Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94 |
Zeugenaussage V-Mann
§§ 252, 52 StPO, 'Vernehmungssituation', Schutzzweck, Rechtsstaatsprinzip;
§§ 136a Abs. 3, 163a Abs. 4 StPO;
§ 243 Abs. 4 StPO, Angeklagter muß seine Erklärungen selbst abgeben, keine Verlesung seiner schriftlichen Erklärungen durch das Gericht;
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, 'Beschuldigter';
§ 100a S.2 StPO, Nachrichtenmittler
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; Art. 6 EMRK; § 52 StPO; § 252 StPO; § 136 StPO
Verwertung von Angehörigenäußerungen gegenüber V-Mann im Strafprozess bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung (Fall Sedlmayr; Umgehung der Zeugnisverweigerungsrechte; Begriff der Vernehmung: keine Vernehmung bei Befragung durch V-Mann; funktioneller Vernehmungsbegriff; Reichweite des Verwertungsverbots: Anwendung auf informatorische Befragungen); Recht auf ein faires Verfahren (Verwertungsverbot als Ausnahme); Beschuldigtenbegriff. - DFR
Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- faz.net (Pressebericht, 14.01.2005)
Fall Sedlmayr
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Walter Sedlmayr
Verfahrensgang
- LG München I, 21.05.1993 - Ks 122 Js 3887/91
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 211
- NJW 1994, 2904
- NStZ 1994, 593
- NStZ 1995, 354
- StV 1995, 449 (Ls.)
- StV 1995, 621 (Ls.)
- StV 1994, 521
Wird zitiert von ... (45)
- BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94 Zum Begriff der Vernehmung im förmlichen Sinne gehört, dass der Vernehmende dem Zeugen in amtlicher Funktion gegenübertritt (BGH, StV 1994, 521).
Eine Privatperson, wie der Zeuge E., führt indes auch dann keine förmliche Vernehmung, wenn er, wie hier, gezielt auf den Beschuldigten und dessen Umfeld angesetzt und straff geführt wird oder wenn er im Rahmen des Gesprächs mit der Verhörsperson ihm aufgetragene Fragen stellt (vgl. BGHSt 40, 211, 213); daran ist entgegen der Kritik von Dencker (StV 1994, 667, 675 insbes. Fußn. 69) festzuhalten.
Ein Fall, in dem ein bereits ausgeübtes Zeugnisverweigerungsrecht gezielt unterlaufen werde, liege nicht vor (BGHSt 40, 211 ).
Der Einsatz von privaten Kontaktpersonen oder V-Leuten zur Aufklärung schwerer Kriminalität wird in ständiger Rechtsprechung für erforderlich gehalten (siehe nur BGHSt 32, 115, 121 ff. - Großer Senat -; 40, 211, 215; 41, 42 = NStZ 1995, 513 ; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 284).
Das getarnte Vorgehen von V-Leuten ist, auch wenn es auf Initiative der Strafverfolgungsbehörden beruht, kein Umstand, der für sich die Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens begründen könnte (BGHSt 40, 211, 215; 39, 335, 346).
Zutreffend betont deshalb die Entscheidung BGHSt 40, 211, 215, dass das von Strafverfolgungsbehörden initiierte heimliche Vorgehen von V-Leuten "für sich" nicht unzulässig ist.
Der Senat verweist auf die neueren Veröffentlichungen von Fezer, JR 1995, 972; Herdegen in seinem Referat auf dem V. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium des DAV 1994 in Karlsruhe, abgedruckt in: Herdegen, Beweisantragsrecht, Beweiswürdigung, strafprozessuale Revision, Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e. V. Band 5, Seite 218, 223 und, StV 1993, 379; Roxin NStZ 1995, 465; Rudolphi in SK- StPO , Rdn. 43 vor § 94 ; Schlüchter/Radbruch, NStZ 1995, 354; Sternberg-Lieben, Jura 1995, 299; vgl. auch Fischer/Maul NStZ 1992, 7; Dencker, StV 1994, 667; Lisken, NJW 1994, 2069).
