ist, wirtschaftlich insbesondere wegen ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, technisch wegen der Spurgebundenheit, müssen- unbeschadet der bei ihr selbst noch möglichen Leistungsverbesserungen - die Leistungen und Wettbewerbsverhältnisse der übrigen Verkehrsträger auf diese Situation abgestimmt werden (BVerfGE 16, 147 [169] - Werkfernverkehr).
Beim Personenverkehr liegen sie in den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung (BVerfGE 16, 147 [174]), beim Werkverkehr darin, daß es - jedenfalls nach den bisherigen Erfahrungen - kaum möglich ist, den notwendigen von dem ersetzbaren Werkverkehr hinreichend genau abzugrenzen, so daß stets die Gefahr unsachgemäßer Eingriffe in den Wirtschaftsablauf droht.
- BFH, 19.04.1968 - III R 78/67 Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvR 78/56 vom 22. Mai 1963 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 16 S. 147 [182/188] - BVerfGE 16, 147 [182/188] -) und 1 BvR 320/57, 70/63 vom 20. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 12 [39 ff.]) sei dem Gesetzgeber eine Frist zuzubilligen, innerhalb der er die Wirkung seiner wirtschaftspolitischen Maßnahmen beobachten und für seine weitere Entschließung auswerten dürfe.
Zum Zweck und zur Höhe der Baulandsteuer verweist das FA insbesondere darauf, daß das BVerfG im Urteil 1 BvR 78/56 vom 22. Mai 1963 (…a.a.O. [BVerfGE 16, 161]) steuer rechtliche Eingriffe zu vorwiegend wirtschaftspolitischen Zwecken für zulässig angesehen habe, selbst wenn dies zu einer mehrfach höheren steuerlichen Belastung führe.
Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvR 78/56 vom 22. Mai 1963 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 16 S. 147 [182/188] - BVerfGE 16, 147 [182/188] -) und 1 BvR 320/57, 70/63 vom 20. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 12 [39 ff.]) sei dem Gesetzgeber eine Frist zuzubilligen, innerhalb der er die Wirkung seiner wirtschaftspolitischen Maßnahmen beobachten und für seine weitere Entschließung auswerten dürfe.
Zum Zweck und zur Höhe der Baulandsteuer verweist das FA insbesondere darauf, daß das BVerfG im Urteil 1 BvR 78/56 vom 22. Mai 1963 (…a.a.O. [BVerfGE 16, 161]) steuer rechtliche Eingriffe zu vorwiegend wirtschaftspolitischen Zwecken für zulässig angesehen habe, selbst wenn dies zu einer mehrfach höheren steuerlichen Belastung führe.
Die rechtsstaatliche Ordnung wird nicht dadurch verletzt, daß eine Steuer vorwiegend wirtschaftspolitische Ziele zu erreichen sucht, oder in erster Linie bodenpolitische Ziele verwirklichen soll (vgl. z.B. BVerfG-Entscheidungen 1 BvR 78/56 vom 22. Mai 1963, a.a.O. [BVerfGE 16, 161]; 1 BvR 228/65 vom 24. September 1965, BVerfGE 19, 119 [125], und 1 BvR 175/66 vom 29. November 1967, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1968 S. 88 [89] - HFR 1968, 88 [89] -, und das vorstehend zitierte BVerfG-Gutachten 1 PBvV 2/52 vom 16. Juni 1954, BVerfGE 3, 407 ff.).
Von einem verfassungswidrigen Formmißbrauch wäre allenfalls zu sprechen, "wenn das Steuergesetz dem ihm begrifflich zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, geradezu zuwiderhandelte, indem es ersichtlich darauf ausginge, die Erfüllung des Steuertatbestandesn praktisch unmöglich zu machen" ( BVerfG-Urteil 1 BvR 78/56 - a.a.O. -).
Denn Steuern, die dem Pflichtigen ein bestimmtes wirtschaftliches Verhalten nahelegen sollen, hat es "seit je gegeben" (BVerfG-Entscheidung 1 BvR 78/56, a.a.O.).
Der anschließende Hinweis des BVerfG auf sein Urteil 1 BvR 78/56 (…a.a.O.) sowie die späteren Entscheidungen 1 BvR 228/65 und 1 BvR 175/66 (…a.a.O.) zeigen jedoch, daß er hiermit nicht zum Ausdruck bringen wollte, wirtschaftspolitische Ziele müßten stets nur "Nebenzweck" der Steuer sein.
Entscheidend ist, daß der Gesetzgeber selbst die Baulandsteuer als taugliches Mittel angesehen hat (vgl. auch BVerfG-Urteil 1 BvR 78/56 , a.a.O., [BVerfGE 16, 181], und BFH-Urteil IV 166/63 S , a.a.O.).
Haben diese Maßnahmen nur vorläufigen Charakter und sollen mit ihnen ständig zunehmende Gefahren rasch abgewandt werden, so kann es gerechtfertigt sein, auch dem Gesetzgeber eine längere Frist zuzubilligen, innerhalb deren er die Wirkung einzelner von ihm versuchsweise getroffenen Anordnungen beobachten und für seine weiteren Entschließungen auswerten darf ( BVerfG-Urteil 1 BvR 78/56 , a.a.O. [BVerfGE 16, 182 und 188]).
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93 Davon könnte allenfalls zu sprechen sein, wenn die Steuernorm dem ihr begrifflich zukommenden Zweck, Steuereinnahmen zu erzielen, geradezu zuwiderhandelte, indem sie ersichtlich darauf ausginge, die Erfüllung des Steuertatbestandes praktisch unmöglich zu machen ("erdrosselnde Wirkung", vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147 [161]).
Der Formulierung in dem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (…aaO. S. 99), ein nach den allgemeinen Kompetenzvorschriften entzogenes Rechtsgebiet dürfe mit einem Steuergesetz "nur für einen Nebenzweck" betreten werden, kann - wie spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen (vgl. u.a. Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147 [161]) - kein Ausschluß von Abgaben mit außerfiskalischem Hauptzweck entnommen werden.
Da die Verpackungssteuer objektiv auch auf die Erzielung von Einnahmen - und sei es nur als Nebenzweck - angelegt ist, erfüllt sie als eine in das Gewand eines Steuergesetzes gekleidete wirtschaftliche Lenkungsmaßnahme mit verbleibender objektiver Finanzierungsfunktion den Steuerbegriff des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1963, aaO., S. 161; Beschluß vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51/69 u. a. - BVerfGE 38, 61 [80 f.]).
Angesichts der engen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Zusammenhang formuliert hat (vgl. Urteil vom 22. Mai 1963 - 1 BvR 78/56 - BVerfGE 16, 147 [162 f.], Beschluß vom 17. Juli 1974 - 1 BvR 51/69 - BVerfGE 38, 61 [85 f.]), ist für das Vorlageverfahren von dieser Würdigung auszugehen.
Unterhalb dieser Schwelle stellen sich die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als "Sonderregelung gegenüber der allgemeinen Kompetenzverteilung" dar (BVerfG…, Beschluß vom 30.0ktober 1961, aaO.); die Gesetzgebungskompetenz ist - wenn eine Steuernorm ohne unmittelbare außerfiskalische Sachregelung zu beurteilen ist - abschließend "aus der Spezialnorm des Art. 105 GG zu entnehmen" (BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1963, aaO., S. 162).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
Ein Beschwerdeführer, der das Gesetz selbst angreift, muss deshalb geltend machen können, gerade durch die angegriffene Rechtsnorm und nicht erst durch ihren Vollzug in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 68, 287 ). - BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Unter diesen Umständen treffen auf die Sonderumsatzsteuer die Erwägungen zu, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes 1951 (Allphasenbruttoumsatzsteuer) und des Beförderungsteuergesetzes zugelassen hat (BVerfGE 18, 1 [13 f.]; 16, 147 [158 ff.]).Die Rechtsprechung hat sich vor allem bei der Prüfung der Zulässigkeit von Berufszugangsbeschränkungen (BVerfGE 9, 39 [57]; 13, 97 [113]; 19, 330 [337]; 25, 1 [12 f., 17 f.]; 25, 44 [58]) und von Maßnahmegesetzen mit wirtschafts- oder verkehrspolitischer Zwecksetzung (BVerfGE 16, 147 [181]; 17, 306 [313 f.]; 19, 119 [126]; 25, 1 [12 f., 17 f.]) entwickelt.
Folgerichtig hat das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob eine Maßnahme zwecktauglich ist, stets sehr einschränkend behandelt und jeweils nur geprüft, ob das eingesetzte Mittel "objektiv untauglich" (BVerfGE 16, 147 [181], "objektiv ungeeignet" [BVerfGE 17, 306 [317]] oder "schlechthin ungeeignet" [BVerfGE 19, 119 [126 f.]] war.
Daß wirtschaftslenkende Maßnahmen auch im Wege eines Steuergesetzes zulässig sind, ist vom Bundesverfassungsgericht wiederholt betont worden (z. B. BVerfGE 16, 147 [161]; 19, 119 [125]).
