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Windpark [BVerwG]
§ 35 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Nr. 5 BauGB, § 8a Abs. 2 Satz 2 BNatSchG, § 8 Abs. 3 BNatSchG (§ 11 Abs. 3 Satz 1 NatSchG), bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Abwägungen stehen eigenständig nebeneinander;
die Abwägungsentscheidung nach § 8 Abs. 3 BNatSchG (und § 11 Abs. 3 Satz 1 NatSchG in bundesrechtskonformer Auslegung) unterliegt einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, wenn sie im Zusammenhang mit der ebenfalls voll überprüfbaren Abwägungsentscheidung nach § 35 Abs. 1 BauGB ("nachvollziehende Abwägung") getroffen wird;
bei Erledigung (hier: Gesetzesänderung) nach Einlegung der Revision ist - ohne Rücksicht auf § 142 VwGO - gem. § 173 VwGO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 113 I 4, Abs. 5 VwGO der Übergang von einem Bescheidungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig;
§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG, Streitwert für ein Baugenehmigungsverfahren (§§ 49 ff LBO) grds. 10 % der Herstellungskosten, 7,5 % für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids (§ 57 LBO)
ibr-online
Windkraftanlage im Außenbereich: Naturschutzrechtliche Hindernisse? (IBR 2002, 217)
Öffentliches Baurecht - Vorhaben im Außenbereich
BauR 2002, 751
BauR 2002, 761
IBR 2002, 217
NVwZ 2002, 1112
ZfBR 2002, 360
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