Der erkennende Senat teilt nicht die Auffassung des 2. Strafsenats, dass das Schweigerecht des Beschuldigten durch das heimliche Vorgehen nicht berührt werde, weil der Verdächtige über die Freiwilligkeit seiner Äußerungen gegenüber einer Privatperson nicht im Zweifel sein könne (BGHSt 39, 335, 347; ebenso für die Äußerung von Zeugen gegenüber V-Leuten BGHSt 40, 211, 215).
dd) Der Senat braucht zu der in der Literatur strittigen Sonderfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen von verdeckten Ermittlern durch die Befragung Beschuldigter in zulässiger (weil durch die §§ 110 a ff. StPO gedeckter) Weise erlangte Erkenntnis verwertet werden können, keine Stellung zu nehmen (…vgl. einerseits Nack in KK StPO , 3. Aufl., § 110 c Rdn. 7 f.; andererseits Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 110 c Rdn. 2, aber auch § 252 Rdn. 8 zu der Entscheidung BGHSt 40, 211 ).
Der 1. Strafsenat sieht in der im Anfragebeschluss dargelegten Rechtsauffassung einen Widerspruch zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 40, 211 , der 3. Strafsenat einen solchen zu seinen Erwägungen in der Sache BGHSt 41, 42 = NStZ 1995, 513 .
bb) Es besteht auch kein Widerspruch zu der Entscheidung BGHSt 40, 211 des 1. Strafsenats.
Das Zeugnisverweigerungsrecht, von dem die Zeugin zum Zeitpunkt des Einsatzes des V-Mannes bei Vernehmungen noch keinen Gebrauch gemacht hatte, schützt, anders als das Schweigerecht des § 136 StPO , den Zeugen vor dem Konflikt, entweder den Angehörigen zu belasten oder als Zeuge die Unwahrheit zu sagen (BGHSt 40, 211, 214).
- BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Zum Begriff der Vernehmung im Sinne der Strafprozeßordnung gehört, daß der Vernehmende der Auskunftsperson (also dem Beschuldigten, dem Zeugen oder dem Sachverständigen) in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft (eine "Aussage") verlangt ( BGHSt 40, 211, 213).Zum Begriff der Vernehmung im Sinne der Strafprozeßordnung gehört, daß der Vernehmende der Auskunftsperson (also dem Beschuldigten, dem Zeugen oder dem Sachverständigen) in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft von ihr Auskunft (eine "Aussage") verlangt ( BGHSt 40, 211, 213;… Rogall in SK-StPO § 136 Rdn. 6; Schlüchter/Radbruch NStZ 1995, 354; Sternberg-Lieben Jura 1995, 299, 306, 308; a.A. Seebode JR 1988, 427, 428).
Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige …
Der Angeklagte hat keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine schriftliche Einlassung in der Hauptverhandlung verliest (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906; BGH NStZ 2000, 439; 2004, 163, 164; StV 2007, 622).Der Angeklagte hat daher keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine schriftliche Einlassung in der Hauptverhandlung verliest (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906 - insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 439; 2004, 163, 164; StV 2007, 622;… Tolksdorf aaO § 243 Rdn. 44 m. w. N.;… Frister in SK-StPO 54. Lfg. § 243 Rdn. 71).
Die Beweisbehauptung, der Angeklagte habe sich in einem Schriftstück in einer bestimmten Weise zum Tatvorwurf geäußert, betrifft für sich grundsätzlich keine für die Entscheidung über den Schuldspruch oder Rechtsfolgenausspruch relevante Beweistatsache, die im formellen Strengbeweis aufzuklären ist (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906; NStZ 2000, 439; StV 2007, 622;… Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 18 m. w. N.; aA Schlothauer StV 2007, 623, 625).
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94
Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im …
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94 -,.a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94 -,.
