Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93 |
Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt
§ 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB nF), "der Wohnung von Menschen dient", Entwidmung, maßgeblich der Wille aller Bewohner, "In Brand gesetzt", Vollendungszeitpunkt;
§ 344 Abs. 1 StPO, ausnahmsweise Unwirksamkeit einer Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch bei lückenhaften Feststellungen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 1994, 130
Wird zitiert von ... (32)
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 Das setzt allerdings voraus, daß die tatrichterlichen Schuldfeststellungen eine tragfähige Grundlage für die Bemessung der Rechtsfolgen bilden (vgl. BGHSt 43, 293, 300 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; st. Senatsrechtsprechung;… vgl. SenE a.a.O. u. VRS 77, 452, 453).
Als unwirksam ist eine Beschränkung auf den Strafausspruch allerdings anzusehen, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so mangelhaft sind, daß sie dem Berufungsgericht keine ausreichende Grundlage für seine Entscheidung über die Rechtsfolge liefern (BGHSt 33, 59 = NJW 1985, 1089; BGH NJW 1996, 2663, 2664 f.; BGHSt 43, 293 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; SenE VRS 60, 445; SenE 77, 452, 453;… Ruß a.a.O. § 318 Rdnr. 7a).
Sind die Feststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widerspruchsvoll, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und damit keine hinreichende Grundlage für die Überprüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden, ist die Berufungsbeschränkung unwirksam (BGH NStZ 1994, 130; BayObLG VRS 93, 108; st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE VRS 68, 278, 280; VRS 73, 385 f.; VRS 77, 452, 453; VRS 82, 39, 40; NStZ 1989, 339; SenE v. 29.06.1999 - Ss 273/99 -; v. 30.07.1999 - Ss 339/99 -;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rdnr. 16 m.w.N.).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
Vor allem kann aber der Unrechts- und Schuldgehalt des (vollendeten oder versuchten) Betrugs nicht ohne Berücksichtigung dieser Gegebenheiten beurteilt werden, erst Art und Ausmaß der Brandstiftung konstituieren die Schwere des Betrugsvorwurfs (vgl. auch die beiden Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1993 3 StR 334/93 - und vom 9. August 1995 - 1 StR 282/95; in denen wegen der engen Verknüpfung zwischen den beiden Handlungen der an sich rechtsfehlerfreie Schuldspruch wegen versuchten Betrugs mit aufgehoben worden ist). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07
Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient; …
An einer derartigen Nutzung fehlt es etwa dann, wenn das Gebäude leer steht (vgl. BGH NStZ 1984, 455), der bisher einzige Bewohner getötet wurde (BGHSt 23, 114 f.) oder alle Bewohner das Gebäude als Wohnung aufgegeben haben (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130; NStZ-RR 2005, 76;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 aF Wohnung 3, 6).In letztgenanntem Fall muss der Willensentschluss zur Aufgabe der Wohnung nicht durch eine vor der Brandlegung nach außen erkennbar gewordene Handlung manifest geworden sein (BGHSt 16, 394, 396); vielmehr genügt es, dass der Entschluss in der Brandlegung seinen Ausdruck findet, sei es, dass alle Bewohner an dieser mitwirken (BGHSt 16, 394, 396; 26, 121, 122) oder zu ihr anstiften (BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130), sei es, dass sie mit der Inbrandsetzung des Gebäudes zumindest einverstanden sind (BGH NStZ-RR 2004, 235, 236; 2005, 76).
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 189/01
Schwere Brandstiftung; Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient (Aufgabe des …
Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch einen anderen legen läßt (vgl. BGH NStZ 1994, 130 m.w.N.).Der Entschluß, eine Räumlichkeit als Wohnung aufzugeben, kann nach Sachlage auch dadurch zum Ausdruck kommen, daß der Alleinbewohner einen Brand selbst legt oder durch einen anderen legen läßt (vgl. BGH NStZ 1994, 130 m.w.N.).
- BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
Diese Beschränkung ist jedoch nicht wirksam, weil es, wie ausgeführt, an tragfähigen Feststellungen zum Schuldspruch fehlt (vgl. BGH NStZ 1994, 130;… Pikart in KK, StPO 3. Aufl., § 344 Rdn. 20 a.E.). - BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97
BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch …
Diese Beschränkung ist jedoch nicht wirksam, weil es - wie ausgeführt - an tragfähigen Feststellungen zum Schuldspruch fehlt (vgl. BGH NStZ 1994, 130; BGH…, Urt. vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 - insoweit in BGHSt 40, 97 nicht abgedruckt;… Pikart in KK, StPO 3. Aufl. § 344 Rdn. 10 a.E.). - BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98 Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen der Brandstiftungstaten hat zur Folge, daß jeweils auch der Schuldspruch wegen des tateinheitlich begangenen Delikts nach § 265 StGB aufgehoben werden muß (vgl. BGH NStZ 1994, 130, 131).
- OLG Köln, 15.11.2002 - Ss 458/02
Wirksame Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Wie ausgeführt, erfordert eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch indes keine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (vgl. BGHSt 7, 283; vgl. dazu, dass bei vollständigen Feststellungen zum Schuldspruch eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam ist: BGHSt 33, 59 = NJW 1985, 1089; NStZ 1994, 130;… Ruß in KK-StPO, § 318 Rdnr. 7 a m.w.N.). - BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04
Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle …
Das Landgericht hat aber, wie die Revision zutreffend rügt, rechtsfehlerhaft nicht geprüft, ob die Zweckbestimmung des Gebäudes zu Wohnzwecken vor der Brandlegung von sämtlichen Bewohnern aufgegeben wurde (vgl. BGHSt 10, 215; 16, 396; 26, 122; BGH NStZ 1988, 71; 1994, 130). - BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03
Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der …
Denn die Aufgabe als Wohnung bedarf keines formalen Aktes und kann auch in einem Einverständnis mit der Brandlegung enthalten sein (vgl. BGH NStZ 1992, 541; 1994, 130). - BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige …
- BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98
Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch
- BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00
Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht …
- OLG Rostock, 22.10.2004 - 1 Ss 210/04
Versagung der Bewährungsaussetzung zur Verteidigung der Rechtsordnung bei …
- BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95
- BayObLG, 25.11.1996 - 1St RR 189/96
- OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 82/00
- OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 530/03
Anforderungen an die Feststellung bei Beschränkung der Berufung auf den …
- OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung
- BGH, 10.12.1998 - 3 StR 364/98
Schwere Brandstiftung; Entwidmung eines Gebäudes bei einvernehmlichem …
- OLG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2b Ss 204/00
Prüfung der Berufungsbeschränkung durch Revisionsgericht - Ermittlung des …
- OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 Ss 58/05
Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Verfall des …
- OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05
- OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ss 45/09
- BayObLG, 10.01.1996 - 1 ObOWi 643/95
- OLG Köln, 27.01.1998 - Ss 720/97
- OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11
- OLG Köln, 17.11.2005 - 81 Ss OWi 53/05
- OLG Köln, 30.12.2005 - 82 Ss OWi 54/05
- OLG Hamm, 02.02.2012 - 3 RVs 4/12
Berufungsbeschränkung, Mindestfeststellungen, Besitz, Betäubungsmittel, …
- KG, 29.01.2001 - 1 Ss 171/00
- OLG Köln, 15.11.2005 - 82 Ss 64/05
