Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1969 - V ZR 37/66   

Zentralheizung

§ 1093 Abs. 3 BGB, außergewöhnlicher Unterhalt, Abgrenzung zum Nießbrauchsrecht

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 52, 234
  • NJW 1969, 1847



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 57/11  

    Immobilien - Wohnungsrecht: Kosten der Heizung und Warmwasserbereitung

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen (Fortführung des Senatsurteils vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234 ff.).*).

    Der Senat hat diese Frage bislang offen gelassen (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).

    Der Senat hat eine solche Pflicht aufgrund einer sachgerechten Interessenabwägung angenommen, weil dem Wohnungsberechtigten andernfalls die ordnungsgemäße Benutzung seiner Räume unmöglich gemacht würde (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.; zustimmend Staudinger/Mayer, BGB [2009] § 1093 Rn. 33, 39; abl. MünchKomm-BGB/Joost, 5. Aufl., § 1093 Rn. 14).

    Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 1093 Abs. 1 Satz 2 i.V.m § 1041 Satz 2 BGB (Senat Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 236 f.).

    Dagegen wird der Eigentümer mit der Vornahme von Unterhaltungsmaßnahmen belastet, zu denen er dann, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Heizung gefährdet ist, sogar verpflichtet ist (Senat, Urteil vom 4. Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237 ff.).

  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 36/89  

    Unterhaltungspflicht des Eigentums einer mit einem Nießbrauch belasteten Sache;

    »Der Eigentümer hat für die außergewöhnliche Unterhaltung der mit einem Nießbrauch belasteten Sache nur dann zu sorgen, wenn er sich hierzu schuldrechtlich verpflichtet hat (Bestätigung von BGHZ 52, 234 = WM 1969, 1087 = NJW 1969, 1847).

    Nicht dagegen fällt die Last der außergewöhnlichen Bauunterhaltung hierunter, die nach dem Gesetz (§§ 1041 ff. BGB ) dem Eigentümer des Schlosses obliegt, ihn aber nach der Rechtsprechung des Senats nicht zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet (BGHZ 52, 234, 237).

  • FG Münster, 05.02.2002 - 6 K 5902/99  

    Aufwendungen des Eigentümers für die Installation einer Heizöllageranlage auf

    vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04. Juli 1969 - V ZR 37/66 -, in Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BGH (BGHZ) 52, 234.

    vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 1969 aaO; zustimmend Ehrmann, Kommentar.

mehr
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82  

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Dem Nießbraucher obliegt vielmehr lediglich die Durchführung von gewöhnlichen Reparaturen, die von Zeit zu Zeit, und zwar in kürzeren Abständen, notwendig sind, z. B. die Beseitigung geringer Schäden an der Dacheindeckung oder das Erneuern zerbrochener Fensterscheiben (vgl. Staudinger/ Promberger, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 12. Aufl., § 1041 Tz. 4, 9, mit Nachweisen: vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juli 1969 V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237, und Petzoldt in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1042 Tz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2003 - 3 Wx 82/02  

    Begriff der "Leistung" bei der Vereinbarung eines Wohnungsrechts

    Abgesehen davon, dass die Vereinbarung über die Einbeziehung der Mitbenutzung "aller gemeinschaftlichen" Einrichtungen und der Gartennutzung sowie des freien Benutzungsrechtes von Haus und Hof in das Wohnungsrecht ebenfalls nur schuldrechtlich gelten sollte, ist die Beteiligte zu 1. auch nach den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 234) entwickelten Grundsätzen nicht verpflichtet, die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten und sie gegebenenfalls wieder in diesen Zustand zu versetzen, denn die Gebrauchsfähigkeit dieser Anlagen (Garten und Hof) ist nicht unerlässlich, um das dem Wohnungsrecht unterliegende Haus ordnungsgemäß nutzen zu können.
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 90/92  

    Notwendige Aufwendungen des Vorerben - Surrogation nach Tilgung und

    In der Rechtsprechung zu § 1041 BGB sind nicht als gewöhnliche Unterhaltungskosten angesehen worden die Umstellung einer Zentralheizung von Koks- auf Ölfeuerung (BGHZ 52, 234, 236f.), die Instandsetzung und Erneuerung der elektrischen Anlage eines Hauses, umfangreiche Innen- und Außenputzarbeiten am Gebäude, die Instandsetzung des Daches oder seine Ausstattung mit einer Wärmedämmung (BFHE 139, 28, 30f.).
  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 277/00  

    Mietrecht - Streit um Umfang der Nutzungsbefugnis aus Mietvertrag

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies am besten mit der Vereinbarung eines auf die Dauer des Mietverhältnisses über das Grundstück befristeten nießbrauchsähnlichen Rechtsverhältnisses zu erreichen war, das der Klägerin die Nutzung des Gebäudes gesichert hätte, ohne die Beklagte mit Instandsetzungspflichten (vgl. BGHZ 113, 179, 184; 52, 234, 237) und Instandhaltungspflichten (vgl. § 1041 BGB) zu belasten, oder ob sich insoweit eher eine mietvertragliche Regelung angeboten hätte, sei es durch Einbeziehung des Gebäudes in den bestehenden Mietvertrag über den Grund und Boden, sei es durch einen gesonderten langfristigen Mietvertrag über das Gebäude.
  • BGH, 26.01.1994 - IV ZR 19/93  

    Voraussetzungen der Ersitzung; Erhaltungsaufwendungen des befreiten Vorerben

    Eine dingliche Sicherung des Wohnrechts, mit der auch die Instandhaltung hätte festgeschrieben werden können (vgl. BGHZ 52, 234, 238f.; MK/Joost, BGB 2. Aufl. § 1093 Rdn. 1, 12; Soergel/Stürner, BGB 12. Aufl. § 1093 Rdn. 6 und 11), sowie der Abschluß eines Mietvertrages blieben vorbehalten.
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 123/96  

    Umbaumaßnahmen

    Das Mitbenutzungsrecht erstreckt sich bei Ersetzung oder Umgestaltung auf die Anlagen und Einrichtungen in ihrem jeweiligen Bestand und Umfang (BGHZ 52, 234, 236).
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97  
    Die Last der außergewöhnlichen Bauunterhaltung obliegt nicht dem Wohnberechtigten (vgl. BGH-Urteile vom 14. Dezember 1990 V ZR 36/89, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1991, 837, 838; vom 4. Juli 1969 V ZR 37/66, BGHZ 52, 234, 237).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1994 - 3 Wx 479/94  

    Eintragung einer Löschungsklausel bei Wohnungsrecht nach § 1093 BGB

  • OLG Koblenz, 04.11.1993 - 5 U 1714/92  

    Aufwendungsersatzanspruch des Nießbrauchers bei Sanierung eines Flachdachs

  • KG, 18.05.1999 - 19 U 7072/98  
  • FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 106/99  

    Aufwendungen für Erneuerung der Zufahrt zum Wohnhaus keine dauernde Last

  • BGH, 26.01.1994 - IV ZB 19/93  
  • OLG München, 15.09.2009 - 34 Wx 85/09  

    Wirksamkeit einer Zwischenverfügung bei Wegfall des Eintragungshindernisses durch

  • BGH, 26.11.1976 - V ZR 258/74  
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