Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1983 - III ZR 42/83   

Widerspruch gegen Umlegungsbeschluß

§ 130 BGB, kein Zugang eines Einschreibens bei Zugang des Einlieferungsscheins

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1984, 45



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95  

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß der Einschreibebrief dem Kläger erst am 30. März 1993 in seinem Büro zugegangen ist und der am 26. März 1993 in den Wohnungsbriefkasten eingeworfene Benachrichtigungszettel den Zugang nicht ersetzt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 20.10.1983 - III ZR 42/83 - VersR 1984, 45; Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 52/69 - VersR 1971, 262 unter 2).
  • OLG Oldenburg, 30.03.1999 - 5 U 167/98  

    Auch wenn ein Arzt nicht über Behandlungsrisiken aufgeklärt hat, so haftet er

    Vielmehr war der Kläger aufgrund der vom Beklagten vorgetragenen Gesamtumstände umso mehr zu einer substantiierten Darlegung verpflichtet, um einer mißbräuchlichen Berufung auf das Aufklärungsrecht entgegenzuwirken (vgl. BGH VersR 1984, 45, 467 ff.).
  • BFH, 09.05.1984 - II R 108/83  

    Umfang der finanzgerichtlichen Prüfungspflicht bei Aufhebungsbegehren

    Nach den beim BFH getroffenen Vorkehrungen wäre das Einschreiben selbst noch am gleichen Tage am Postschalter abgefordert worden, womit der rechtzeitige Eingang des Einschreibens (vgl. das Urteil des BFH vom 22. Oktober 1975 I R 214/73, BFHE 117, 139, 141, BStBl II 1976, 76; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. Mai 1983 7 C 79/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 2344, und den Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Oktober 1983 III ZR 42/83, Versicherungsrecht 1984, 45) sichergestellt worden wäre.
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