Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92   

Wochenendraucher

Art. 2 Abs. 1 GG, kein "Recht auf Rausch", § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist auch im Bereich des Eigenverbrauchs nicht verfassungswidrig, Art. 3 Abs. 1 GG, keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber Straffreiheit von Alkoholgenuß

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch) zum Eigenverbrauch (kein Recht auf Rausch; Gleichstellung in Bezug auf Alkohol und Nikotin).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Strafbarkeit des Erwerbs von Haschisch

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 38, 339
  • NJW 1992, 2975
  • NStZ 1993, 85
  • MDR 1992, 1073
  • StV 1992, 513
  • NJ 1992, 568
  • AnwBl 1993, 403



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92  

    Cannabis

    Diese Bedenken können hier schon angesichts des Umfangs des Handeltreibens mit Haschisch nicht durchgreifen (vgl. auch BGH-Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92 -).".
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95  
    Ob das sogenannte "amotivationale Syndrom", bei dem es sich um ein durch Gleichgültgkeit gegenüber den Anforderungen des Lebens, lnitiativeverlust, Antriebsarmut und einem trügerischen Gefühl des Wohlbefindens gekennzeichnetes Zustandsbild handelt, eine Folge des Cannabiskonsums ist oder ob der Konsum Ausdruck der schon vorher bestehenden Lebenseinstellung darstellt, ist umstritten (vgl. BVerfGE 90, 145, 180 m.w.N.; BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 25. August 1992 in BGHSt 38, 339, 342 = StV 1992, 513 mit Anm. Schneider = NJW 1992, 2975 = MDR 1992, 1073 ; Körner, a.a.O., Rdnr. 237-239 m.w.N.).

    Eine 'Schrittmacherfunktion' auf härtere Drogen im Sinne einer stofflichen Eigenschaft der Cannabisprodukte bzw. im Sinne einer einlinigen kausalen Verknüpfung zwischen dem Konsum von Haschisch und dem Entstehen einer Heroinsucht wird zwar inzwischen allgemein verneint (BVerfGE 90, 145, 181 ; BGHSt 38, 339, 342; Körner, a.a.O., Rdnr. 243).

    Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit dem "Umsteigeeffekt die Gefahr gesehen, daß Haschischkonsum insbesondere bei jungen Menschen zu Einstellungsänderungen fuhren kann, durch die deren Anfälligkeit für den späteren Gebrauch harter Drogen um ein Vielfaches erhöht wird (BGHSt 38, 339, 342 m.w.N.).

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95  

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Sicher gibt es "keine einlinige kausale Verknüpfung zwischen dem Konsum von Haschisch und dem Entstehen einer Heroinsucht" ( BGHSt 38, 339, 342).

    Dem entspricht, daß in den dem Senat vorgelegten Strafsachen immer wieder "Drogenkarrieren" festgestellt worden sind, in denen vor einer Abhängigkeit von einer anderen Droge und der Sucht Haschisch genommen worden ist (vgl. auch BGHSt 38, 339, 342).

mehr
  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11  

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).

    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).

  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00  

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Abgesehen davon, daß sich der physische und psychische Zustand von Rauschgiftabhängigen durch fortschreitenden Konsum erfahrungsgemäß immer weiter verschlechtert, hat die Öffentlichkeit die gerade durch diesen Personenkreis verursachten erheblichen sozialen Folgen der Rauschgiftabhängigkeit wie etwa Beschaffungskriminalität zu tragen (vgl. BGHSt 38, 339, 344).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93  
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Revision, die angewendeten Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes seien verfassungswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 38, 339 = StV 1992, 513 ).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02  

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

    Es erscheint zudem zweifelhaft, ob die vom Gutachter in Betracht gezogene Drogenpsychose (vgl. dazu BGHSt 33, 8, 12 f.; 38, 339, 342) auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, da der Angeklagte, der zur Tatzeit nur in sehr geringem Umfang Drogenmißbrauch betrieb, bei dem gewaltsamen Vorgehen gegen den Nebenkläger nicht unter akutem Drogeneinfluß stand und die Tat nach den bisherigen Feststellungen keinen Bezug zu Drogen aufwies.
  • BGH, 20.10.2011 - 2 StR 288/11  
    Durch Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, auch in nicht geringer Menge, wird zwar das Rechtsgut der Volksgesundheit verletzt oder gefährdet (vgl. BGHSt 38, 339, 342 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03  

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch

    Geschütztes Rechtsgut ist in erster Linie die Volksgesundheit (BGHSt 31, 168; 34, 180; 37, 182; BGH NJW 1979, 1259; BGH StV 1983, 202; BGH StV 1992, 513 ff.; BGH StV 1999, 433).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93  
    Daß es sich bei Haschisch um eine sogenannte "weiche Droge« handelt (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Beurteilungsrahmen 8; vgl. auch BGHSt 38, 339 [340 f.]), ändert daran nichts angesichts der sehr großen Menge und der damit verbundenen Gefährlichkeit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94  
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 667/92  
  • BayObLG, 16.03.1994 - 4St RR 19/94  
  • OLG Frankfurt, 17.11.1992 - 1 Ws 186/92  
  • OLG Frankfurt, 20.01.1993 - 3 Ss 307/92  
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