Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90 |
Wundinfektion durch Keimübertragung vom Operateur
§ 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweiserleichterungen bei Gefahren aus dem voll beherrschbaren Risikobereich des Krankenhauses
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Kurzfassungen/Presse (4)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtinco.de (Leitsatz)
- ratgeber-arzthaftung.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Beweislasten und Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess
- haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)
Hygienemängel bei der Behandlung - krank durch's Krankenhaus: Haftung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 1541
- MDR 1991, 730
- VersR 1991, 467
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06
Arztrecht - Spritzenabszess infolge Infektion durch Arzthelferin: Beweislast?
Zur Darlegungs- und Beweislast des Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken bei einem Spritzenabszess des Patienten infolge einer Infektion durch eine als Keimträger feststehende Arzthelferin (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467).*).a) Entgegen der Auffassung der Revision widerspricht die angefochtene Entscheidung nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Haftung des Arztes für Hygienemängel (Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467 = NJW 1991, 1541).
Anders als in dem oben erörterten Fall (Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - aaO), in dem die Annahme eines voll beherrschbaren Risikos letztlich daran scheiterte, dass die Keimübertragung durch irgendein Mitglied des Operationsteams erfolgte, jedoch ungeklärt war, welches Mitglied mit dem Keim infiziert war, ist das von einer infizierten Person ausgehende Risiko in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Identität des Keimträgers feststeht, für die Behandlungsseite objektiv voll beherrschbar.
Steht fest, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, so hat der Krankenhausträger bzw. der Arzt für die Folgen der Infektion sowohl vertraglich als auch deliktisch einzustehen, sofern er sich nicht dahin gehend zu entlasten vermag, dass ihn an der Nichtbeachtung der Hygieneerfordernisse kein Verschulden trifft, er also beweist, dass alle organisatorischen und technischen Vorkehrungen gegen von dem Personal der Klinik oder der Arztpraxis ausgehende vermeidbare Keimübertragungen getroffen waren (Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - aaO).
- BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
bb) Soweit das Berufungsgericht hilfsweise in Erwägung zieht, daß die Infektion beim Verbandswechsel eingetreten sei, ohne daß ein Verschulden der Beklagten festzustellen sei, erstrebt die Revision Beweiserleichterungen unter dem Blickpunkt des durch das Krankenhaus voll beherrschbaren Risikos (hierzu Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - NJW 1991, 1541, 1542). - OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei einem Spitzenabszess
Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ).Die Ausführungen in der vom Senat zitierten Entscheidung BGH NJW 1991, 1541 sprechen teilweise sogar gegen sie (S. 1543).
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich
Zwar ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich eine Partei auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Erklärung die in einer Beweisaufnahme zutage getretenen Umstände hilfsweise zu Eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (vgl. BGH, Urt. v. 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, NJW 1991, 1541, 1542; v. 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; v. 26. Juli 2005 - X ZR 109/03, NJW 2006, 63, 65). - BGH, 03.04.2001 - VI ZR 203/00
Verfahrensrecht - Zu eigen machen von bei Beweisaufn zutage tretenden Umständen
Das Berufungsgericht schöpft damit verfahrensfehlerhaft den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt nicht aus (§ 286 ZPO) und läßt außerdem den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Grundsatz außer acht, daß sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände jedenfalls hilfsweise zu eigen macht, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind (§ 286 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467, 468). - BGH, 26.07.2005 - X ZR 109/03
Bindungswirkung einer Verurteilung zur Herausgabe
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, daß sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände, soweit sie ihre Rechtsposition zu stützen geeignet sind, hilfsweise zu eigen macht (…BGH, Urt. v. 03.04.2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; Urt. v. 08.01.1991 - VI ZR 102/90, NJW 1991, 1541, 1542). - OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04 Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1607).
Selbst Keimübertragungen durch ein Mitglied des Operationsteams sind überdies nicht stets vermeidbar (BGH, NJW 1991, 1541, 1542).
