Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
23.06.1983
Aktenzeichen
IVa ZR 136/82
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Wirkungslose Revisionszulassung

§§ 546, 554b ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine Bindung des Revisionsgerichts bei Zulassung einer Revision durch das Berufungsgericht, wenn sie bereits kraft Höhe der Beschwer statthaft ist (Hinweis: überholt durch die Neuregelung des Revisionsrechts zum 1.1.02);

§ 5 ZPO, subjektive Klagehäufung auf Klägerseite, Beschwer eines Streitgenossen (§§ 59 ff ZPO) ergibt sich (bei fehlender wirtschaftlicher Identität) aus den zusammengerechneten Streitgegenständen

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Fundstellen
NJW 1984, 927
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