Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98 |
Zeugenladungen in China
§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, Anforderungen an die Begründung eines Ablehnungsbeschlusses, das spätere Urteil darf sich mit dieser Begründung nicht in Widerspruch setzen;
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, "Unerreichbarkeit" nur bei gescheiterten ausreichenden Bemühungen des Gerichts;
§ 261 StPO, Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
Volltextveröffentlichungen
- Burhoff online
Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen, Aussage gegen Aussage, Widerspruch Ablehnung Beweisantrag und Urteilsgründe
