Rechtsprechung
   BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99   

Zeugenbeistand Revisor

Art. 12 GG, kein Ausschluß eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand von einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren (begründet mit "Pflichtenkollision"), § 3 BRAO

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand ist mangels gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 1 VAs 62/98
  • LG Bielefeld, 30.10.1998 - Qs 559/98
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1331/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2660
  • NStZ 2000, 434
  • MDR 2000, 791
  • AnwBl 2000, 450
  • StV 2000, 401



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 10.03.2010 - 2 BvR 941/09  

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines anwaltlichen Beistands von der

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Recht eines Zeugen auf Zuziehung eines anwaltlichen Beistands hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 38, 105; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 1331/99 -, NStZ 2000, S. 434 [435]).

    Unabhängig von der Frage, wie sich bereits das Fehlen einer expliziten Rechtsgrundlage für den Ausschluss eines Zeugenbeistands (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 1331/99 -, NStZ 2000, S. 434 [435]; zur Untauglichkeit des § 68b StPO a. F. als Rechtsgrundlage vgl. BTDrucks 13/7165, S. 8; 16/12098, S. 10, 15; Ignor/ Bertheau, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2008, § 68b Rn. 1) im Rahmen der Prüfung des fairen Verfahrens auswirkt, ist vorliegend nicht ersichtlich, dass die Zurückweisung des Beistands zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege erforderlich war.

  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 381/10  

    Teilnahmerecht eines als Zeugen benannten Rechtsanwalts an Beweisaufnahme eines

    Ist der Beistand ein Rechtsanwalt, steht ihm aus Art. 12 Abs. 1 GG ein eigenes Recht zur Anwesenheit zu (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17.04.2000, NJW 2000, 2660 für den Zeugenbeistand).

    Die anwaltliche Vertretung eines Betroffenen im Sinne von § 19 HmbUAG bei der Beweisaufnahme ist grundsätzlich durch dieses Recht geschützt; ein Ausschluss stellt folglich einen Eingriff dar, wie das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 17.04.2000, NJW 2000, 2660) für den insoweit vergleichbaren Zeugenbeistand entschieden hat.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08  

    Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen;

    c) Auch liegt keine unverhältnismäßige Beschränkung grundrechtlicher Freiheiten vor (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2000 - 1 BvR 1331/99 -, NJW 2000, S. 2660, für den Fall des Ausschlusses eines Zeugenbeistandes).
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  • VG Hamburg, 18.05.2010 - 20 K 817/10  

    Anwesenheitsrecht eines Betroffenen bei der Beweisaufnahme vor dem

    Ist der Beistand ein Rechtsanwalt, steht ihm aus Art. 12 Abs. 1 GG ein eigenes Recht zur Anwesenheit zu (weiteres Urteil der Kammer vom 18.05.2010, 20 K 381/10; Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 17.04.2000, NJW 2000, 2660 für den Zeugenbeistand).
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03  
    Der Beschwerdeführer kann sich daher auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausschließung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand (BVerfG NStZ 2000, 434) berufen.
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