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Jenseits "erdrosselnder", die Steuerquelle selbst vernichtender Belastung, die schon begrifflich kaum noch als Steuer qualifiziert werden kann (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 38, 61 ), werden Steuern mit dem Zweck, Einnahmen zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs zu erzielen, gemessen an diesem Zweck grundsätzlich immer geeignet und erforderlich sein (…Birk, Das Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab der Steuernormen, 1983, S. 189;… Papier, Besteuerung und Eigentum, DVBl 1980, S. 787 ). - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Verfassungsrechtliche Bedenken könnten demnach erst dann geltend gemacht werden, wenn die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes die gewerberechtlich zugelassene Aufstellung von Gewinnspielgeräten in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen und durch diese "erdrosselnde" Wirkung dem steuerlichen Hauptzweck der Einnahmeerzielung geradezu zuwiderlaufen würde (vgl. BVerfGE 14, 76 (99); 16, 147 (161); 29, 327 (331)).a) Die im Teilurteil vom 10. Mai 1962 als zweifelhaft bezeichnete Frage, ob Art. 12 Abs. 1 GG überhaupt herangezogen werden könne, ist zu bejahen (vgl. auch BVerfGE 14, 19 (22); 16, 147 (162 f.)).
Eine Steuernorm, die die Berufswahl nicht unmittelbar regelt, kann wegen ihrer Rückwirkung auf die freie Berufswahl dann einer Zulassungsvoraussetzung gleichzusetzen sein, wenn die Steuer ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach es den von ihr betroffenen Berufsbewerbern in aller Regel unmöglich macht, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (BVerfGE 13, 181 (187); 16, 147 (162 f., 165)).
- BFH, 17.12.1973 - III R 141/68 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) halte zwar, so führt das FG aus, in der Entscheidung vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 (BVerfGE 16, 147ff. (177)) die Anwendung der Härteklausel des § 131 AO in Ausnahmefällen für geboten, insbesondere dann, wenn Unternehmen wegen ihrer Eigenart oder geographischen Lage auf andere Verkehrsträger nicht ausweichen könnten.
Das FG unterstelle auch zu Unrecht, daß sich die Klage auf das Urteil des BVerfG 1 BvR 78/56 stützen wolle.
Von diesen Richtlinien ausgehend, die nach Ansicht des FG mit den Gründen des BVerfG-Urteils 1 BvR 78/56 in Einklang stehen, hat es die Auffassung vertreten, ein Erlaß der Beförderungsteuer nach § 131 AO wegen ausschließlich sachlicher Unbilligkeit unabhängig von den Wirtschaftsverhältnissen des Steuerpflichtigen, lasse sich auch bei Unentbehrlichkeit des Werkfernverkehrs aus den Gründen des BVerfG-Urteils nicht herleiten.
b) Die in den Richtlinien vertretene Auffassung ließe sich jedoch, wenn man sie so versteht wie das FG, nicht mit den Gründen des BVerfG-Urteils 1 BvR 78/56 vereinbaren.
In diesem Sinne ist nach Ansicht des Senats auch das erwähnte Urteil des BVerfG 1 BvR 78/56 zu verstehen, wie sich aus den dieses Urteil tragenden Erwägungen und insbesondere aus den Ausführungen ergibt, die mit dem Hinweis des BVerfG auf die Erlaßmöglichkeit des § 131 AO in engerem Zusammenhang stehen.
- BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Überprüfbarkeit der gerichtlichen Vorauswahl des Insolvenzverwalters
Abgegrenzt wird der selbständige Beruf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von solchen Tätigkeiten, die nur als Bestandteil eines umfassenderen oder als Erweiterung eines anderen Berufs ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt lässt (vgl. BVerfGE 16, 147 ; 48, 376 ). - BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielgerätesteuer
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den …
- BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03
Insolvenzrecht - Mindestvergütung des Insolvenzverwalters verfassungswidrig
- BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf …
- BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BFH, 18.04.1975 - III R 159/72
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
- BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
Steinkohle-Anpassungsgesetz
- BFH, 11.11.1964 - II 141/60 S
- StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 835
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99
Studiengebühr für Langzeitstudierende
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07
Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00
Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin <juris: HuHV …
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 1855/07
Rechtsmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; kein …
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
- BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil
- BFH, 29.01.2008 - I R 85/06
Masseur kann Verluste aus Wohnwagenvermietung in Österreich von der Steuer …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Differenzierung der Besteuerung von Spielgeräten nach Aufstellort …
- BFH, 29.03.2006 - II R 59/04
Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten
- BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86
Aufhebung der Steuervergünstigung u. a. für schriftstellerische Nebentätigkeit (§ …
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 2833/07
Rechtmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; Gebührenpflicht …
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BFH, 17.10.1990 - I R 182/87
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 a EStG
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97
Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen
- BFH, 19.01.1966 - II 232/61
- VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik …
- BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG
- BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58
Marktordnung
- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68
Herabsetzung der Kilometer
- BVerwG, 04.05.1973 - VII C 27.72
- BFH, 25.07.1973 - I R 185/71
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01
Notarrecht - Erhebung des Notarkammerbeitrags
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
Konjunkturzuschlag
- VGH Hessen, 07.03.1989 - 5 TH 484/87
Getränkesteuer verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
