Rechtsprechung
| BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93 |
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§§ 133, 157 BGB, Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein, nicht zulasten des Erklärungsempfängers
Volltextveröffentlichungen (3)
- Universität des Saarlandes
BGB § 116, BGB §§ 116ff
Wertung eines schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein zu Lasten des Erklärungsempfängers als Willenserklärung - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
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BGB §§ 116 ff.
Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
§§ 116 BGB
Besprechungen u.ä. (2)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 116 BGB
Keine Rechtsfolgen zu Lasten Dritter aus tatsächlichem Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein konkludenter Widerruf einer postmortalen Vollmacht durch den Erben bei fehlendem Erklärungsbewußtsein; Abgrenzung der Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB) von der Schenkung unter Lebenden (§ 518 BGB)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 31.12.1992 - 4 O 263/92
- OLG Stuttgart, 05.08.1993 - 19 U 38/93
- BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 953
- MDR 1995, 502
- DB 1995, 773
- FamRZ 1995, 424
- DNotZ 1995, 391
- WM 1995, 536
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Bauträger - Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen
Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; ferner Senat BGHZ 110, 220, 222; 138, 339, 348).Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, aaO, m.w.N.).
- BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08
Versicherungsrecht - Ansprüche aus "Valorenversicherung"
Ein solcher ist nur gegeben, wenn der sich in missverständlicher Weise Verhaltende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserkl ärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1994 XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 unter II 1 und vom 2. November 1989 IX ZR 197/88, NJW 1990, 454 unter 3 b bb 1). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Wohnungseigentum - Ermittlung eines Abstimmungsergebnises
Es reicht vielmehr aus, wenn der Erklärende fahrlässig nicht erkannt hat, daß sein Verhalten als Willenserklärung aufgefaßt werden konnte, und wenn der Empfänger es tatsächlich auch so verstanden hat (BGHZ 109, 171, 177; 128, 41, 49; BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953; auch BGHZ 91, 324, 329 f; insoweit überholt Brox, DB 1965, 731, 733).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Das ist eine mögliche tatrichterliche Würdigung der festgestellten Umstände des Streitfalls, welche die aus §§ 133, 157 BGB abgeleitete Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 29.11.1994 - IX ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; BGHZ 109, 171, 177) berücksichtigt, dass ein Verhalten regelmäßig nur dann eine auf einen bestimmten Rechtserfolg gerichtete Willenserklärung darstellen kann, wenn der Betreffende in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass diese rechtsgeschäftliche Erklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist, und dass ohne ein derartiges Erklärungsbewusstsein ein Verhalten nur dann als Willenserklärung eines bestimmten Inhalts zugerechnet werden kann, wenn der Betreffende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung dieses Inhalts aufgefasst werden durfte, und der Gegner sie auch tatsächlich so verstanden hat. - OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00 Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung wenigstens möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Einf. vor § 116, Rdn. 17, § 133 Rdn. 11), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten.
Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) eine konkludente (schlüssige) Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002, 363, 365; BGH, NJW 1995, 953;… Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
- BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07
Mietrecht - Haftung der Mieter als Gesamtschuldner
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH Urteile vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 255/04 - NJW 2005, 2620, 2621 und vom 29. November 1994 - XI ZR 175/93 - NJW 1995, 953). - OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04
Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines …
Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hätte demgemäß zumindest erkennen können, dass der Kläger ihr Verhalten als "Rückbauzusage" aufgefasst hat; hieran ist sie festzuhalten (vgl. BGHZ 91, 324; 109, 171/177, NJW 1995, 953; WM 2000, 1640). - BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95
Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch
Bei dieser Beurteilung kann offenbleiben, ob auch im Verhältnis zu Kunden, die der beabsichtigten Täuschung unterlegen sind, Verträge zustande gekommen sind, wie der Senat in seinen früheren Entscheidungen, die gleichartige Fälle betrafen (BGHZ 123, 330, 334 - Folgeverträge I; BGH GRUR 1995, 358, 360 - Folgeverträge II), angenommen hat (vgl. zu dieser Frage BGHZ 109, 171, 177 m.w.N.; BGH, Urt. v. 29.11.1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953). - BGH, 14.12.2000 - IX ZR 300/98
Begründung der zu sichernden Hauptschuld durch Übersendung einer …
Das gilt auch für schlüssiges Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein (BGHZ 109, 171, 177; BGH, Urt. v. 29. November 1994 - XI ZR 175/93, NJW 1995, 953). - LG Düsseldorf, 08.03.2005 - 4a O 484/04
Schweißverfahren (Arbeitnehmererf.)
Dabei setzt eine konkludente Willenserklärung in der Regel das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung möglicherweise erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 1995, 953), also für den Fall der Übertragung einer Diensterfindung auf den Arbeitgeber das Bewusstsein des Diensterfinders, dass es einer Willenserklärung von ihm bedarf, um die Rechte an seiner Diensterfindung auf seinen Arbeitgeber überzuleiten (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. - Hub-Kipp-Vorrichtung).Zwar kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise trotz eines fehlenden Erklärungsbewusstseins eine konkludente Willenserklärung vorliegen, nämlich dann, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung bzw. sein Handeln nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte und wenn der Erklärungsempfänger sie tatsächlich auch so verstanden hat (BGH, NJW 2002 363.365; BGH, NJW 1995, 953, OLG Düsseldorf a.a.O. - Hub-Kipp-Vorrichtung).
- BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98
Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten
- KG, 11.07.2005 - 8 U 8/05
Bauvertrag - Wann ist Weisung des Bauherrn eine entgeltliche Zusatzbeauftragung?
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem …
- LAG Hamm, 27.09.2005 - 12 Sa 595/05
Vertragsabschluss; Auslegung von Willenserklärungen; Duldungs- und …
- BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98
Rechtsfolgen unbefugter Gebrauchsüberlassung der Pachtsache
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
- OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01
Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten
- OLG Köln, 26.02.1997 - 27 U 63/96
Unterbrechung des Verfahrens bei Konkurs einer Partei im Ausland
- OLG Brandenburg, 07.03.2001 - 13 U 202/00
Zustandekommen eines Stromversorgungsvertrages
- ArbG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 14 Ca 2235/09
Bonuszahlung - Auslegung eines Bonusbriefs - Schreiben einer Bank als …
- LG Itzehoe, 30.10.2009 - 9 S 20/08
Mietrecht - Voraussetzung einer konkludenten Änderungsvereinbarung
- OLG Naumburg, 09.02.1999 - 11 U 88/98
Vollmacht des Architekten
- KG, 10.12.1996 - 15 U 726/96
Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
- OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 9 U 172/00
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Vergleichs; Kündigung eines …
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 586/96
Die Auszahlung des Umsatzsteuer-Guthabens als Zustimmung i. S. des § 168 …
- LG Braunschweig, 20.05.2005 - 5 O 3147/04
Finanzierter Immobilienkauf im Steuersparmodell: Unwirksamkeit eines vom …
- OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06
Bauvertrag - Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme
- OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 7 U 136/07
Herausgabe: Eigentumsvermutung gegenüber dem Besitzer; Vereinbarung eines …
- LG Düsseldorf, 10.09.2010 - 15 O 408/07
- OLG Hamm, 29.09.2011 - 5 U 44/11
Reallast zugunsten eines Dritten
- LAG Hessen, 01.04.2003 - 13 Sa 1240/02
- OLG Düsseldorf, 31.05.2001 - 6 U 104/00
- OLG Brandenburg, 13.07.2011 - 4 U 158/10
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