Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99   

Widerruf fehlerhafter Überweisung

Rechtzeitigkeit des Widerrufs bei Vorbehalt der 'Nachdisposition' durch die Empfängerbank (trotz Buchung auf dem Kontoauszug des falschen Begünstigten), (Hinweis vgl. ab 1.1.2002: § 676a Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 228 Abs. 2 EGBGB)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 780

  • JurPC

    BGB § 780
    Überweisung durch elektronische Datenübertragung

  • rws-verlag.de

    Widerruflichkeit einer Überweisung bis zur vorbehaltlosen Bekanntmachung der Gutschriftsdaten durch Empfängerbank

mehr
  • Universität des Saarlandes
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780
    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische Datenübertragung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Widerruf einer durch elektronische Datenübertragung vorgenommenen Überweisung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Widerruflichkeit einer Überweisung bis zur vorbehaltlosen Bekanntmachung der Gutschriftsdaten durch die Empfängerbank gegenüber dem Überweisungsempfänger

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 780
    Widerruflichkeit einer Überweisung bis zur vorbehaltlosen Bekanntmachung der Gutschriftsdaten durch die Empfängerbank gegenüber dem Überweisungsempfänger

  • finanztip.de (Leitsatz)

    Widerruflichkeit einer durch elektronische Datenverarbeitung ausgeführten Überweisung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Überweisung zu spät gestoppt: Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung widerrufen?

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Überweisung zu spät gestoppt?: Bis zu welchem Zeitpunkt kann man eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung widerrufen?

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruflichkeit einer Überweisung bis zur vorbehaltlosen Bekanntmachung der Gutschriftsdaten durch die Empfängerbank gegenüber dem Überweisungsempfänger

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 804
  • ZIP 2000, 123
  • MDR 2000, 285
  • WM 2000, 25
  • BB 2000, 65
  • DB 2000, 417
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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06  

    Ausschluss des Kündigungs-/Rückrufsrechts beim Girovertrag

    Damit ist die Möglichkeit zum Rückruf der Überweisung gegenüber der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage (vgl. Art. 228 Abs. 2 EGBGB), nach der ein Rückruf noch bis zur vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25), eingeschränkt worden.*).

    Damit ist die Möglichkeit zum Rückruf der Überweisung gegenüber der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Rechtslage (vgl. Art. 228 Abs. 2 EGBGB), nach der ein Rückruf noch bis zur vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25), eingeschränkt worden (vgl. Escher-Weingart, in: BuB Rdn. 6/186).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03  

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Dies kann durch vorbehaltlose Absendung bzw. Bereitstellung der Kontoauszüge oder dadurch geschehen, daß dem Kunden der ihn betreffende Datenbestand der Bank, z.B. über einen Kontoauszugdrucker, vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wird (Senat, Beschluß vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25; OLG Nürnberg WM 1997, 1524, 1526; Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 47 Rdn. 30; MünchKomm-HGB/Häuser ZahlungsV Rdn. B 228 f.; Baumbach/Hopt, HGB 31. Aufl. (7) BankGesch Rdn. C 14; Nobbe WM 2001 Sonderbeilage 4, S. 17).
  • LAG Hamm, 10.12.2008 - 10 TaBV 125/08  

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung im

    Eine derartige Buchung wird erst endgültig, wenn die Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Empfänger bereitgestellt hat, also "Abrufpräsenz" besteht (BGH, 23.11.1999 - NJW 2000, 804; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 362 Rn. 9 m.w.N.).
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  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03  

    Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen

    Das ist der Fall, wenn ihm der Überweisungsbetrag vorbehaltlos zur Verfügung steht (sog. Abrufpräsenz - BGH, Urt. v. 23. November 1999, XI ZR 98/99, NJW 2000, 804).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08  

    Zwangsvollstreckung - Gescheiterte Tilgung: Vollstreckung zulässig!

    Vielmehr setzte sich der Bundesgerichtshof - ebenso wie in dem von der Klägerin genannten Beschluss vom 23. November 1999 (XI ZR 98/99) - allein mit der Frage auseinander, bis zu welchem Zeitpunkt der Widerruf eines Überweisungsauftrags möglich ist.
  • OLG Koblenz, 30.09.2004 - 5 U 557/04  

    Steuerberater - Verjährungsbeginn bei Steuerberaterhaftung

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen, in denen die Pflichtverletzung des Beraters vor Erlass des belastenden Steuerbescheids liegt, die Verjährung regelmäßig mit der Bekanntgabe des Bescheids beginnt (BGHZ 119, 69, 73; BGHZ 129, 386, 388; Zugehör WM 2000, 25).
  • LG Dessau, 23.12.2004 - 1 S 245/04  

    Nachberechnung von Telekommunikationsgebühren

    Das ist dann der Fall, wenn die Bank die Daten der Gutschrift zur vorbehaltlosen Bekanntgabe an den Empfänger bereitgestellt hat, also "abrufpräsent" besteht (Palandt, aaO., Rdn. 9 unter Hinweis auf BGHZ 103, 146; NJW 2000, 804 u.a.).
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