Hundesteuer: Höherbesteuerung von Kampfhunden; Hundesteuer: Kampfhund; Kampfhund; …
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein
- VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, kommunaler Finanzausgleich; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Kampfhund, Kampfhundesteuer, Hundehalter, Hund, Hunderasse, gefährlicher Hund, …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 444/07
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65
Couponsteuer
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 125/90
Vorrang des Unterhaltsanspruchs im Arbeitsförderungsrecht
- BFH, 23.11.1994 - X R 124/92
Erlaßmaßnahmen bei verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Härten
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem …
- BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung
- BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59
Zweigstellensteuer
- BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
Postgebühren
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
Bettensteuer ist rechtmäßig // Richter weisen Klage gegen "Kulturförderabgabe" in …
- BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
- BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten …
- BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68
Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter …
- BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88
Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen …
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R
Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68
Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73
Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00
- FG Thüringen, 15.01.2004 - I 1216/03
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des RennwLottG i.d.F. v. …
- VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02
Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde; …
- SG Augsburg, 26.02.2008 - S 5 U 5031/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08
Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer …
- BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66
Flächentransistor
- BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01
Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer - …
- LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 6.63
Beruf
- BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 2328/73
Verfassungsmäßigkeit des § 50 Abs. 1 EStG 1961
- BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 50/98
- FG München, 22.09.2006 - 8 K 1299/06
Wohnwagen als Betriebsstätte; Aufteilung der Einkünfte; Kein Ausschluss des …
- LSG Bayern, 11.10.2006 - L 2 U 152/04
- VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 6020/06
Berücksichtigung bereits übernommener Gremientätigkeiten bei der Erhebung von …
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
- StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697
Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes
- BFH, 21.04.1977 - IV R 162/75
- BFH, 11.01.1984 - II R 187/81
- BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84
Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone
- BFH, 14.10.1987 - II R 11/85
- BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 36/90
Zuzahlungspflicht zu einer Sucht-Behandlung nach § 1243 Abs. 2 RVO
- BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 1080/01
- VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08
- BFH, 15.10.1968 - II 68/64
- BFH, 12.02.1970 - V B 33/69
- BVerwG, 21.03.1972 - I C 13.71
Hebammengesetz
- VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75
Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche …
- BVerwG, 17.07.1989 - 8 NB 2.89
- AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96
- VG Schwerin, 24.02.2000 - 4 A 2007/98
- BVerfG, 26.09.2000 - 1 BvR 1545/00
Verfassungsbeschwerde eines Berufsverbandes
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 38/08
Abwälzbarkeit; Automatensteuer; Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 14 A 1663/11
- StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694
- BFH, 08.06.1977 - I R 40/75
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 72.90
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90
Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem …
- BayObLG, 12.08.1994 - 3 ObOWi 70/94
Ordnungswidrigkeit: Tarifverstoß im Güterverkehr - Anwendung des milderen …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 223/93
- OLG Braunschweig, 10.03.1995 - Ss (B) 190/94
- FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 6547/96
BVerfG zur Familienentlastung im Erlaßverfahren
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.11.2001 - LVG 11/01
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche …
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 1/71
Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei vorzeitiger Beendigung der …
- BVerwG, 13.06.1978 - 7 B 60.77
- BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1214/92
Prüfungsumfang bei eingewandter Kollision mit Europäischem Recht - Anforderungen …
- OVG Niedersachsen, 09.12.1992 - 4 L 2268/91
Finanzielle Folgen der Kommunalisierung der Altenhilfe
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.1995 - 2 S 193/95
Steuern
- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
- VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.1991 - 11 A 10224/91
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.1993 - 2 S 176/92
- FG Hamburg, 15.12.1995 - II 46/94
- VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 214/03
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Kommunalrecht: Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 22.11.1963 - VII B 110.61
- BVerwG, 03.06.1969 - VII C 6.68
- BFH, 16.12.1969 - VII R 93/67
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
- BVerwG, 28.11.1975 - VII C 46.73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1985 - 4 A 131/85
- BVerwG, 24.10.1986 - 7 B 88.86
- VG Lüneburg, 15.12.1994 - 3 A 304/94
- BVerwG, 21.03.1972 - I C 13.71
Hebammengesetz
- BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88
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