Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2001 - XII ZR 128/98   

Zeitpunkt des Schlösseraustausches

Die Wirkung von § 288 ZPO tritt nur ein, wenn die Parteien über eine Behauptung vorbehaltlos mündlich verhandeln (vgl. § 128 Abs. 1 ZPO), Schriftsätze genügen nicht

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