Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83 |
Widerrufener Dauerauftrag
§ 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im Deckungsverhältnis, Empfängerhorizont
Volltextveröffentlichungen (3)
- Universität des Saarlandes
Versehentliche Ausführung eines widerrufenen Dauerauftrages durch eine Bank - Bereicherungsausgleich
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Versehentliche Weiterführung eines widerrufenen Dauerauftrags
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch einer Bank gegen Zahlungsempfänger bei irrtümlicher Ausführung eines ohne seine Kenntnis widerrufenen Dauerauftrages
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 89, 376
- NJW 1984, 1348
- ZIP 1984, 427
- MDR 1984, 481
- BB 1984, 635
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04
Immobilienanlagen - Widerruf eines Realkreditvertr. zur Immobilienfinanzierung
Der Hinweis von Derleder, bei einem widerrufenen Darlehensvertrag sei auch die Auszahlungsanweisung des Darlehensnehmers unwirksam, übersieht, dass bereicherungsrechtlich anerkannt ist, dass eine Rückabwicklung auch dann im Anweisungsverhältnis (Deckungsverhältnis) zu erfolgen hat, wenn der Anweisende einen zurechenbaren Anlass zu dem Zahlungsvorgang gesetzt hat, etwa eine zunächst erteilte Anweisung widerruft (BGHZ 61, 289, 291 ff.; 87, 393, 395 ff.; 89, 376, 379 ff.; 147, 145, 150 f.; 147, 269, 273 ff.). - BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07
Bankrecht - Irrtümliche Zuvielüberweisung an gutgläubigen Zahlungsempfänger
Nach dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbe-griff bewirkt der Angewiesene, der von ihm getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung entsprechend, mit seiner Zuwendung an den Anweisungsempfänger zunächst eine eigene Leistung an den Anweisenden und zugleich eine Leistung des Anweisenden an den Anweisungsempfänger (st.Rspr., BGHZ 61, 289, 291; 66, 362, 363; 66, 372, 374; 67, 75, 77; 87, 393, 395; 88, 232, 234; 89, 376, 378; 111, 382, 385; 147, 269, 273 m.w.Nachw.).Die Bank muss sich deshalb grundsätzlich an den Kontoinhaber halten, da der Fehler, die weisungswidrige Behandlung des Kundenauftrags, im Deckungsverhältnis wurzelt und deshalb in diesem Verhältnis zu bereinigen ist (BGHZ 61, 289, 293 f.; 87, 246, 249, 250; 87, 393, 397 f.; 89, 376, 381).
- BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung
Der Bundesgerichtshof hat es bisher offengelassen, wie der Bereicherungsausgleich vorzunehmen ist, wenn von vornherein eine wirksame Anweisung fehlt (vgl. BGHZ 89, 376, 379, 380).Ebenso hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß einer Bank, die einen ihr erteilten, vom Auftraggeber später widerrufenen oder geänderten Dauerauftrag versehentlich unverändert weiter ausführt, kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger zusteht, wenn dieser den Widerruf oder die Änderung des Dauerauftrags nicht kannte (BGHZ 89, 376; Urteil vom 3. Mai 1984 - VII ZR 166/83 - NJW 1984, 2205).
- BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
Die Rechtslage unterscheidet sich damit grundlegend von den Fällen, in denen der Kontoinhaber einen zurechenbaren Anlaß zu dem Zahlungsvorgang gesetzt hat, sei es, daß die von ihm zunächst wirksam erteilte Anweisung trotz rechtzeitigen Widerrufs ausgeführt (BGHZ 61, 289; 87, 246; 87, 393; 89, 376), sei es, daß irrtümlich eine Zuvielüberweisung (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1986 - VII ZR 349/85, WM 1986, 1381) vorgenommen wurde. - OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 89, 376, 379 f.; 111, 382, 384) hat aber wiederholt betont, daß sich jede schematische Lösung in Dreipersonenverhältnissen verbiete (BGHZ 61, 289, 292; 66, 362, 364; 372, 374; 89, 376, 378; 111, 382, 385).In Fällen, in denen eine Anweisung zuerst wirksam erteilt und ohne Kenntnis des Empfängers anschließend widerrufen wurde, hat die Bank, die gleichwohl die Anweisung ausführt, keinen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger (BGHZ 61, 289, 292 f.; 87, 246, 250; 89, 376, 380; BGH NJW 1984, 2205 f.).
Der Bundesgerichtshof hatte die Beurteilung einer solchen Fallkonstellation bislang offen gelassen (BGHZ 61, 289, 292; 66, 372, 375 f.; 88, 232, 236; 89, 376, 380; BGH NJW 1984, 2205, 2206).
- BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
aa) Soweit einer Giroüberweisung im Bankverkehr ein wirksamer Auftrag des anweisenden Kontoinhabers an die Bank zugunsten des Gutschriftempfängers zugrunde liegt, vollzieht sich eine bereicherungsrechtliche Leistungsbeziehung grundsätzlich in zwei Richtungen: Im Deckungsverhältnis erbringt die Bank durch Ausführung des Überweisungsauftrages eine Leistung an den anweisenden Kontoinhaber, der seinerseits den Gutschriftsbetrag im Valutaverhältnis an den Überweisungsempfänger leistet (vgl. BGHZ 61, 289, 291; 87, 246, 250; 89, 376, 382).Ein erforderlicher Bereicherungsausgleich hat sich dann regelmäßig innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses zu vollziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 87, 246, 249; 89, 376, 378; 111, 382, 385), nicht hingegen zwischen der Bank und dem Gutschriftsempfänger; zwischen letzteren besteht keine bereicherungsrechtliche Leistungsbeziehung, da die durch die Bank getroffene Zweckbestimmung dahin geht, an den anweisenden Kontoinhaber aus dem Girovertrag zu leisten, nicht aber eine Leistung im Rechtssinne an den Empfänger des Überweisungsbetrages zu erbringen (…vgl. dazu Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, 1983, S. 387 ff., 394 ff.;… Weitnauer in: Ungerechtfertigte Bereicherung, Symposium für Detlef König, 1984, S. 25 ff., 43).
- KG, 06.06.2006 - 4 U 115/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
Die von den Berufungsführerinnen zitierten Entscheidungen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, VII ZR 8/73, BGHZ 61, 289; BGH, Urteil vom 19. Januar 1984, VII ZR 110/83, NJW 1984, 1348) betreffen nicht den hier gegebenen Fall, dass zunächst eine Anweisung vorlag und später widerrufen wurde. - BGH, 25.09.1986 - VII ZR 349/85
Provision des Modekontors - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, fehlende …
Weist dagegen das Valutaverhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Anweisungsempfänger Fehler auf, ist der Ausgleich der Bereicherung in diesem Verhältnis abzuwickeln (Senat BGHZ 40, 272, 277; 61, 289, 291; 66, 362, 363; 87, 393, 395; 88, 232, 234 f; 89, 376, 378; Senat NJW 1984, 2205 ).Ebenso hat der Senat angenommen, daß einer Bank, die einen ihr erteilten, vom Auftraggeber später widerrufenen oder geänderten Dauerauftrag versehentlich unverändert weiter ausführt, kein unmittelbarer Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger zusteht, wenn dieser den Widerruf oder die Änderung des Dauerauftrags nicht kannte (BGHZ 89, 376; BGH NJW 1984, 2205 ).
- BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98
Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung
Die Zuordnungskriterien entsprechen denen des Leistungsbegriffs im bereicherungsrechtlichen Sinne (vgl. dazu BGHZ 40, 272, 277; 61, 289, 292; 87, 246, 249; 89, 376, 378). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Schon der früher für Rechtsstreitigkeiten über ungerechtfertigte Bereicherung zuständige VII. Zivilsenat hat in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß sich bei der bereicherungsrechtlichen Behandlung von Vorgängen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, jede schematische Lösung verbietet, daß vielmehr die Besonderheiten des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. BGHZ 50, 227, 229; 58, 184, 187; 61, 289, 292; 66, 363, 364; 67, 75, 77; 72, 246, 250; 87, 393, 396; 89, 376, 378 u.a.). - BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09
Scheingesellschaft bürgerlichen Rechts und doppelte Bankanweisungen
- BGH, 03.05.1984 - VII ZR 166/83
Rückabwicklung der unveränderten Ausführung eines geänderten Dauerauftrags
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 48/04
Immobilienanlagen - Unrentable Eigentumswohnungen im Strukturvertrieb
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93
Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 15/04
Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 26/04
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 104/04
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 92/04
Treuhandabrede im Darlehensvertrag
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 63/04
Immobilien - Realkredit: Kein Einwendungsdurchgriff wie im Abzahlungsgeschäft
- OLG Stuttgart, 29.09.1998 - 12 U 66/98
Bereicherungsanspruch bei vorzeitiger Auszahlung vom Notaranderkonto
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 111/04
Widerruf erstreckt sich nicht auf Sicherungsabrede
- KG, 06.06.2006 - 4 U 121/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94
Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 400/03
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht …
- KG, 06.06.2006 - 4 U 133/05
Unwirksamkeit des Darlehensvertrages beim finanzierten Erwerb eines Anteils an …
- OLG Frankfurt, 29.11.2002 - 24 U 91/01
Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückabwicklung eines von der Bank versehentlich …
- OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto
- OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 6 U 239/03
Bauträger - Unwirksamer Darlehensvertrag: Bank muss sich an Bauträger wenden!
- OLG Köln, 31.05.2000 - 11 U 216/99
Wohnungseigentum - Rückerlangung irrtümlich doppelt gezahlter Nebenkosten
- OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
Veruntreuung öffentlicher Gelder durch einen Beamten: Rückzahlungsanspruch der …
- OLG Frankfurt, 13.12.2007 - 3 U 170/07
Insolvenzanfechtung: Einheitliche Rechtshandlung bei Zahlung von …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11
Krankenversicherung
- OLG Bamberg, 23.02.2000 - 8 U 53/99
Rückabwicklung einer irrtümlich durch eine Bank vorgenommenen Überweisung zu …
- LG München I, 06.11.2007 - 26 O 3943/07
- OLG München, 11.11.1987 - 7 U 2259/87
- OLG Nürnberg, 27.02.1991 - 4 U 3324/90
Fahrpreis für eine Taxifahrt mit mehreren Fahrgästen
- OLG München, 05.07.1995 - 7 U 2486/95
Nachträgliches Leasing nach Vertragsabwicklung
- OLG München, 29.01.1997 - 7 U 4766/96
