Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71   

Wohnboot

§ 29 BauGB, eigenständiger bundesrechtlicher Begriff der "baulichen Anlage", bodenrechtliche Relevanz

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 44, 59
  • BauR 1973, 366
  • DVBl 1974, 236
  • DVBl 1974, 336



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)  

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91  

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    a) Der Begriff »bauliche Anlage« im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB gehört dem Bundesrecht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG 4 C 33.69 - BVerwGE 39, 154 [156 ff.]; Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 [60 f.]).

    b) Das Vorhaben der Klägerin betrifft eine Anlage, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - BVerwGE 44, 59 [62]).

    Das ist der Fall, wenn die Anlage geeignet ist, ein Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.71 - aaO.).

  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2687/10  

    Wasserrechtliche Genehmigung - Wohl der Allgemeinheit - Gemeindliches

    Ebenso ist unerheblich, ob und in welchem Maß es sich um eine feste Verbindung mit dem Erdboden handelt (BVerwG, Urt. v. 31.08.1973 - IV C 33.71 - u. Urt. v. 17.12.1976 - IV C 6.75 -; ).

    Erforderlich ist vielmehr, dass eine derart geschaffene Anlage auch planungsrechtlich relevant ist oder planungsrechtlich relevant sein kann, und sie die in § 1 Abs. 5 u. 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 u. v. 31.08.1973, a.a.O.).

    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die Schwimmsteganlage aufgrund ihrer landseitigen Anbindung und der Dalben, die in den Uferbereich gerammt werden müssen, mit dem Erdboden verbunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973, a.a.O.).

    Denn nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann in Bebauungsplänen bestimmt werden, dass Wasserflächen bzw. Wassergrundstücke von einer Bebauung freizuhalten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98  

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Wird ein Bauwerk baulich verändert, so sind die Merkmale eines Vorhabens im Sinne des § 29 BauGB erfüllt, wenn der Änderung städtebauliche (bauplanungsrechtliche) Relevanz zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. August 1973 BVerwG 4 C 33.71 BVerwGE 44, 59, und vom 3. Dezember 1992 BVerwG 4 C 27.91 BVerwGE 91, 234).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht