Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98   

Zeugenladungen in China

§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, Anforderungen an die Begründung eines Ablehnungsbeschlusses, das spätere Urteil darf sich mit dieser Begründung nicht in Widerspruch setzen;

§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, "Unerreichbarkeit" nur bei gescheiterten ausreichenden Bemühungen des Gerichts;

§ 261 StPO, Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

Volltextveröffentlichungen

  • Burhoff online

    Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen, Aussage gegen Aussage, Widerspruch Ablehnung Beweisantrag und Urteilsgründe

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