Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80 |
Zahlung an nachrangigen Vollstreckungsgläubiger
§ 812 BGB, zum Bereicherungsausgleich, wenn der Drittschuldner irrtümlich auf eine nachrangige Forderungspfändung (§§ 829, 804 Abs. 3 ZPO) gezahlt hat: direkter Bereicherungsanspruch gegen den Vollstreckungsgläubiger
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum bereicherungsrechtlichen Ausgleich bei irrtümlicher Zahlung einer mehrfach gepfändeten Forderung durch den Drittschuldner an den nachrangigen Vollstreckungsgläubiger
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 82, 28
- NJW 1982, 173
- ZIP 1981, 1380
- ZIP 1982, 1482
- MDR 1982, 221
- BauR 1982, 71
Wird zitiert von ... (43)
- BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01
Zwangsvollstreckung - Rückforderung durch den Drittschuldner
Leistet der Drittschuldner an den Vollstreckungsgläubiger, weil er irrtümlich davon ausgeht, daß die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung besteht, kann er den gezahlten Betrag vom Vollstreckungsgläubiger kondizieren (im Anschluß an BGHZ 82, 28).*).b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich der Bereicherungsausgleich im Drei-Personen-Verhältnis entscheidend danach, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (BGHZ 82, 28, 30; 105, 365, 369).
Er verfolgt deshalb mit der Zahlung auch den Zweck, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen (BGHZ 82, 28, 32).
Der Vollstreckungsgläubiger ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die gepfändete Forderung in Wahrheit nicht besteht, weil sie zuvor anderweitig abgetreten wurde (BGHZ 82, 28, 33; vgl. auch BGHZ 78, 201, 204).
In den vorausgegangenen Entscheidungen (BGHZ 78, 201; 82, 28) ist er indes als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Zahlung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger ohne Rechtsgrund erfolgt und von diesem kondiziert werden kann, wenn die gepfändete und ihm zur Einziehung überwiesene Forderung nicht besteht.
Denn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten eines Vollstreckungsgläubigers ergeht ohne Zutun des Vollstreckungsschuldners, ja sogar gegen seinen Willen (vgl. BGHZ 82, 28, 31).
Der Streitfall unterscheidet sich von dem in der Rechtsprechung bisher behandelten Fall der Mehrfachpfändung lediglich dadurch, daß es dem Drittschuldner nicht darum gehen kann, das jeweilige Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen zu bringen, um jeder weiteren Inanspruchnahme durch andere Pfändungsgläubiger zu entgehen (vgl. BGHZ 82, 28, 32).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 1 U 199/00
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Zahlungen des Drittschuldners an den …
b) Eine bereicherungsrechtliche Abwicklung nach diesen Grundsätzen kann auch in dem Dreipersonenverhältnis zwischen Hauptschuldner, Drittschuldner und Vollstreckungsgläubiger in Betracht kommen (BGHZ 82, 28 ).Diesen Zweck kann er nur erreichen, wenn er das Einziehungsrecht des Vollstreckungsgläubigers zum Erlöschen bringt (BGHZ 82, 28, 32; Joost, WM 1981, 82).
Vor diesem Hintergrund ist für den Drittschuldner fortan das Verhältnis zu dem Vollstreckungsgläubiger maßgeblich, während der Vollstreckungsschuldner für ihn bedeutungslos wird (BGHZ 82, 28, 31; BGH, NJW 1918, 1914).
Im Falle eines derartigen Irrtums des Drittschuldners hat der Bundesgerichtshof einen Bereicherungsausgleich unmittelbar zwischen dem Drittschuldner und dem Vollstreckungsgläubiger anerkannt (BGHZ 82, 28 ff.).
Der Anspruch eines Drittschuldners gegen einen Vollstreckungsgläubiger im Dreipersonenverhältnis aus Leistungskondiktion ist höchstrichterlich anerkannt, wenn sich der Drittschuldner im Irrtum über die Rangfolge der Pfändungen befand (BGHZ 82, 28 ).
