Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1966 - 2 StR 346/66   

Zeitschriftenwerber

§ 123 1 StGB. und 2. Alt. StGB, Hausrecht kann auch durch Minderjährige ausgeübt werden;

§ 123 1. Alt. StGB kann auch durch Unterlassen (§ 13 StGB) begangen werden;

§ 77 Abs. 3 StGB, § 1678 BGB, zur Frage der Strafantragsbefugnis der Eltern, wenn der Vater unbekannten Aufenthalts ist

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 21, 224
  • NJW 1967, 941
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Wird zitiert von ...  

  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 760/98  

    Hausfriedensbruch, Inhaber des Hausrechts, Hausrecht, Schuldfähigkeit,

    Erwachsene Familienmitglieder des Hausrechtsinhabers sind aber bereits kraft ihrer Zugehörigkeit zur Familiengemeinschaft zur Wahrung des Hausrechtes befugt (BGHSt 21, 224, 226) und damit gleichzeitig auch strafantragsberechtigte Mitinhaber der Hausrechtes (vgl. Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 123 Rdnr. 2, 22).
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