Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82 |
Würgegriff
§ 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, fehlender Tatplan
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
StGB (1975) § 24 Abs. 1
- Jurion
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StGB (1975) § 24 Abs. 1
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 31, 170
- NJW 1983, 764
- NStZ 1983, 360
- MDR 1983, 328
- StV 1983, 100
- JR 1984, 70
Wird zitiert von ... (68)
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
»Auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes kommt es für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (Ergänzung zu BGHSt 31, 170 und 33, 295).«.Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch auf die Vorstellung des Täters nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung, also auf den "Rücktrittshorizont" an (BGHSt 31, 170, 176; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Beschl. v. 2. September 1987 - 2 StR 420/87).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 1985 (4 StR 326/85 = BGHSt 33, 295; dazu Roxin JR 1986, 424) dargelegt, daß er - in Übereinstimmung mit einer im Schrifttum weit verbreiteten Auffassung (…vgl. die Nachweise a.a.O.. S. 298) - dazu neigt, die in BGHSt 31, 170 mitgeteilten Grundsätze auch dann anzuwenden, wenn der Täter entsprechend einem fest umrissenen Tatplan gehandelt hat (…a.a.O.. S. 299).
Ob er sich bei Tatbeginn über die erforderlichen Handlungen genaue, weniger genaue oder gar keine Gedanken gemacht hat (vgl. BGHSt 31, 170, 175), kann dabei keine ausschlaggebende Rolle spielen.
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Der vorlegende Senat hat die Auffassung vertreten, daß ein beendeter Versuch, der voraussetzt, daß der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält ( BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264; 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17), nicht gegeben sei.Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Der Bundesgerichtshof hat in einer Reihe von Entscheidungen hierzu ausgeführt, bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, liege es auf der Hand, daß er die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt ( BGHSt 31, 170; 33, 295; BGH NStZ 1986, 312;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 1 bis 5).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
In teilweiser Abkehr von älterer Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof sich inzwischen auf den Standpunkt gestellt, daß der Versuch in der Regel dann beendet ist, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (BGHSt 31, 170 ff).Der Senat neigt dazu, in Anwendung der in BGHSt 31, 170 niedergelegten Grundsätze, beendeten Versuch nicht schon anzunehemen, wenn der Täter die von vornherein geplante Handlung ausführt, sondern erst dann, wenn er nach der letzten Ausführungshandlung die tatsächlichen Umstände, die den Erfolgseintritt nahelegen, erkennt oder wenn er den Erfolgseintritt in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit der Handlung für möglich hält.
Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, ob der Angeklagte den Erfolgseintritt nach der Feststellung der Verletzung noch wollte oder billigte (BGHSt 31, 170, 177); er braucht auch nicht die Gewißheit des Erfolgeintritts zu haben.
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Der Begriff der Beendigung kann inhaltlich nicht mit demselben Ausdruck gleichgesetzt werden, der nach der Rechtsprechung des BGH für die Unterscheidung von beendetem und unbeendetem Versuch beim strafbefreienden Rücktritt entscheidend ist (vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 297 ff.). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Versuch regelmäßig dann beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (BGHSt 31, 170, 175).Beim Tötungsversuch ist danach maßgeblich, daß der Täter in diesem Zeitpunkt die naheliegende Möglichkeit erkannte, sein Opfer werde die Verletzungen nicht überleben (BGHSt 31, 170, 177).
- BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04
Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter …
Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt ( BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300).Ein beendeter Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB, der für die Straffreiheit Gegenmaßnahmen des Täters zur Erfolgsabwendung verlangt, liegt entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht erst bei Kenntnis vom sicheren Todesverlauf (…vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 4), sondern schon dann vor, wenn der Täter die naheliegende Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt, selbst wenn er ihn nunmehr weder will noch billigt ( BGHSt 31, 170, 177; 33, 295, 300).
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Ob ein unbeendeter oder ein beendeter Versuch vorliegt, richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).Dies richtet sich nach der Vorstellung, die der Täter zu dem Zeitpunkt hat, zu dem er auf die ihm mögliche Weiterführung der Tat verzichtet ("Rücktrittshorizont"; st. Rspr. seit BGHSt 33, 295 ff. unter Hinweis auf BGHSt 31, 170).
- BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04
Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts; …
Zutreffend hat die Strafkammer für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 1. Alt. StGB - denn zur Rettung des Geschädigten beizutragen, hatte der Angeklagte nichts beigetragen (§ 24 Abs. 1 2. Alt. StGB) und sich darum auch nicht bemüht (§ 24 Abs. 2 StGB) - darauf abgestellt, ob der Angeklagte nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hielt - sogenannter Rücktrittshorizont - (seit BGHSt 31, 170;… vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 24 Rdn. 15).Zu diesem Zeitpunkt war die für die Entscheidung der Frage, ob aus Sicht des Angeklagten ein beendeter oder ein unbeendeter Versuch vorlag, maßgebende Zeitspanne bereits abgelaufen, denn der Angeklagte hatte keine Angriffsmöglichkeit mehr (vgl. BGHSt 31, 170 [176]; 36, 224 [225]).
- BGH, 19.12.2000 - 4 StR 525/00
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch; Fehlgeschlagener, unbeendeter, …
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGHSt 31, 170, 171; 39, 221, 227).Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227).
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89 Nach dieser Rechtspr. kommt es sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als »auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplanes ... für die Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält« (BGHSt 35, 90 [hier: III (310) 147 c] im Anschluß an BGHSt 33, 295 [hier: III (310) 126 a-d] und BGHSt 31, 170 [hier: III (310) 98 a-b] m..).«.
Die Orientierung an der Perspektive des Tatplans hat der BGH im Jahr 1982 aufgegeben (BGHSt 31, S. 170 ff. [hier: III (310) 98 a-b];… vgl. auch BGHSt 35, S. 90 ff [hier: III (310) 147 c];… BGH NStZ 1989, S. 317;… BGH NStZ 1990, S. 30).
- BGH, 24.10.2002 - 4 StR 369/02
Unbeendeter Versuch; Rücktritt (freiwillig; Rücktrittshorizont).
- BGH, 10.10.2000 - 4 StR 372/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Totschlag; Beendeter Versuch (Keine Vorstellungen über …
- BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und …
- BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10
Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke; …
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Versuchte und vollendete Erpressung (empfindliches Übel; Näheverhältnis; …
- BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …
- BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
- BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
- BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …
- BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06
Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden …
- BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
- BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92
Rücktritt vom Mordversuch
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 526/02
Bedingter Vorsatz (extrem gefährliches Handeln); Beweiswürdigung; Rücktritt vom …
- BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des …
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03
Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom …
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85
Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
- BGH, 03.02.1999 - 2 StR 540/98
Rücktritt bei versuchtem Totschlag
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
- BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94
- BGH, 17.11.1999 - 3 StR 472/99
Rückritt vom Versuch; Beendeter und unbeendeter Versuch
- BGH, 15.03.2000 - 2 StR 42/00
Rückritt vom versuchten Totschlag
- BGH, 07.06.1983 - 1 StR 224/83
- BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch
- BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
- BGH, 21.08.1997 - 4 StR 362/97
- BGH, 05.11.1998 - 4 StR 474/98
- BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
- BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 658/98
Rücktritt vom Versuch bei Rauschtat; Rücktrittshorizont bei Rauschtat; …
- BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86
- BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
- BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 162/94
- BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94
- BGH, 12.04.1995 - 2 StR 105/95
- BGH, 06.08.1998 - 4 StR 354/98
- BGH, 28.07.1986 - 2 StR 129/86
- BGH, 01.07.1987 - 2 StR 147/87
- BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
- BGH, 22.11.1991 - 2 StR 451/91
- BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93
- BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93
- LG Bonn, 21.09.2004 - 24 K 2/04
- BGH, 09.04.1987 - 3 StR 618/86
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 513/87
- BGH, 09.12.1987 - 2 StR 586/87
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 9/92
- BGH, 14.05.1993 - 2 StR 197/93
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