Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86   

Zellengenosse

§ 136a StPO, Aushorchen durch Privatperson

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aushorchen des inhaftierten Beschuldigten durch einen Mitgefangenen auf Veranlassung der Polizei

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 34, 362
  • NJW 1987, 2525
  • NStZ 1989, 33
  • MDR 1987, 689
  • StV 1987, 470
  • StV 1987, 283
  • JR 1988, 426



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Wird zitiert von ... (23)  

  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 104/07  

    Selbstbelastungsfreiheit (Freiheit von Zwang; Freiheit von Täuschung; verdeckter

    Insbesondere hätten auch der Verwertung von Äußerungen des Angeklagten keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden, die dieser - jedenfalls außerhalb bestimmter Haftsituationen (vgl. dazu BGHSt 34, 362; 44, 129) - aufgrund des von dem Verdeckten Ermittler geschaffenen Vertrauensverhältnisses diesem gegenüber von sich aus gemacht hätte.

    Als Beispiele aus der älteren Rechtsprechung werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Fälle erwähnt, dass einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt ( BGHSt 34, 362; vgl. auch BGHSt 44, 129) oder das gesprochene Wort verbotswidrig fixiert wurde (BGHSt 31, 304; 34, 39).

    Auch wenn die zur Aufdeckung seiner Täterschaft führende Befragung letztlich außerhalb der Justizvollzugsanstalt während eines Hafturlaubs stattfand, war die Entscheidungsfreiheit des Angeklagten so stark eingeschränkt, dass seine Situation der besonderen Zwangssituation eines Untersuchungshäftlings nahe kam, dem ein Polizeispitzel in die Zelle gelegt wird (vgl. BGHSt 34, 362).

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97  

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Zur Frage der Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben des Beschuldigten gegenüber einem Mitgefangenen in der Untersuchungshaft (Fortführung von BGHSt 34, 362; 42, 139).

    Eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und damit ein Verstoß gegen die §§ 163a, 136a Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung mit der Folge eines Verwertungsverbots für die so erlangten Erkenntnisse kann nach der Rechtsprechung des Senats ( BGHSt 34, 362) schon dann vorliegen, wenn die Ermittlungsbehörden einen Mithäftling, der den Auftrag hat, den Beschuldigten über die diesem zur Last gelegte Tat auszuforschen, in einen so engen Kontakt mit dem Beschuldigten bringen, dass dessen Möglichkeit, sich der Einflußnahme des "Polizeispitzels" zu entziehen, maßgeblich eingeschränkt wird.

    a) Eine unzulässige Beeinträchtigung der Freiheit der Willensentschließung und damit ein Verstoß gegen die §§ 163a, 136a Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung mit der Folge eines Verwertungsverbots für die so erlangten Erkenntnisse kann nach der Rechtsprechung des Senats ( BGHSt 34, 362) schon dann vorliegen, wenn die Ermittlungsbehörden einen Mithäftling, der den Auftrag hat, den Beschuldigten über die diesem zur Last gelegte Tat auszuforschen, in einen so engen Kontakt mit dem Beschuldigten bringen, daß dessen Möglichkeit, sich der Einflußnahme des "Polizeispitzels" zu entziehen, maßgeblich eingeschränkt wird.

    Da die in § 136a StPO bezeichneten Vorgehensweisen nur beispielhaft für verbotene Beweismittelgewinnung stehen (vgl. BGHSt 5, 332, 334; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 136a Rdn. 6), kann dahinstehen, ob das den Ermittlungsbehörden zurechenbare Verhalten der Privatperson in der Untersuchungshaft - hier die Verabreichung von Mitteln im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO - die Rechtsfolge des § 136a Abs. 3 StPO nach sich zieht (so die überwiegende Literatur; vgl. Fezer JZ 1987, 937; Grünwald StV 1987, 470, 471; Roxin NStZ 1995, 465, 467; 1997, 18 f.; Seebode JR 1988, 426, 430) oder ob erst die von der Untersuchungshaft ausgehende Zwangswirkung, die hier zur Zurechnung des Verhaltens von Privatpersonen führen kann, der angewendeten Methode das entscheidende Gepräge gibt, so daß insgesamt von verbotenem Zwang im Sinne von § 136a Abs. 1 Satz 2 StPO auszugehen ist (vgl. BGHSt 34, 362 f.; zust. Schneider JR 1996, 401, 407).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05  

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel bewirkt, darf nicht ohne weiteres dazu führen, dass das gesamte Strafverfahren "lahmgelegt" wird (vgl. BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71; 34, 362, 364; 35, 32, 34).

    Eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten hat er jedoch grundsätzlich abgelehnt (vgl. BGHSt 27, 355, 357 f.; 32, 68, 70 f.; 34, 362, 364; BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1; NStZ 1996, 48; NStZ 1996, 200, 201; NStZ 1998, 426, 427).

    Dies hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach mit Blick auf das Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung ausgeführt (vgl. BGHSt 27, 355, 358; 32, 68, 71; 34, 362, 364; 35, 32, 34; ferner BGHR StPO § 110a Fernwirkung 1).

mehr
  • BGH, 29.04.2009 - 1 StR 701/08  

    Verwertungsverbot aus dem Recht auf ein faires Verfahren bei der heimlichen

    bb) Der Senat verkennt nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden den Angeklagten nicht durch gezieltes und beharrliches Einwirken seitens eines nur zu diesem Zweck auf ihn angesetzten Gesprächspartners zu einer selbstbelastenden Aussage veranlasst haben, wie dies etwa bei dem Einsatz eines Verdeckten Ermittlers oder bei dem Tätigwerden eines als Vertrauensperson eingesetzten Mitgefangenen der Fall sein könnte (vgl. dazu BGHSt 34, 362, 363; 44, 129, 136; BGH NJW 2007, 3138, 3141).

