Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54 |
Wettfahrt
§ 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 2 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 600)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 7, 112
- NJW 1955, 472
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung …
In der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde eine solche Einwilligung als grundsätzlich unbeachtlich angesehen, weil das Leben eines Menschen auch in § 222 StGB zum Schutz der Allgemeinheit mit Strafe bedroht sei und eine Einwilligung das mit einer fahrlässigen Tötung verbundene Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermöge ( BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 114; BGH VRS 17, 277, 279; BGHZ 34, 355, 361; BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00). - BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62 Hiervon ausgehend ist es herrschende Rechtsansicht, daß das Gesetz zwar keine tätige Mitwirkung des Unfallbeteiligten an der Aufklärung des Unfalls gebietet und auch nicht verlangt, daß er sich als solcher bei der Polizei meldet oder selbst anzeigt (vgl. BGHSt 7, 112, 117; BGH VRS 5, 287; und 367; 18, 430, 437), daß es für ihn jedoch eine Wartepflicht begründet, verbunden mit der weiteren Pflicht, die zur Aufklärung seiner Beteiligung notwendigen Feststellungen zu dulden.
In diesen Fällen erlaubter oder entschuldigter vorübergehender Entfernung vom Unfallort tritt an die Stelle der Wartepflicht die Pflicht zu alsbaldiger Rückkehr (BGHSt 4, 144, 149; 5, 124, 128; 7, 112, 116; BGH VRS 4, 48, 49; 4, 49, 52; 5, 42, 44; 18, 430, 436).
Der in verschiedenen Entscheidungen wiederkehrende Satz, daß ein Unfallbeteiligter dann nicht zur Rückkehr an die Unfallstelle verpflichtet sei, wenn er erst nachträglich von dem Unfall Kenntnis erhält (BGHSt 7, 112, 116; BGH VRS 4, 49, 52; 5, 42, 44), geht, worauf der Senat schon in BGHSt 14, 89, 97 hingewiesen hat, auf ein Urteil des Reichsgerichts zurück (VAE 1941, 205 Nr. 263), das einen Fall betraf, in dem dem Täter erst längst nach der Beendigung seiner den Unfall herbeiführenden Fahrt zum Bewußtsein gekommen war, an einem Unfall beteiligt zu sein.
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Dies ist hier unschädlich, da auch unter Zugrundelegung der nach Meinung des 3. Strafsenats (Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03 S. 15; vgl. aber Urteil des 4. Strafsenats vom 20. Juni 2000 - 4 StR 162/00, [insoweit in NStZ 2000, 583 nicht abgedruckt] unter Hinweis auf BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115) beachtlichen Argumente in der Wissenschaft für die Auffassung, eine rechtfertigende Einwilligung in eine fahrlässige Tötung sei grundsätzlich möglich (…vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB vor §§ 32 ff. Rdn. 104;… Hirsch in LK vor § 32 Rdn. 95;… Samson in SK-StGB Anhang zu § 16 Rdn. 33;… Schlehofer in MüKo vor §§ 32 ff. Rdn. 114;… Schroeder in LK § 16 Rdn. 180;… Schaffstein in Festschrift für Welzel [1974], S. 557, 571;… Dölling GA 1984, 71, 85 ff. und JR 1994, 520, 521; Otto Jura 1984, 536, 540;… Weber in Festschrift für Baumann [1992], S. 43, 48; Herzberg NStZ 2004, 1, 8, 9), hier eine solche Rechtfertigung der Tat angesichts des höchst riskanten Verhaltens des Angeklagten, welches Irene R. in konkrete Todesgefahr brachte, ausscheidet.
- BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen …
Die Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun steht der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279).Insbesondere steht die nach den bisherigen Feststellungen angenommene Einwilligung des Tatopfers in das sein Leben gefährdende Tun der Angeklagten der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht entgegen, da sie, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, das Handlungsunrecht nicht zu beseitigen vermag (vgl. BGHSt 4, 88, 93; 7, 112, 115; BGH VRS 17, 277, 279;… Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 104).
- OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02
Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer, …
aa) Unter Anwendung der Einwilligungsgrundsätze (vgl. BGHSt 7, 112, 114;… OLG Zweibrücken, a.a.O. 519/520;… Dölling a.a.O.;… Rudolphi a.a.O.;… Jähnke LK § 222 Rdn. 21 "Selbstgefährdung") ergäbe sich daraus kein Rechtsfertigungsgrund.Das eigene Leben kann, wie sich aus §§ 216 und 226 a StGB ergibt, grundsätzlich nicht zur Disposition eines anderen gestellt werden (BGHSt 7, 112, 114;… Jähnke a.a.O., m.w.N.).
- BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach …
Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB). - BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99
Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln; …
Wann ein solches Sachwissen als überlegen zu erachten ist, hängt von den Umständen des Falles ab und unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 7, 112, 115). - BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69
Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung;§ 226a StGB aF (§ 228 StGB nF), …
geraten, wenn man ihm jeweils die Unterscheidung zumuten wollte, ob die vom Täter herbeigeführte, in ihrem Ablauf weitgehend vom Zufall bestimmte und daher im Augenblick der Einwilligung noch gar nicht absehbare, Verkehrsgefahr nur eine Leibes- oder Sachgefahr gewesen ist oder aber eine Leibesgefahr, hinsichtlich der eine Einwilligung strafrechtlich ohnehin bedeutungslos wäre (BGHSt 7, 112, 114). - GenStA Celle, 27.04.1987 - Zs 1773/86 Ursächlich im Sinne der in der strafrechtlichen Praxis herrschenden Bedingungstheorie (vgl. BGHSt 1, 332; 2, 24; 7, 112 [114] = NJW 1955, 472) sind daneben auch die Straßenplanungen und die Unterhaltungsmaßnahmen des Wasserverbandes, weil jede dieser Handlungen nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Gewässerverunreinigung entfiele.
- BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60
Unterlassene Hilfeleistung durch den Arzt?
Er genügt seinen Pflichten schon dadurch, daß er sich für die Ermittlungen der Polizei oder anderer feststellungsfähiger und feststellungsbereiter Personen zur Verfügung hält und die erforderlichen Feststellungen duldet (BGHSt 7, 112, 117; VRS 5, 287, 367). - BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59
- BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
- AG Düsseldorf, 24.09.2004 - 20 C 6551/04