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 40, 211 ff.) schloss nicht nur die von den Beschwerdeführern befürwortete entsprechende Anwendung des § 252 StPO auf den Fall aus, dass V-Leute gezielt auf Beschuldigte in deren Umfeld eingesetzt werden und damit auch für die Ermittlungsbehörden erkennbar Personen betroffen werden können, die sich später auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen könnten.
- BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07
Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …
Eine Verlesung durch das Gericht kann die Einlassung des Angeklagten nicht ersetzen (BGH NJW 1994, 2904, 2906).Dass die Angeklagten jeweils eine Erklärung mit Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen verfasst hatten, war als solches keine für den Schuld- oder Strafausspruch relevante Tatsache (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906; NStZ 2000, 439;… Schäfer in Festschrift für Hans Dahs 2005 S. 441, 448 f).
Die Schreiben waren nicht im Sinne von § 245 Abs. 1 StPO als Beweisgegenstand vom Gericht herbeigeschafft worden (BGHSt 37, 168; BGH NJW 1994, 2904, 2906).
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Akustische Wohnraumüberwachung (Verwertung von Erkenntnissen; verfassungswidrige …
Für eine isolierte Anwendung des § 52 StPO ist daneben kein Raum (vgl. BGHSt 40, 211; BGH NStZ 1999, 416). - BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
- BGH, 08.06.1995 - 1 ARs 10/95 Bei Zugrundelegung der beabsichtigten Rechtsauslegun durch den 5. Strafsenat hätte die Senatsentscheidung in BGHSt 40, 211 so nicht ergehen können.
Die von der Revision hervorgehobene Stelle in BGHSt 40, 211, 216 dient nicht der Unterscheidung von Rechten Beschuldigter einerseits und angehöriger Zeugen andererseits.
In der Senatsentscheidung BGHSt 40, 211, 213 ist demgegenüber ausgeführt, daß ein V-Mann keine Vernehmungen führt - auch keine "vernehmungsähnlichen" Gespräche.
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (vgl. BGHSt 37, 48, 51 f.; 38, 214, 228; BGH NJW 1994, 2904, 2907; 1996, 2663; 1997, 1591; NStZ-RR 2002, 67 [bei Becker]; 2004, 368; Beschl. vom 25. Februar 2004 - 4 StR 475/03). - BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
- BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung …
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- BGH, 15.09.2004 - 1 StR 304/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen …
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff: …
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99
Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO
- BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01
Verfahrensrecht - Beweisverbot im Rahmen eines Zivilprozesses
- OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
Verwertung freiwilliger Angaben einer Ehefrau gegenüber einem Polizeibeamten - …
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04
Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung); …
- BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07
Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei …
- BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99
Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden …
- BGH, 21.09.2004 - 3 StR 185/04
Beweiserhebungsverbot und Verwertungsverbot gemäß § 252 StPO …
- BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99
Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der …
- OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02
Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung, …
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94
Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der …
- BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99
Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung
- BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10
Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot; …
- BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
- BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
- OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97
GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO
- BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00
Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der …
- BFH, 30.05.2008 - V B 76/07
Zum Verwertungsverbot - Begriff der Täuschung i.S.d. § 136a StPO
- BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
- BGH, 10.03.1999 - 1 StR 665/98
Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Zeugnisverweigerungsrecht
- OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95
Vernehmung, Verwertungsverbot, Selbstbelastung, Befragung, Aussage, Verteidiger, …
- OLG Koblenz, 18.11.2004 - 1 Ss 289/04
Verwertung von Angaben des Angeklagten in einer Zeugenvernehmung früh im …
- BGH, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- BGH, 28.02.1997 - 2 BJs 65/95
Das K.O.M.I.T.E.E. - §§ 136, 163a StPO, Beschuldigtenstellung, § 70 StPO
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
- OLG Köln, 23.09.1997 - 2 Ws 513/97
- OLG Hamm, 10.09.1998 - 3 Ss 786/98
Belehrung des Beschuldigten, Beschuldigter, keine Ermittlungen gegen den …