    Die Untersuchungshaft darf aber weder dazu missbraucht werden, das Aussageverhalten des Beschuldigten zu beeinflussen (BGHSt 34, 362, 363), noch darf sie auf eine Totalausforschung des Untersuchungsgefangenen hinauslaufen.

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10  

    Verdecktes Verhör eines inhaftierten Beschuldigten durch getarnten Polizeibeamten

    Nicht weniger als in anderen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beanstandeten Fällen heimlicher Informationsgewinnung unter Ausnutzung begleitender belastender Haftsituationen (vgl. BGHSt 34, 362; 44, 129; 52, 11; 53, 294) liegen auch hier Umstände vor, die zur Bewertung des Vorgehens als unfaire Vernachlässigung der zu achtenden Selbstbelastungsfreiheit führt.

    Der hier vorliegende Zwang zur Abgabe selbstbelastender Äußerungen im Rahmen eines verdeckten Verhörs wiegt nicht leichter als das Entlocken solcher Äußerungen unter Ausnutzung einer Vertrauensstellung nach angekündigter Inanspruchnahme des Schweigerechts (vgl. BGHSt 52, 11, 18 f. Tz. 26; 21 Tz. 33; 23 Tz. 36; BGH StV 2009, 225, 226) oder die Verlegung eines Aushorchers in die Zelle eines Untersuchungsgefangenen (BGHSt 34, 362).

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94  
    e) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 28. April 1987 (BGHSt 34, 362 ) ausgesprochen, dass die genannten Vorschriften unmittelbar nur für "Vernehmungen" gelten; sie seien aber entsprechend auf den Fall anzuwenden, dass Strafverfolgungsbehörden mit verbotenen Mitteln (im konkreten Fall durch einen Missbrauch des Rechtsinstituts der Untersuchungshaft) auf den Beschuldigten einwirkten, damit er gegenüber einer Privatperson, die dann als Zeuge vernommen werden soll, bestimmte Angaben zu einer - im Zeitpunkt der Äußerung bereits abgeschlossenen - Tat mache (BGHSt 34, 362, 363 m. N.).

    Fälle dieser Art, in denen die Ermittlungsbehörden zugleich präventiv tätig werden, unterliegen einer anderen Beurteilung (BGHSt 34, 362, 363).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04  

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Im Strafprozess wird eine Fernwirkung sog. Beweisverwertungsverbote vom Bundesgerichtshof --BGH-- (Urteile vom 28. April 1987 5 StR 666/86, BGHSt 34, 362; vom 24. August 1983 3 StR 136/83, BGHSt 32, 68, 71: Generell keine Fernwirkung; krit. dazu Anm. von Wolter in Neuen Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 1984, 276; ferner BGH-Urteil vom 18. April 1980 2 StR 731/79, BGHSt 29, 244, das aufgrund einer Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung einerseits und dem Maß zulässiger Beschränkung der betroffenen Grundrechte entscheiden will) im Regelfall abgelehnt und bislang nur für Beweisverwertungsverbote bei Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG angenommen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 194, 40, BStBl II 2001, 464).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96  

    Hörfalle

    Der Bundesgerichtshof hat schon für verschiedene Sachverhalte solche Grenzen aufgezeigt, so beispielsweise für den Fall, daß einem Untersuchungshäftling ein Spitzel in die Zelle gelegt wurde ( BGHSt 34, 362), oder für die verbotswidrige Fixierung des gesprochenen Wortes (BGHSt 31, 304; 34, 39).
  • BGH, 15.08.2002 - 3 StR 11/02  

    "Kaffeefahrten"

    Es kommt hinzu, daß durch die unwahre Angabe "Topgewinn" dem Empfänger der Eindruck vermittelt wird, er sei ein gegenüber den anderen Teilnehmern einer Verlosung herausgehobener "Glückspilz", was ihn in besonderer Weise veranlassen kann und soll, die angebotene Tagesfahrt zu buchen, um in den Genuß des Gewinnes kommen zu können (vgl. zur Befriedigung ideeller Bedürfnisse des Abnehmers BGH wistra 1987, 221).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94  

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    In diesen Fällen war die Unverwertbarkeit von Äußerungen jeweils eines Beschuldigten durch Verletzung von dessen Schutzrechten begründet: Stimmaufnahme ohne gesetzliche Grundlage ( BGHSt 34, 39), durch Untersuchungshaft bewirkte Verleitung zur Äußerung ( BGHSt 34, 362), Äußerungen eines Verdächtigen gegenüber einem V-Mann im Rahmen eines Telefongespräches, das unter Verstoß gegen § 100 b Abs. 1 StPO und § 201 Abs. 1 StGB in unzulässiger Weise aufgezeichnet worden war (BGHSt 31, 304, 308 f.).
  • OLG Köln, 10.11.2000 - Ss 462/00  

    Verwertung der Zeugenaussage von Angehörigen ohne Belehrung über

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88  

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96  

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04  

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07  

    Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94  

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum

  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 758/94  
  • VG Bremen, 06.04.2006 - 4 K 2684/04  

    Passbeschränkung und Meldeauflage wegen Zugehörigkeit zur Hooliganszene

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97  
  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06  
  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08  

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • OLG Düsseldorf, 05.09.1989 - 3 Ws 719/88  
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