Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
14.12.1966
Aktenzeichen
2 StR 346/66
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Zeitschriftenwerber

§ 123 1 StGB. und 2. Alt. StGB, Hausrecht kann auch durch Minderjährige ausgeübt werden;

§ 123 1. Alt. StGB kann auch durch Unterlassen (§ 13 StGB) begangen werden;

§ 77 Abs. 3 StGB, § 1678 BGB, zur Frage der Strafantragsbefugnis der Eltern, wenn der Vater unbekannten Aufenthalts ist

Alpmann Schmidt

StGB § 123 Abs. 1

Fundstellen
BGHSt 21, 224
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