Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
28.03.2001
Aktenzeichen
XII ZR 128/98
Dazu im Internet

dejure.org

Zeitpunkt des Schlösseraustausches

die Wirkung von § 288 ZPO tritt nur ein, wenn die Parteien über eine Behauptung vorbehaltlos mündlich verhandeln (vgl. § 128 Abs. 1 ZPO), Schriftsätze genügen nicht

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Verfahrensrecht - Geständniss durch Nutzung des Vortrages der Gegenseite?

Alpmann Schmidt

§ 288 ZPO, § 290 ZPO, § 286 ZPO

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