Rechtsprechung

Gericht
BVerwG
Datum
14.11.1975
Aktenzeichen
IV C 84.73
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Wohnhaus im Wald

Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem sich eine Behörde zum Erlaß eines gesetzwidrigen Verwaltungsakts verpflichtet, ist grds. unwirksam (vgl. jetzt § 59 VwVfG)

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Fundstellen
BVerwGE 49, 359
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