- BFH, 13.02.1996 - VII R 89/95
Rückforderung des auf den Ehegatten des Vollstreckungsschuldners entfallenden …
Die Überweisung ermächtigt ihn zu allen im Recht des Schuldners begründeten, der Befriedigung dienenden Maßnahmen; er darf daher im eigenen Namen die Forderung einziehen, mit ihr aufrechnen und auf Leistung an sich klagen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28).Aufgrund der mit der Zahlung an den Pfändungsgläubiger verbundenen Zwecksetzung hat der BGH einem Drittschuldner, der bei mehrfacher Forderungspfändung irrtümlich an einen nachrangigen Vollstreckungsgläubiger geleistet hat, einen Bereicherungsanspruch gegen den nachrangigen Pfändungsgläubiger zugesprochen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 82, 28).
- BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99
Vollstreckungsrecht - Klage geg.Drittschuldner auf Erfüllung an Pfändungsgläuber
Die Überweisung bewirkt lediglich, daß er die Forderung nicht mehr für sich einziehen, also nicht Leistung an sich verlangen kann (RGZ 83, 116, 118 f; BGHZ 82, 28, 31; 114, 138, 141).Erhält ein Pfändungsgläubiger im Einzelfall gleichwohl nicht die volle ihm zustehende Leistung und wird an den Schuldner zu viel ausbezahlt, kann er jedenfalls gegen den Schuldner einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen (vgl. BGHZ 82, 28).
- BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05
Verbraucherrecht - Telekommunikation: Einwahl zum Mehrwertdienst über Dritten
Danach richtet sich die einer Zuwendung gegebene Zweckbestimmung, die wiederum für das Leistungsverhältnis maßgebend ist, innerhalb dessen der kondiktionsrechtliche Ausgleich zu vollziehen ist (ständige Rechtsprechung z.B.: BGHZ 82, 28, 30 m.w.N.). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung - …
Der Pfändungsgläubiger erhält lediglich ein eigenes Einziehungsrecht (§ 835 Abs. 1 ZPO; vgl hierzu BGHZ 82, 28, 31;… BSGE 67, 143, 147 f = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1).Von § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X werden mithin alle Erstattungsansprüche erfaßt, in denen - für den Empfänger erkennbar - der Träger der Sozialleistung bewußt und gewollt an einen bestimmten Empfänger geleistet und dessen Vermögen vermehrt hat, um seiner vermeintlichen Pflicht nicht nur gegenüber dem Versicherten (Pfändungsschuldner), sondern auch gegenüber dem Pfändungsgläubiger aufgrund des Einziehungsrechts aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nachzukommen (vgl hierzu BGHZ 82, 28, 32 f).
- BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts
Die Überweisung ermächtigt den Kläger als Vollstreckungsgläubiger, eine Forderung der GmbH gegen die Beklagten einzuziehen und auf Leistung an sich selbst zu klagen (§ 836 Abs. 1 ZPO; vgl. BGHZ 82, 28, 31). - BFH, 01.03.1990 - VII R 103/88
Rückforderung einer irrtümlichen Steuererstattung durch das FA bei …
Der Senat schließt sich auch für den Geltungsbereich des § 37 Abs. 2 AO 1977 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28, NJW 1982, 173;… zustimmend Palandt-Thomas, a. a. O., § 812 Anm. 5 B, b) an, nach der der Zweck der Leistung den rechtlichen Grund mitbestimmt.Sie ist im übrigen durch die Rechtsprechung des BGH überholt (vgl. NJW 1982, 173).
- BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88
Irrtümliche Auszahlung eines Steuererstattungsbetrages
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, daß ein Drittschuldner, der bei mehrfacher Forderungspfändung irrtümlich an einen nachrangigen Vollstreckungsgläubiger leistet und deshalb nochmals an den vorrangigen Gläubiger zahlen muß, den an den nachrangigen Gläubiger gezahlten Betrag von diesem aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) zurückverlangen kann und sich insoweit nicht an den Vollstreckungsschuldner halten muß (Urteil vom 8. Oktober 1981 VII ZR 319/80, BGHZ 82, 28).Für die Leistung an den nachrangigen Vollstreckungsgläubiger fehlt es an dem durch die getroffene Zweckbestimmung festgelegten rechtlichen Grund; die Leistung kann deshalb von diesem zurückverlangt werden (BGHZ 82, 28, 31, 32;… Stöber, Forderungspfändung, 8. Aufl., Rdnr. 612 a;… Palandt/Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 49. Aufl., § 812 Anm. 5 B b).
- BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06
Verfahrensrecht - Änderung des Streitgegenstands
Sie verschafft dem Vollstreckungsgläubiger aber ein eigenes Einziehungsrecht und ermächtigt ihn, die Forderung in eigenem Namen einzuziehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 319/80, WM 1981, 1338). - BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86
Einbeziehung von ZVG in Vertrag; verlängerter Eigentumsvorbehalt; gewillkürte …
- BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04
Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem …
- BGH, 27.03.2008 - VII ZB 70/06
Zwangsvollstreckung
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
- BGH, 26.01.2006 - I ZR 89/03
Versehentlich gezahlte Beträge an vermeintl. Gläubiger: Kondiktion?
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 10/02
Insolvenzrecht - Anspruch aus § 104 VglO
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …
- BGH, 03.08.1995 - IX ZR 34/95
Begriff der Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme; Eintragung einer …
- OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 6 U 16/05
Zur Frage, wer bei Ausreichung eines Darlehens als Leistender zu gelten hat sowie …
- OLG Nürnberg, 05.04.2001 - 13 U 1944/00
Pfändungspfandrecht - unwirksame isolierte Pfändung
- OLG Nürnberg, 31.05.2001 - 13 U 1944/00
Zwangsvollstreckung: Pfändung des Pfändungspfandrechts
- OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 6 U 239/03
Bauträger - Unwirksamer Darlehensvertrag: Bank muss sich an Bauträger wenden!
- BGH, 08.01.1987 - IX ZR 66/85
Recht des Grundstücksgläubigers in der Zwangsversteigerung
- LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt …
- OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02
Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 12 U 66/04
Keine Rückzahlung erbrachter Leistungen für die Errichtung eines als Ehewohnung …
- OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 19 U 202/05
Bereicherungsausgleich zwischen Plattformbetreiber, Mehrwertdiensteanbieter und …
- LAG Bremen, 30.08.2007 - 3 Sa 75/07
- BFH, 14.07.1987 - VII R 72/83
Abrechnungsbescheid bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluß
- BFH, 14.07.1987 - VII R 116/86
Für Zahlungsklage des Vollstreckungsgläubigers gegen das Finanzamt ist …
- VG Ansbach, 30.03.2006 - AN 1 K 04.00729
- OLG Hamm, 18.11.2009 - 14 U 15/09
Allgemeines Zivilrecht - Zum Begriff der Leistung in § 812 BGB
- VGH Hessen, 04.09.1991 - 1 TE 1831/91
Verwaltungsrechtsweg bei Pfändung und Überweisung von Dienstbezügen und …
- OLG Brandenburg, 18.01.2006 - 4 U 90/04
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hintermann als Bereicherungsschuldner; …
- LG Mönchengladbach, 05.05.2009 - 5 T 77/09
Verfahrensrecht - Pfändung von Wohngeld
- BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 295/85
Eintritt der Pfandreife bei privaten Pfandleihern
- OLG Köln, 04.07.1997 - 19 U 226/96
Grenzen der schuldbefreienden Wirkung der Hinterlegung gepfändeter Forderungen
- VG Bremen, 28.02.2008 - 2 K 13/07
Erstattung von Versorgungszuschlägen
- OLG Oldenburg, 04.11.1992 - 4 UF 74/92
Rechtsschutzbedürfnis, Hinterlegung, Herausgabebewilligung
- OLG Rostock, 13.12.2001 - 1 U 69/00
- VG Düsseldorf, 18.05.2010 - 26 K 8504/08
Besoldung Dienstbezüge Familienzuschlag Pfändung Insolvenz Insolvenzverwalter …
- FG Niedersachsen, 21.04.1998 - VI 398/95
- OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
Verfahrensrecht - Antragsanpassung wegen Änderung der Rechtslage: Klageänderung?
