Rechtsprechung
Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
10.09.2001
Aktenzeichen
1 S 1596/00
Dazu im Internet
dejure.org
Widerspruch gegen Abschleppkosten
§ 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO, §§ 2 Abs. 1, 8 LGebG, es verstößt nicht gegen den Kostendeckungsgrundsatz oder das Äquivalenzprinzip, wenn die Gebühr für ein erfolgloses Widerspruchsverfahren den angefochtenen Kostenbescheid übersteigt;
§ 78 VwGO, gesetzliche Prozeßstandschaft einer Gemeinde hinsichtlich der - zusammen mit ihrem eigenen Ausgangsbescheid angefochtenen - Gebührenentscheidung der Widerspruchsbehörde
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