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Zum anderen hat sich inzwischen ergeben, was sich die Klägerin nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 1541, 1542) stillschweigend zu eigen gemacht hat, dass die Gesamtprovision über 15% lag, so dass es auf eine Wahrnehmung der falschen Angaben ohnehin nicht ankam, weil die Fondsgesellschaft die richtigen Zahlen schon von sich aus hätte hinreichend deutlich mitteilen müssen. - BGH, 12.02.2009 - IX ZB 158/08
Insolvenzrecht - Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, hier müsse der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz Anwendung finden, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden Umstände, soweit sie ihre Position zu stützen geeignet sind, jedenfalls hilfsweise zu eigen macht (BGH, Urt. v. 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, NJW 1991, 1541, 1542; v. 3. April 2001 - VI ZR 203/00, NJW 2001, 2177, 2178; v. 26. Juli 2005 - X ZR 109/03, NJW 2006, 63, 65). - BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines …
Das Berufungsgericht hat verkannt, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90 - VersR 1991, 467, 468 mit Anm. Jaeger). - LG Stralsund, 25.02.2011 - 6 O 308/10
Der Kläger nimmt die beklagte Gemeinde mit der vorliegenden Klage auf …
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
Sachverständige - Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin
- OLG Hamm, 30.11.2005 - 3 U 61/05
Zum Schmerzensgeldanspruch wegen infektiöser Komplikationen nach Einsatz einer …
- BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
- OLG Zweibrücken, 16.01.2007 - 5 U 48/06
Klysma (Klistier, Darmeinlauf), Risikoaufklärung, Behandlungsfehler, Umkehr der …
- OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07
Zu den Voraussetzungen der Arzthaftung wegen der Infektion mit einem MRSA-Keim …
- OLG Köln, 20.05.2010 - 18 U 122/09
Rechtsfolgen der Behandlung einer Bareinlage als verdeckte Sacheinlage
- BGH, 09.04.1991 - VI ZR 106/90
- OLG Zweibrücken, 16.09.2008 - 5 U 3/07
Haftung für nicht im Operationsbereicht (Knie) zurückgelassenen Kirschnerdraht, …
- OLG Stuttgart, 01.12.1994 - 14 U 48/93
Arzthaftung bei verkannter Pflicht zur therapeutischen Aufklärung
- OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Haftung des Krankenhausträgers - unzureichende Aufklärung vor Operation; …
- OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 93/04
- BGH, 20.05.2010 - V ZR 201/09
Verfahrensrecht - Vortrag zu geschätzten Mängelbeseitigungskosten reicht
- OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 15/10
Verkehrssicherungspflicht - Übertragung von Verkehrssicherungspflichten
- LG Osnabrück, 23.10.2002 - 2 O 898/01
Arzthaftung: Erforderlichkeit der medikamentösen Thromboseprophylaxe nach einer …
- OLG Stuttgart, 03.12.2002 - 1 U 22/02
Arzthaftung: Voraussetzungen einer Lebertransplantation; Reduktion der …
- KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
Heimvertrag: Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Heimbewohner vor Schädigung
- OLG Hamm, 20.08.2007 - 3 U 274/06
Zur Nachweispflicht des Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und …
- OLG Hamm, 26.04.1999 - 3 U 8/99
Verfahrungsmangel in Arzthaftungssachen
- LG Osnabrück, 23.10.2002 - 2 O 1224/00
Unterarmfraktur, Fehlstellung
- LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
Wenn Krankenhäuser krank machen …
- OLG Hamm, 27.01.1999 - 3 U 127/97
Video beweist: Sterilisation missglückt - Frauenarzt muss Schadenersatz für …
- BGH, 17.01.2012 - VI ZR 336/10
Schadensrecht - Injektion eines homöopathischen Eigenblutprodukts
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 52/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- BGH, 26.01.2012 - IX ZB 51/10
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- OLG Düsseldorf, 23.03.1995 - 8 U 85/93
Arzthaftung bei Verzicht auf eine frühzeitige Wundrevision
- LG Landau/Pfalz, 27.09.2002 - 1 S 85/02
Schmerzensgeld aus Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht
- OLG Hamm, 05.11.2003 - 3 U 240/02
- OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02
- OLG Hamm, 27.09.2004 - 3 U 113/04
- OLG Hamm, 08.12.2004 - 3 U 74/04
- OLG Stuttgart, 13.06.1991 - 14 U 51/90
- OLG Köln, 31.01.2001 - 5 U 214/99
- OLG Köln, 05.08.2009 - 5 U 69/08
- OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09
- OLG Hamm, 09.12.2011 - 3 U 122/09
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