Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99   

Würgegriff des Kaufhausdetektivs

§ 227 StGB, § 127 StPO, Verhältnismäßigkeit, § 32 StGB, Notwehrlage in Ausübung des Festnahmerechts;

§ 16 StGB, Erlaubnistatbestandsirrtum bei Verkennung der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 32 StGB; § 227 StGB
    Festnahmerecht (Jedermannalternative); Körperverletzung mit Todesfolge; Notwehrrecht; Fahrlässigkeit; Verhältnismäßigkeit; Angemessenheit.

  • lexetius.com

    StPO § 127 Abs. 1 Satz 1

  • DFR

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Festnahmerecht eines Kaufhausdetektivs

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 45, 378
  • NJW 2000, 1348
  • NStZ 2000, 603
  • StV 2001, 258



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02  

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auch insoweit kommt es auf die konkrete Lage an, in subjektiver Hinsicht zudem darauf, welche Vorstellungen der Angeklagte gegebenenfalls zum Verteidigungserfolg seiner Gegenwehr hatte (vgl. BGHSt 45, 378, 384; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 32 Rdn. 27).

    Hätte der Angeklagte über die Eignung der Tötung M. s zur Abwendung des Geldverlustes geirrt, käme möglicherweise ein Erlaubnistatbestandsirrtum und damit fahrlässige Tötung in Betracht (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; BGHSt 45, 378, 384).

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07  

    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft

    Bei irriger Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts entfällt der Vorsatz wegen eines Irrtums nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB analog (vgl. BGHSt 45, 378, 384).

    b) Bei irriger Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts durch den Angeklagten wäre der Vorsatz wegen eines Irrtums nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB analog entfallen (vgl. BGHSt 45, 378, 384), indes eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in den Blick zu nehmen gewesen (vgl. BGH aaO).

  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00  

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum.

    Im Verkennen dieses Sachverhalts liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Handelns entfallen läßt (vgl. BGHSt 45, 378, 384; BGH NStZ 1996, 29, 30; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1).
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  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02  

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

    Diese Würdigung zum Vorstellungsbild des Angeklagten, die lediglich auf den Beginn dieser körperlichen Auseinandersetzung und nicht auf den Zeitpunkt des Eingreifens des Angeklagten abstellt, greift zu kurz: Für die Putativnothilfe entsprechend §§ 32, 16 Abs. 1 S. 1 StGB ist nicht nur die für den Angeklagten zur Tatzeit ungeklärte und allenfalls für die Rechtswidrigkeit eines Angriffs des T. relevante Frage entscheidend, wer die tätliche Auseinandersetzung begonnen hatte, sondern auch, ob es nach der Vorstellung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat einen unmittelbar bevorstehenden (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1) oder noch andauernden rechtswidrigen Angriff (vgl. BGHSt 45, 378, 384) abzuwehren galt.
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 37/07  

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); vermeidbarer

    Das auch in diesem Zusammenhang geltende Verhältnismäßigkeitsprinzip verbietet es regelmäßig - jedenfalls bei Straftaten von geringem Gewicht -, zur Fluchtverhinderung Handlungen vorzunehmen, die zu einer ernsthaften Gesundheitsbeschädigung oder zu einer unmittelbaren Lebensgefährdung führen ( BGHSt 45, 378, 381; Boujong in KK 5. Aufl. § 127 Rdn. 19; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 127 Rdn. 19; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 127 Rdn. 14; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07  

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Sie wäre allenfalls daraufhin zu prüfen, ob sie - nach tatrichterlicher Beweiswürdigung - einen glaubhaften Irrtum des Angeklagten über einen rechtfertigenden Sachverhalt begründen könnte, mit der Konsequenz eines Vorsatzausschlusses und der Würdigung der Tat unter dem Gesichtspunkt fahrlässiger Tötung (vgl. BGHSt 45, 378, 384).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05  

    Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft

    Denn dem Soldaten ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum zuzubilligen, der wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten ist (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 4 StR 558/99 BGHSt 45, 378 ).
  • BGH, 15.10.2008 - 5 StR 487/08  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

    Ergänzend bemerkt der Senat: Der Senat entnimmt dem Zusammenhang der Urteilsgründe, dass die Schwurgerichtskammer das Vorliegen eines - nach der Einlassung des Angeklagten zu prüfenden - Erlaubnistatbestandsirrtums nach Eintritt der vom Angeklagten durch Halskompression herbeigeführten Bewusstlosigkeit des nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig Festgenommenen (vgl. BGHSt 45, 378, 384) durch Sachverständigenbeweis (UA S. 15) und weitere fehlerfrei festgestellte Umstände (missachtete Aufforderung durch Dritte, den Würgegriff zu lockern; Urinieren durch den Bewusstlosen) verneint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 192/07 Rdn. 28).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08  

    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

    Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung sind dann gerechtfertigt (BGHSt 45, 378, 381 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06  

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

    Dem Soldaten ist jedoch ein Tatbestandsirrtum zuzubilligen, der wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten ist (vgl. u.a. Urteil vom 21. Dezember 2006 BVerwG 2 WD 19.05 ; BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 4 StR 558/99 BGHSt 45, 378 ).
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